Ein Anlegen des Floßes während der Fahrt — sei es wegen Sturmes, Regengusses oder Hagelschlags, sei es infolge Hungers oder selbst Durstes — gibt es nicht. Nur wenn der Flößer Feierabend machen muß, weil es ihm die Vorschrift anordnet und weil er die Ufer nicht mehr erkennt, hält er an. Er weiß, daß ihm die Reise als solche sehr gut bezahlt wird (so erhält z. B. der Steuermann für die 2½ Tage währende Fahrt nach Mittelgrund 59 K.), daß er aber auch an den Tagen, an denen er sich auf keinem Holztransport befindet, daß er auch in den vier Wintermonaten von seinen Reisehonoraren zehren muß. Er muß trachten, von seiner Fahrt so bald es möglich zurück zu sein, um einen neuen Holztransport zugewiesen zu erhalten. Das ist der oberste Grundsatz des Flößers, und trotz des verzweifelten Durstes fiel es dem alten Kolenský nicht ein, ein Anlegen des Floßes zu verlangen. Erst um 7 Uhr abends nahmen wir, die wir um ¼2 Uhr nachts aufgebrochen waren, in Birnai, einem Dorfe oberhalb Aussigs, unser Frühstück (einige Bierquargel) ein.

Um 1 Uhr nachts brachen wir wieder auf. Die Nacht, durch die wir glitten, war dunkel, aber die machtvollen Zacken der Uferberge waren sichtbar. Drohend und schwarz schob sich der zerklüftete Workotsch in das nächtliche Elbtal hinein, rechts blickte der Schreckenstein noch düsterer als sonst übers Land. Es war ein Anblick, den selten ein Tourist zu genießen Gelegenheit hat, vom Niveau des Wassers die wechselnden Schattenrisse des Elbpanoramas zu bestaunen. Eine Reise durch eine Silhouettenlandschaft. Wenige Stunden später wurden auch die Hänge der Uferlandschaften sichtbar, allerdings nur in dem bizarren Rahmen der Nebelrisse. Als wir hinter Tetschen das Elbesandsteingebirge erblickten, war schon die Morgensonne mit glänzendem Leuchten aufgegangen und bestrahlte die Elbfluten und die seltsamen Felsgebilde an den Ufern. Das ruhig dahingleitende Floß war wohl ein besonders geeignetes Beobachtungsniveau für die Schönheit der Landschaft.

Ich bin auf der Elbe weitergefahren. Noch immer — jetzt bin ich in Magdeburg — ist, wenn man von der stellenweisen Remorquage absieht, die Elbströmung die einzige treibende Kraft für das Fahrzeug, dessen Passagier ich bin. Auf meiner Fahrt habe ich manches herrliche Bild auf den Elbufern gesehen, aber noch nichts hat die Pracht der Landschaft zu übertreffen vermocht, die sich in der Heimat, von Leitmeritz bis über die Grenzen des Nachbarlandes bis zur Bastei nächst Wehlen breitet.

Gäste der Polizei

„Departement für die öffentliche Sicherheit.“ So steht es auf dem Torschild. Aber das ist ungenau, unpräzis. Sagt zu viel, also zu wenig. Denn in das Gebiet der öffentlichen Sicherheit gehören auch Baubehörden, Schieneninspektionen, Feuerwehren, Rettungsstationen, Kesselprüfungen, Automobilvorschriften, Kutscherschulen und viele andere Dinge, mit denen das Sicherheitsdepartement nichts zu tun hat. Immerhin bleiben ihm noch mehr als genug Agenden. Und auf die Art dieser Agenden weist viel deutlicher als die Aufschrift auf dem Schilde das Relief hin, das über dem Tore prangt und eine Zusammenstellung dreier Symbole zeigt: Das Richtbeil, das Fascesbündel und die Wage der Themis. Nun wird zwar hier im Departement das Richtbeil nicht geschwungen, die Themis hat hier noch nicht ihre wägende Tätigkeit zu entfalten und die Fasces, das Sinnbild der strafenden Gewalt über Tod und Leben, dürfte eigentlich erst die nächsthöhere Instanz, der Gerichtshof, mit voller Berechtigung im Wappen führen. Jedoch das Sicherheitsdepartement ist Agentie und Werbeamt, und wenn es durch seine Beamten und Detektivs nicht das Menschenmaterial herbeischaffen würde, so könnten sich die symbolischen Manipulationen mit Richtbeil, Fasces und Wage im allgemeinen nur auf die kleinen Gauner, die genügsamen Dorfdiebe und die armen Landstreicher erstrecken, welche die Gendarmerie dem Landesgerichte überantwortet.

