Niemand zweifelt daran, dass ein Irrsinniger mit alternirendem Bewusstsein, trotz seines zwiespältigen Bewusstseinslebens, und trotzdem er in dem einen Zustand als eine andere geistige Persönlichkeit wie in dem andern erscheint, doch nur eine einzige geistige Persönlichkeit mit einem einzigen Bewusstsein, aber mit wechselnden Zuständen und demgemäss wechselndem Inhalt dieses Bewusstseins ist. Nicht das Bewusstsein ist bei solchen Kranken doppelt, auch nicht das Vorstellungsmaterial, über das sein Bewusstsein insgesammt verfügt, sondern nur in zwei Gruppen ist das Vorstellungsmaterial getheilt, so zwar, dass jede Vorstellung einer Gruppe mit jeder derselben Gruppe sich leicht associirt, mit irgend welcher Vorstellung aus der anderen Gruppe aber gar nicht oder doch sehr schwer associirt. Der Vorrath der einen Gedächtnisskammer scheint in zwei Kammern vertheilt (298), weil er in zwei Haufen getheilt ist, die untereinander sich nicht berühren. Dass nur ein leerer Raum, aber keine Scheidewand zwischen ihnen steht, erhellt daraus, dass manchmal beim Uebergang des einen Zustandes in den anderen beide Gruppen doch in einander übergreifen, aber sich wegen ihrer Fremdartigkeit abstossen.

Man kann das Bewusstsein mit einer Blendlaterne vergleichen, welche durch ihren Lichtkegel immer nur einen engbegrenzten Ausschnitt der Umgebung auf einmal beleuchtet; dreht sich die Laterne langsam, so rückt der Lichtkegel stetig weiter und die Continuität des wechselnden Bewusstseinsinhalts bleibt gewahrt, — dreht sie sich aber plötzlich mit einem Ruck um mehr als den Scheitelwinkel ihres Erleuchtungskegels, so sind ganz von einander getrennte Ausschnitte der Umgebung beleuchtet, welche bei der Dunkelheit der sie thatsächlich verbindenden Brücke als zwei getrennte Bewusstseine erscheinen. Dass dieser Schein trügt, ist daraus empirisch zu erweisen, dass die Uebergangsbrücke unter Umständen, bei langsamer Drehung der Laterne, wirklich beobachtet, also das Vorhandensein des objektiven Zusammenhanges beider Gruppen erfahrungsmässig konstatirt wird. Denn wo die Vergleichung von Vorstellungen aus den verschiedenen Bewusstseinszuständen überhaupt möglich ist, da ist sie es nur unter der Voraussetzung der Einheitlichkeit des Bewusstseins in beiden Zuständen; wo sie aber gar nicht beobachtet wird, liegt in dieser Nichtwirklichkeit doch noch kein Beweis für ihre Unmöglichkeit oder gar (wie du Prel meint — 438) für die Doppelheit des Bewusstseins, da auch dann immer noch ein identisches Bewusstsein bestehen kann, dem nur die Handhabe dazu fehlt, seine Identität mit in seinen Inhalt aufzunehmen.

Nun kennen wir innerhalb desselben menschlichen Organismus keine Bewusstseinszustände, zwischen denen nicht wenigstens ausnahmsweise ein Uebergang, eine wenn auch nur schwache Grenzberührung stattfände. Das wache Bewusstsein erinnert sich vieler Träume und mancher Vorgänge aus dem somnambulen Traumleben, besonders wenn für associative Erinnerungsbehelfe Sorge getragen wird; ebenso erinnert sich das Traumbewusstsein mancher Vorgänge aus dem somnambulen Leben, und das somnambule Bewusstsein ausnahmsweise der Vorgänge aus dem Hochschlaf (347–356). Nach den neueren französischen Berichten, ist der entschiedene Befehl des Magnetiseurs an die Somnambule, sich nach dem Erwachen an bestimmte Vorgänge des somnambulen Zustandes oder die ganze Reihe derselben zu erinnern, ausreichend, um die Erinnerungsbrücke mit Sicherheit herzustellen.[23] Diese Thatsachen genügen zum strengen Beweise des Satzes, dass wir es in allen diesen Fällen nicht mit verschiedenen Bewusstseinen innerhalb desselben organischen Individuums, sondern mit verschiedenen, physiologisch bedingten Zuständen desselben einen und einzigen Bewusstseins zu thun haben, und es bedarf dazu kaum noch des Hinweises darauf, dass das Umspannen des einen Bewusstseinszustandes durch den andern nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, wenn wir vom Hochschlaf durch das somnambule und Traumbewusstsein zu den verschiedenen normalen und abnormen Zuständen des wachen Bewusstseins fortschreiten.

