Unsittlichkeiten unter den Theatermitgliedern — obschon sie verhältnißmäßig kaum häufiger vorkommen, als in andern Ständen, nur bei der Oeffentlichkeit ihrer Stellung auffallender sind — entfernen noch immer die gute Gesellschaft von dem ganzen Stande, und Einzelne finden nur trotz ihres Standes Zutritt. Aber um demselben eine sittlichere Haltung aufzunöthigen, was hat denn der Staat, was die Gesellschaft gethan? Würden wohl andere öffentliche Stände: Geistliche, Richter u. s. w. ein im Allgemeinen sittliches Verhalten zeigen, wenn es ihnen nicht streng abgefordert, wenn der einzelne Bescholtene nicht, als des Standes unwürdig, ausgestoßen würde? Alle bürgerlichen Tugenden haben ihre Grundlage im Zwange des Gesetzes und der Sitte.
Dem Schauspieler aber macht die irregeleitete öffentliche Meinung Unsittlichkeit beinahe zur Bedingung künstlerischer Anerkennung; man läßt es ihn merken: einige Flecken Schande ständen ihm gut zu Gesicht. Man nimmt dem Schauspieler nichts übel, aber man verachtet ihn. Das Spiel der Leidenschaften im Privatleben des Künstlers sieht man als in nothwendiger Beziehung zu dem auf der Bühne stehend an, läßt seine entfesselten Neigungen als eine Würze der Kunstproduction gelten. Sogar die ersten Grundbedingungen des rechtlichen Vertrauens legt man ihm nur locker auf, er gilt als ein privilegirter Freibeuter im bürgerlichen Leben. Ein contraktbrüchiger, durchgegangener Bühnenkünstler findet selbst an Hoftheatern bereite Aufnahme.
Darf man sich wundern, daß in dieser Stellung manche Theatermitglieder es mit sittlichen Verpflichtungen nicht genau nehmen?
Darf man die allerdings tief eingerissene Selbstsucht, — aus der in der Kunstübung das vereinzelte Virtuosenspiel und die verderbliche Effectjägerei entspringen —dem Künstler so unbedingt zum Vorwurf machen, wenn er behaupten darf, daß die jetzigen Bühnenzustände ihm, von allen Antrieben für seine Kunst, nur den Egoismus übrig gelassen? Daß er sich als ein Miethling fühle, entweder gewinnsüchtiger Unternehmer oder kunstfremder Behörden, die für seine Leistungen keinen andern Maßstab als den Beifall der Massen und der Journale haben, der denn also um jeden Preis errungen werden müsse, wenn man sich eine Stellung sichern wolle.
Sobald das Theater zur Staatsanstalt erhoben ist, werden die Forderungen an die Künstler strenger, die Achtung für sie aber darum auch größer werden. Verletzungen der öffentlichen Moral werden keine Bemäntelung mehr finden, der Stand wird an sittlicher Haltung gewinnen. Er wird für seinen Beruf gebildet und geprüft werden, wie das in andern Künsten der Fall ist. Die Anerkennung seiner Bedeutung und seines Nutzens im Staate wird ihm gesellschaftliche Achtung verschaffen, er wird sich immer mehr aus den gebildeten Schichten der Gesellschaft recrutiren. Seine gemeinwesenliche Verfassung wird die Elemente feinerer Bildung mit der Kraft naturwüchsigen Talentes unausgesetzt durchdringen, eine edle künstlerische Gesinnung sich geltend machen können.
Darum ist es menschlich und gerecht, wenn man dem Schauspieler endlich eine Verfassung zugesteht, die seine Selbständigkeit anerkennt, ihm Bildung und höhere Gesittung garantirt; den Anspruch daran erhebe ich im Interesse meines Standes mit diesen Reformvorschlägen. Wir haben ein Recht: endliche Gleichstellung mit den übrigen Ständen zu verlangen, Gleichstellung in Unterricht und moralischer Verpflichtung. Wir sind die einzigen davon Ausgeschlossenen, wir sind die Parias unter den Ständen. Willig sind wir zu leisten, was man von uns fordern kann, aber wir können es nicht, wenn man es nicht fordern, wenn man die Leistung nicht ermöglichen will. Erst wenn Alles geschehen ist, wie bisher Nichts geschehen ist, unsern Stand zu heben und er sich unfähig dazu erwiesen, erst wenn man ihm höhere Zwecke gegeben und er ihnen nicht entsprochen — dann mag man ihn verwerfen, aber erst dann. Jetzt hat die Gesellschaft kein Recht dazu, sie hat verschuldet, was sie uns vorwirft.
Ueber diese höhere Lebensfrage unseres Standes wird zugleich mit der über die deutsche Bühne entschieden werden.
Der bisherige Zustand hat keine Dauer mehr. Das deutsche Volk, an seiner Spitze seine Fürsten, muß sich erklären, was es von seiner Schaubühne will?
Soll sie ihm nur zum Vergnügungsort, zur Zuflucht des Zeitvertreibes, zur Reunion der feinen Welt, zur Gelegenheit: Toilette zu machen und sich Rendezvous zu geben, daneben zur Befriedigung der Schaulust oder des Bedürfnisses der Erschütterung durch Lachen oder Weinen dienen — wozu dann die enormen Summen, welche aus Landesmitteln zu Gunsten so frivoler Anstalten fließen? Dann mögen diejenigen das Vergnügen bezahlen, die es genießen, man ziehe alle Subventionen zurück, verpachte die Theater und lasse den Unfug auf der Bahn industrieller Speculation dahinschießen. Die englische Bühne zeigt: wohin sie führt; die französische wird vor ihren Gefahren bis jetzt nur noch durch den angeborenen richtigen Sinn ihres Volkes für die dramatische Kunst bewahrt. Gewiß ist, daß auf diesem Wege keine Bühne zur Veredlung des Volkes wirken, ja daß sie vom Strome der Vergnügungslust so weit fortgerissen werden kann, daß ihre Existenz für die öffentliche Moral bedenklich wird.
Soll aber dem deutschen Volke sein Nationaltheater sein, was die Folgerichtigkeit seines geistigen und sittlichen Bildungsstrebens fordert, soll es ihm ein Spiegel des Lebens, eine Stätte der Selbsterkenntniß, ein heiterer Tempel der Begeisterung für Schönes, Edles und Erhabenes sein, so müssen ihm auch ernster Wille und volle Mittel dafür zugewendet werden. Ein ächtes Nationaltheater[~95] wird die Erwartungen der Nation niemals täuschen.