Im Grossen und Ganzen verfolgt die neueste Reform des Gymnasiallehrplanes den rechten Weg, wenngleich die Beeinträchtigung des Griechischen — mag sie an sich unerheblich scheinen — sehr zu bedauern bleibt und früher oder später wieder gut gemacht werden muss. Das wichtigste Merkmal der Reform ist, dass das Gymnasium wieder um einen Schritt weiter geführt ist in der Abstreifung des Charakters als „lateinische Schule“; die Einbusse von neun Jahres-Wochenstunden wird die Leistungen im Lateinisch-Schreiben nothwendig immer mehr herabsetzen, so dass in etwa einem Jahrzehnt nach der Verfügung die Unhaltbarkeit des lateinischen Aufsatzes immer einleuchtender werden muss. Dann wird auch die Zeit gekommen sein, denselben durch den französischen Aufsatz zu ersetzen, und das Griechische wieder in seine ungeschmälerten Rechte einzusetzen.
Gehen wir nun zu dem Lehrplan des „Realgymnasiums“ über, so fällt zunächst in die Augen, dass in demselben das Lateinische zehn Jahres-Wochenstunden gewonnen hat, wie es im Gymnasiallehrplan deren neun verloren hat. Die Differenz der lateinischen Jahres-Wochenstunden zwischen Gymnasium und „Realgymnasium“, welche bisher 42 betrug, und gegenwärtig auf 23 verringert ist, würde auf 18 sinken, wenn für die drei untersten Klassen völlige Uebereinstimmung durch Uebertragung des Gymnasiallehrplans auf die „Realgymnasien“ hergestellt würde; warum diese Konformität nicht schon hergestellt ist, obwohl die Versetzung der Schüler aus der einen Art von Anstalt in die gleichen Klassen der anderen stattfinden soll, ist mir unerfindlich. Ebenso wunderlich erscheint die Differenz im Geschichtsunterricht, wonach das Gymnasium von den vier obersten Jahreskursen zwei, das Realgymnasium deren nur einen der alten Geschichte widmet; das sieht so aus, als sollte die Geschichte des Alterthums nicht zu den „Realwissenschaften“ gerechnet werden. Die gegenwärtige Zahl lateinischer Stunden, nämlich sechs in Tertia und fünf in Sekunda und Prima, dürfte in der That ausreichen, um auf Grund hinlänglicher grammatischer Schulung eine fruchtbare Lektüre lateinischer Klassiker zu ermöglichen; da aber die einseitige lateinische Lektüre ohne Ergänzung durch die griechische nicht ausreicht, dem Geiste eine klassisch humanistische Bildung zu gewähren (wie die griechische Lektüre allein es allerdings vermöchte), so kann auch der revidirte Lehrplan der Realschule erster Ordnung die Verleihung des Namens „Realgymnasium“ keineswegs rechtfertigen. Jedenfalls ist anzuerkennen, dass auch diese Reform mit ihrer Verstärkung des altsprachlichen Unterrichts bei gleichzeitiger Ausscheidung der organischen Chemie und Beschränkung der Mineralogie und der Mathematik (in Quarta und Tertia) sich auf dem rechten Wege befindet und als vorläufige Abschlagszahlung, als Verwirklichung des augenblicklich Erreichbaren mit Dank hinzunehmen ist. Zu bedauern bleibt neben der Ungleichmässigkeit des Lehrplans in den drei untersten Klassen der Uebelstand, dass die „Realgymnasiasten“ noch immer mit zwei Wochenstunden mehr belastet sind, als die Gymnasiasten, was jedenfalls einer späteren Abstellung bedarf, da die Gesammtleistungen der Realgymnasien keinesfalls eine stärkere Inanspruchnahme des Schülers rechtfertigen.
So lange zwischen reformirtem Gymnasium und Oberrealschule noch als dritte Gattung das „Realgymnasium“ besteht, so lange wird auch das Streben der Realgymnasien dauern, die an ihre Abgangsprüfung geknüpften Berechtigungen zu erweitern. Ohne das Gewicht der einer solchen Erweiterung entgegenstehenden Bedenken zu unterschätzen, wird man doch auch die Naturgemässheit eines solchen Strebens anerkennen, und wird unter Beibehalt der bisherigen Bestimmungen den Realabiturienten wenigstens für den nachträglichen Erwerb der an die Gymnasialabgangsprüfung geknüpften Berechtigungen die möglichsten Erleichterungen gönnen. Bis jetzt muss in solchem Falle eine Nachprüfung im Lateinischen, Griechischen und in der alten Geschichte abgelegt werden; es wäre nicht mehr als billig, die gegenwärtig sehr verringerten Mehrleistungen des Gymnasiums im Lateinischen durch die des Realgymnasiums im Französischen und Englischen als kompensirt anzusehen, ebenso die Nachprüfung in der alten Geschichte fallen zu lassen und ausschliesslich diejenige im Griechischen aufrecht zu erhalten.
XII.
Der Streit um die Organisation der höheren Schulen.
Wohl noch zu keiner Zeit war das Bewusstsein einer Reformbedürftigkeit unseres höheren Schulwesens so allgemein verbreitet wie jetzt, und das Gefühl, dass die preussische Reform vom 31. März 1882 nur eine unzulängliche Abschlagszahlung gewesen ist, verschärft sich zusehends. Leider besteht nur noch immer kein Einverständniss über das, was geschehen soll, um die Einrichtungen unserer höheren Schulen den Ansprüchen der modernen Bildung anzupassen. Die Regierungen haben deshalb einen schweren Stand, weil sie beim besten Willen zur Abhülfe nicht wissen, auf wen sie hören sollen.