Diese Sätze sind so selbstverständlich, dass wohl Niemand darauf verfallen wäre, sie in Frage zu stellen, wenn nicht der optische Dualismus (148) der phantastischen Spaltung (38) des Ich in manchen abnormen Bewusstseinszuständen mit einer Mehrheit relativ gesonderter Bewusstseinszustände zusammenträfe. Nun ist aber klar, dass die hallucinatorische Deutlichkeit eines Trauminhalts gar nichts für dessen Realität beweist, dass es dem Aberglauben verfallen heisst, wenn man die Traumfiguren des gewöhnlichen oder somnambulen Traumes für wirkliche Personen nimmt (210, 186), und dass die Neigung zur Verbildlichung und symbolisch-phantastischen Personifikation mit der Tiefe des Traumbewusstseins wächst (99), also z. B. die Zahl der Schutzengel und Interlocutoren mit der Steigerung des Somnambulismus zunimmt. Wie ist es unter solchen Umständen möglich, die symbolischen Personifikationen des Traumbewusstseins ausnahmsweise als Realitäten zu behandeln, sobald sie sich auf einen anderen, relativ gesonderten Bewusstseinszustand desselben Individuums beziehen, falls nicht schon auch ohnedies ein genügender Grund vorliegt, eine Mehrheit von Bewusstseinen oder Personen innerhalb desselben organisch-psychischen Individuums anzunehmen? Da wir gesehen haben, dass dazu nicht nur kein Grund vorliegt, sondern eine solche Annahme entschieden unstatthaft ist, so ist es auch schlechthin unstatthaft, in der Anerkennung des phantastisch-illusorischen Charakters aller dramatischen Spaltungen des Ich eine Ausnahme zu Gunsten der Personifikation des normalen wachen Bewusstseinszustandes durch den irrsinnigen (343) oder durch den somnambulen zu machen (438, 189, 127).

Wäre das statthaft in Bezug auf die somnambule Traumpersonifikation des normalen wachen Zustandes durch das somnambule Bewusstsein, so wäre es nicht minder geboten in Bezug auf die Personifikation der abnormen wachen Bewusstseinszustände durch das somnambule Bewusstsein und in Bezug auf die Personifikation des somnambulen Zustandes durch das Bewusstsein des Hochschlafs; wir würden also durch diese Art, zu schliessen, doch niemals auf zwei, sondern sofort auf fünf bis sechs getrennte Bewusstseine und Personen innerhalb desselben organisch-psychischen Individuums geführt werden. Die verschiedenen abnormen Bewusstseinszustände sind von einander in nicht geringerem Grade relativ abgesondert als der normale Bewusstseinszustand von den abnormen; es ist also ganz unzulässig, wie du Prel thut, die Absonderung des normalen Zustandes von den abnormen zur Scheidegrenze zwischen zwei Bewusstseinen oder Personen im Individuum zu stempeln, die Absonderung der abnormen Zustände unter einander aber zu ignoriren und alle diese Bewusstseinszustände kurzweg als „die zweite Person“ im Individuum zusammenzufassen. Der optische Pluralismus der Personen ist überall, auch als Dualismus der Personen im somnambulen oder Traumbewusstsein, eine phantastische psychologische Illusion oder Fiktion, und wenn auch die Thatsache dieser Illusion keine illusorische, sondern eine reelle Thatsache ist (114), so darf man aus diesem Satze doch unter keinen Umständen zu Schlüssen, welche die Realität des Inhalts dieser Illusion unvermerkt voraussetzen, fortschreiten (112).

Das wache Bewusstsein und das somnambule Bewusstsein sind also nicht zwei Bewusstseine, sondern zwei Zustände eines Bewusstseins, die durch Schwellenverschiebung in einander überfliessen können, und von denen der erste vom zweiten zwar durch regelmässige Erinnerungslosigkeit, der zweite vom ersten aber nur durch die phantastische illusorische Personifikation desselben abgesondert ist. Wenn die Blendlaterne des Bewusstseins sich vom wachen zum Traumzustand oder zum hypnotischen Zustand hin dreht, so erweitert sich der Lichtkegel nach der Seite der sensitiven Gefühlseindrücke, verengt sich aber nach der Seite der Sinneswahrnehmungen und der bewussten Zwecke und Interessen des Tageslebens; wenn dann der hypnotische Zustand in den somnambulen übergeht, so wird die vorherige Verengerung in Bezug auf die Sinneswahrnehmungen wieder rückgängig gemacht.

