Pavianfelsen.

In Molema’s Town erfuhr ich, daß die Barolongen die getrockneten Blätter einer bestimmten Pflanzenart zu einem braunen Pulver rösten und dasselbe sowohl als Gift, wie auch als Beschwörungsmittel gebrauchen; so bedienen sie sich z. B. desselben, um mit dem zu Brei angerührten Pulver die höchsten Aehren eines Kornfeldes zu bekleben. Eine Berührung dieses Zaubermittels von Seite des Diebes würde dessen sofortigen Tod nach sich ziehen. In ähnlicher Weise sehen wir mit Hilfe desselben Materials, Striche, Wellenlinien etc. auf der Innenseite der Umzäunungen der Barolongen-Gehöfte angebracht, »um die Feinde des Haushaltes« fern zu halten. Als einige Tage vor meiner Ankunft einem der Bekehrten in Molema’s Town allnächtlich etwas Tabak aus seinem Gärtchen zu verschwinden pflegte, rieth Herr Webb dem Bestohlenen, einen in der Tabakpflanzung errichteten Pfahl mit Wagenfett zu übertünchen, und siehe da, der Dieb blieb aus.

Bevor ich noch am 12. April Molema’s Town verließ, erfuhr ich das Urtheil, welches König Montsua in dem bereits erwähnten Proceß gefällt hatte. Ich will hier die Episode schildern, um den Leser mit der Gerichtsbarkeit der Betschuana’s näher vertraut zu machen.

Ein ältlicher Barolonge hatte auf eine 15jährige Barolongen-Jungfrau (eine vaterlose Waise) in Molema’s Town sein Auge geworfen; da sie ihm jedoch nicht als Weib in seine Hütte folgen wollte, und er sie auch nicht kaufen konnte, sann er auf ein anderes Mittel, um seinen Wunsch erfüllt zu sehen. Er bot der Mutter des Mädchens seine Hand an, welche sie auch nicht verschmähte und nun, mit dem Mädchen seiner Neigung im selben Gehöfte wohnend, glaubte er ihre Zuneigung gewinnen zu können; allein da weder sein Aeußeres, noch seine Conversation, welche sich meist um Khomo (Vieh) und Mabele (Korn) drehte, bei dem Mädchen einen guten Eindruck hervorzurufen vermochten, nahm er seine Zuflucht zu einem Beschwörer. Das Mädchen sah wohl den Beweggrund dieser Heirat ein, und vermied alles, was ihrem Stiefvater als Zeichen der geringsten Gunst hätte erscheinen können. Als sie eines Tages zeitlich Morgens wie gewohnt, zur Feldarbeit ging, ward sie von ihrem Stiefvater eingeholt und es entspann sich nach ihrem eigenen Geständniß anderen Frauen gegenüber folgendes Gespräch. »Ich weiß, daß mich Dein Herz haßt.« Ein »E-Hē« belehrte ihn, daß er sich nicht irre. Vor Zorn zitternd, stieß der Alte seinen langen Stab heftig in den Boden und sagte. »Ich weiß es, es soll auch so bleiben, dann aber mußt Du mir versprechen, keinen anderen Mann zu nehmen.« Das Mädchen konnte sich eines lauten Auflachens nicht erwehren, und gab ihm frank und frei mit einem na-ja eine ebenso bestimmte abschlägige, wie zuvor eine bejahende Antwort. Mit vor Wuth entstellten Zügen eilte der alte Mann mit den Worten. »Du versprichst es nicht? dann vergifte ich Dich!« von dannen, während das Mädchen zu den Gärten am Flusse eilte und der dort arbeitenden Mutter und einer Nachbarin unter Schluchzen das Geschehene erzählte. Die Frauen suchten es der Gekränkten auszureden und meinten, es wäre alles nur ein Scherz, den sich der Stiefvater erlaubt hätte. Am selben Abend wurde sie, während sie ihr einfaches Mahl von gekochten Wassermelonen genoß, von ihrem Vater in’s Häuschen gerufen und unter einem Vorwande zu einer Nachbarin gesendet; von ihrem Gange zurückgekehrt, beendete sie ihr Mahl. Kurze Zeit darauf fing sie an über Unwohlsein zu klagen, Magenkrämpfe stellten sich ein, die sich so steigerten, daß sich die Arme laut schreiend auf der Erde rollte. Von den zur Hilfeleistung herbeigeeilten Nachbarn umringt, klagte sie, die Mutter an das ihr erzählte Zwiegespräch erinnernd, ihren Stiefvater laut der Vergiftung an. Gegen Mitternacht war sie eine Leiche und allgemein wurde ihr Stiefvater als der Mörder bezeichnet. Männer und Frauen, welche denselben Nachmittag den alten Mann Pflanzen am Flusse sammeln, andere, meist Nachbarsleute, die ihn Blätter und Zwiebeln im Höfchen kochen gesehen hatten, meldeten sich freiwillig zur Zeugenschaft.

Der Beschuldigte war Molema’s Leibeigener, ein Mann, der durch ein halbes Jahrhundert hindurch seinem Herrn treu gedient hatte; obgleich im Vorhinein entschlossen, ihn zu retten, sandte Molema sofort Boten an seinen Bruder, den König, nach Moschaneng, um ihm den Fall zu berichten. Montsua versprach selbst den Fall zu untersuchen. So kam es, daß er nur wenige Tage vor meiner Ankunft in Molema’s Town eingetroffen war und sofort die Leitung der Verhandlungen in die Hand nahm. Inzwischen befand sich der Beschuldigte auf freiem Fuße, machte seine gewohnten Spaziergänge, auf denen ihm Alles scheu auswich. Er hielt sich von Molema’s Weichherzigkeit überzeugt und glaubte sich ohne Mühe mit einigen Ochsen oder Kühen loskaufen zu können. Nach des Königs Ankunft in der Stadt, begann der Proceß und beschäftigte durch zwei volle Tage die hervorragendsten Häuptlinge der nördlichen, freien Barolongen. Nach jeder Sitzung (zwei am Tage) wurden die Anwesenden von Molema mit Bochobe (Mehlbrei) bewirthet.

Bootfontein.

Der Verurtheilte, dessen Schuld klar zu Tage lag und der von allen Anwesenden als schuldig befunden wurde, fand, wie er es gehofft, an dem Häuptling Molema den wärmsten Vertheidiger. Des Dieners Schuld anerkennend, um nicht seinen Bruder, den König, durch Widerspruch zu reizen, wußte doch Molema so viele Milderungsgründe anzuführen, daß der König angesichts der Haltung der Unterhäuptlinge von Molema’s Town und der Umgebung, sich erweichen ließ und von einer Verurtheilung zum Tode absah. Der König, dem schon die zweitägige Gerichtssitzung zu anstrengend vorkam und der es wohl zu verstehen schien, daß sein Bruder eine Gefälligkeit von ihm fordere, überließ demselben die Bemessung der Strafe. Molema bedeutete dem Verurtheilten sich sofort zu entfernen, um dem König den Proceß so rasch wie möglich vergessen zu machen und als dieser später einen Spaziergang durch die Stadt unternahm, ließ Molema den Schuldigen holen und sprach das Urtheil. Es war die gelindeste Strafe für ähnliche Vergehen: Der Beschuldigte mußte ein Rind an die nächsten Verwandten (in diesem Falle waren er und seine Frau die nächsten Verwandten) der Gemordeten als Blutsühne bezahlen.