Ohne Zweifel gibt es eine Anzahl denkender Männer, besonders in Schulkreisen, welche den gegenwärtigen Zustand für einen allen Bedürfnissen entsprechenden und durchaus keiner Aenderung bedürftigen halten; aber solche bilden doch wohl eine sehr kleine Minderheit, während die Mehrzahl Aenderungen bald in diesem, bald in jenem Sinne für wünschenswerth oder gar nothwendig erachtet. Insbesondere richten sich die Bedenken gegen die Verschiedenartigkeit unserer höheren Schulen, und selbst diejenigen, welche nicht eine vollständige Einheitsschule als Ziel hinstellen, geben doch zu, dass es sich empfehle, womöglich eine Einheit in dem unteren Theil der Klassen herzustellen. Für Gymnasien und Realgymnasien hat die preussische Reform diesem Wunsche insoweit Rechnung getragen, dass der Beginn des Griechischen von Quarta nach Tertia verlegt ist und die früheren Unterschiede im Lehrplan der unteren Klassen wenigstens annähernd ausgeglichen sind. Es ist in der That nicht abzusehen, warum diese Verähnlichung nicht zu einer vollständigen Gleichheit von Sexta bis Quarta werden sollte, damit der Uebergang von der Quarta eines Realgymnasiums zur Tertia eines Gymnasiums sich fortan ebenso leicht bewerkstelligen lasse, wie jetzt der umgekehrte; dann erst würden wir eine wirkliche Bifurcation oder Gabelung für die letzten sechs Schuljahre haben.
Ein Theil der Anhänger der Gabelung geht aber weiter und fordert, dass auch die zweijährige Tertia noch einheitlichen Lehrplan erhalte und das Griechische erst in Sekunda beginne. Eine solche Beschränkung der Gabelung auf die letzten vier Schuljahre würde allerdings eine beträchtliche Beschränkung des Griechischen in der Gymnasialabtheilung einschliessen. Diese Beschränkung des Griechischen wird von den Einen als bedauerliche Folge mit in den Kauf genommen, während diese Aussicht den Anderen so erwünscht scheint, dass sie geradezu als Motiv zur Aufstellung der Forderung wirkt. Noch Andere wollen sogar das Griechische ganz auf die Prima beschränken, also die Gabelung erst dort beginnen lassen, doch sind dies bis jetzt vereinzelte Stimmen. Wer soweit zu gehen bereit ist, der geht gewöhnlich auch gleich noch weiter und weist das Griechische ganz aus der Schule hinaus auf die Universität, sei es, dass er das Realgymnasium mit verstärktem lateinischen Unterricht als Einheitsschule proklamirt, sei es, dass er für Abschluss der höheren Schule mit der Obersekunda und Verlängerung des Universitätsstudiums um zwei Jahre plaidirt.
Alle diese Bestrebungen haben noch das Gemeinsame, dass sie an der lateinischen Sprache als einem Hauptunterrichtsgegenstand des Einheitslehrplanes, wie weit der letztere nun auch hinaufreichen möge, festhalten, also die lateinlose Oberrealschule entweder als höhere Schule aufgehoben wissen wollen, oder aber als eine zweite Art von höherer Schule neben dem gegabelten Realgymnasium bestehen lassen. Dieser Gruppe stehen aber andere Tendenzen gegenüber, welche die Oberrealschule mit in den Einheitslehrplan hineinziehen wollen. Wenn doch das Griechische erst in Sekunda oder Prima beginnt, so scheint es nicht unthunlich, das Lateinische erst zwei Jahre früher, also in Tertia, beziehungsweise Sekunda beginnen zu lassen und den Lehrplan der Unterklassen auf die Muttersprache und neuere Fremdsprachen zu stützen. Ein solcher Lehrplan gestattet dann eine Trifurcation, indem sich von Tertia (bezw. Sekunda) an die realistische und die humanistische Richtung scheidet, von Sekunda (bezw. Prima) an aber die letztere sich noch einmal in den Lehrplan mit und ohne Griechisch spaltet. Auf der andern Seite kann der realistische Lehrplan sich in den letzten Jahren noch einmal in eine neusprachliche und eine mathematisch-naturwissenschaftliche Abtheilung sondern, so dass wir eine Quadrifurcation erhielten, falls nicht das Griechische ganz von der Schule ausgeschlossen wird.
Die Vertreter der Ansicht, dass der altsprachliche Unterricht erst in mittleren Klassen beginnen sollte, berufen sich dabei auf das Vorbild des schwedischen Schulwesens, in welchem die deutsche Sprache aus praktischen Gründen zum Hauptgegenstand der Unterklassen erhoben ist.[10] Sie stützen sich aber ausserdem noch auf politische und sociale Erwägungen, insofern ein solcher Lehrplan es sehr erleichtert, alle Schüler zuerst durch die Volksschule als Unterstufe, dann durch eine Bürgerschule als Mittelstufe und endlich durch die höhere Schule gehen zu lassen. Die sozialdemokratische Forderung der allgemeinen Aufhebung des Schulgeldes und der Versetzung aller Kinder bloss nach den Leistungen hat eine derartige Organisation des Schulwesens zur logischen Voraussetzung. Dass eine solche Stufenfolge nicht undurchführbar ist, zeigt ihre annähernde Verwirklichung im schweizerischen Schulwesen. Alle politisch radikalen und social nivellirungssüchtigen Elemente werden früher oder später diese Forderung in ihr Programm aufnehmen, und es wäre nicht unmöglich, dass die Schulreformfrage letzten Endes nicht nach pädagogischen Rücksichten und kulturellen Masstäben, sondern im Gegensatz zu diesen durch die politische und sociale Demokratisirungstendenz unserer Zeit entschieden würde.