Übrigens ist es die Verbrecherwelt nicht allein, auf die sich die Tätigkeit des Sicherheitsdepartements erstreckt. Mit allerhand Anliegen kommt man in diese Räume. Da ist ein ehrsamer Handwerksmann, der sich seit einigen Tagen durch die Amtslokalitäten schleicht. Auf seinem Wege muß er durch das Zimmer der Detektivs. Die kennen den wackeren Bürger und schütteln die Köpfe: Wie der in den letzten Tagen gealtert ist! Der Ankömmling geht zu dem Beamten, der die Vermißten und Wiedergefundenen in Evidenz führt. Dieser, ein junger Polizeikonzeptspraktikant, kennt schon des Alten Begehr und hat diesem schon einigemale den Bescheid gegeben, daß man von dem Aufenthalte seines Sohnes, der nach mißglückter Prüfung nicht mehr nach Hause zurückgekehrt ist, noch immer nichts wisse. Heute aber ist die Nachricht da, eine Hiobspost: Die Leiche des jungen Mannes ist aus der Moldau gezogen worden. Der junge Polizeipraktikant spielt verlegen mit dem Bleistift. Wie soll er dem Alten die furchtbare Botschaft beibringen. Er nötigt ihn, sich zu setzen. Da weiß der bedauernswerte Handwerksmann schon alles.

„Tot?“, stößt er hervor. Und bald hält er das Telegramm in Händen, das im Lapidarstil die Bestätigung der ärgsten Befürchtungen des Vaters birgt.

„Tot“, schluchzt der Alte, „tot! Und ich bin schuld. Ich habe ihn studieren lassen, damit er’s besser hat, wie ich! Tot!“

Am gegenüberliegenden Tisch wird ein Fall von grundverschiedener Natur verhandelt, aber auch etwas, was mit der öffentlichen Sicherheit gar wenig zu tun hat, auch etwas Unkriminalistisches im Kriminaldepartement. An den Grenzen des Polizeirayons ist ein Weib aufgelesen worden, das kaum viel mehr als einen Meter groß, taubstumm, irrsinnig und halbblind ist und nun apathisch bei dem Tische des Kommissärs steht. Dieser hat auf den ersten Blick gesehen, daß aus der Alten über ihre Identität und Heimatszuständigkeit nichts herauszubekommen ist, und so setzt er sich resigniert und schreibt zuerst einen kurzen Begleitakt an das Taubstummeninstitut, wohin die Arme zunächst gebracht werden muß, damit man dort versuche, mittels Zeichensprache ihr irgendwelche Angaben zu entlocken. Aber im Taubstummeninstitut wird man die Alte nicht behalten, weil sie irrsinnig ist, ebensowenig wie man sie in der Landesirrenanstalt aufnehmen wird, weil sie taubstumm ist. Und so muß ein zweiter Akt an den Magistrat abgesandt werden, der aus dem Tschechischen ins Amtsdeutsch übersetzt, folgendermaßen lautet: „Inliegend beschriebene, unbekannte Taubstumme wird zur Unterbringung in das Gemeindearresthaus bis zur Feststellung ihrer Heimatszuständigkeit in Empfehlung gebracht.“ Und dann muß die Beschreibung, die polizeiliche Photographie, die Stilisierung der Notiz für den „Polizei-Anzeiger“ erfolgen. Unwillig brummt der Kommissär in den Bart: „Wenn nur die Gemeindevorsteher in die Bluse solcher Kretins den Namen der Heimatsgemeinde einnähen ließen, dann könnte man solche arme Leute gleich per Schub nach Hause befördern, und alle diese Scherereien, Schreibereien und Suchereien wären erspart!“ Ja, wenn! Aber das tun die Gemeindevorsteher wohlweislich nicht, denn jeden Tag, der mit den Recherchen verloren geht, hat die Gemeinde an Erhaltungskosten für den lästigen Dorftrottel erspart!