Das Organ der Willkür, der Spontaneität, der Aufmerksamkeit, der Besonnenheit, der zielbewussten Leitung des Vorstellungsablaufs, der absichtlichen Hervorrufung von Vorstellungen und Motiven und damit der Selbstbestimmung des Willens wird beim Uebergang aus dem wachen in den träumenden oder somnambulen Zustand gelähmt oder ausser Thätigkeit gesetzt; damit hört auch die zügelnde und hemmende Thätigkeit auf, welche dieses Organ auf die äussere und innere Reflexthätigkeit der übrigen Centraltheile des Nervensystems ausübt und durch welche es deren decentralisirende Impulse centralistisch beherrscht. Weil diese reflexhemmende, regulirende und leitende Thätigkeit des höchsten Geistesorgans am meisten anstrengt und am schnellsten ermüdet, so ist auch dieses Organ, das wir der Kürze halber hinfort mit „Willkürorgan“ bezeichnen wollen, am meisten der Erholung bedürftig, und es ist deshalb offenbar als eine teleologische Einrichtung aufzufassen, dass es beim Einschlafen zuerst depotenzirt wird.

Nun ist es aber ein allgemeines physiologisches Gesetz, dass die gehemmte Innervationsenergie des Nervensystems eine gewisse Beständigkeit besitzt, und wenigstens keinen plötzlichen Schwankungen ausgesetzt ist. So z. B. ist die hysterische Anästhesie der einen Körperhälfte allemal mit einer entsprechenden Hyperästhesie der andern Körperhälfte verbunden, welche beiden Zustände durch einen die gesammte Innervationsenergie wieder gleichmässig vertheilenden galvanischen Strom in gleichem Masse (wenn auch nur vorübergehend) beseitigt werden können. Dem entsprechend muss die plötzliche Anästhesirung des Willkürorgans beim Einschlafen eine Hyperästhesirung anderer Theile des Nervensystems als unvermeidliche Ausgleichungserscheinung im Gefolge haben, und diese theilweise Kompensations-Hyperästhesie wird um so intensiver auftreten, auf je beschränktere Theile sie koncentrirt ist. Daraus entspringen die lebhaften Träume unmittelbar nach dem Einschlafen, wenn die gesammte Innervationsenergie des Organismus noch nicht Zeit gehabt hat zu sinken, und vor dem Erwachen, wenn sie durch die Kräftigung des genossenen Schlafes sich wieder bis zur Höhe des Tageslebens erhoben hat. Dagegen ist anzunehmen, dass die erholende Wirkung des tiefes Schlafes um so grösser ist, je tiefer die gesammte Innervationsenergie des Organismus allmählich nach dem Einschlafen unter das Niveau des Tageslebens gesunken ist, so dass im gesunden tiefen Schlaf eine Hyperästhesie irgend welcher Theile des Nervensystems nicht stattzuhaben braucht.

Dem Somnambulismus als einem krankhaften Zustand ist es im Unterschiede vom gesunden tiefen und ruhigen Schlaf eigenthümlich, die Innervationsenergie des wachen Lebens und mit ihr die Hyperästhesie gewisser Theile des Nervensystems festzuhalten, und dies ist der Grund dafür, dass einerseits das Traumbewusstsein in ihm niemals erlischt, und dass andererseits er nicht wie der Schlaf das Schlafbedürfnis befriedigt, sondern bei längerer Dauer geradezu hervorruft. Je höher die Hyperästhesie der im Somnambulismus funktionirenden Theile steigt, auf einen desto engeren Bezirk muss die gesammte Innervationsenergie koncentrirt sein, desto mehr Theile müssen also der Anästhesie verfallen sein; es muss also z. B. das Bewusstsein des Hochschlafs auf einem beschränkteren funktionirenden Gebiet des Centralnervensystems beruhen, als das gewöhnliche somnambule Bewusstsein. Da die Hyperästhesie des Gedächtnisses und der Phantasie im Somnambulismus diejenigen des gewöhnlichen Traumes nach dem Einschlafen übersteigen, trotzdem dass im ersteren die Perceptionscentra für Sinneswahrnehmungen in Funktion, in letzterem anästhetisch sind, so lässt sich daraus entnehmen, dass (wenn man von der unwahrscheinlichen Annahme einer Steigerung der gesammten Innervationsenergie im Somnambulismus gegen den wachen Zustand absieht) entweder im Traum schon eine gesunkene Gesammtenergie sich bethätigt, oder aber im Somnambulismus ein beschränkteres Gebiet des Centralnervensystems funktionirt als im Traum. Vielleicht findet beides zugleich statt.