Am 13. März 1919 wurde bei einer Haussuchung bei dem Gastwirt Wilhelm Bilski, Weidenweg 71, ein Revolver gefunden, den, wie sofort festgestellt, ein Gast als Pfand gelassen hatte. Bilski wurde abgeführt und »standrechtlich« erschossen. Durch Zeugen, besonders Frau Bilski, wurde als leitender Offizier der Leutnant Baum erkannt. Die Akten verschwanden von der Garde-Kav.-Schützendiv. Am 27. März 1920 wurde der Militärfiskus von der 26. Zivilkammer zu Schadenersatz verurteilt. In der Begründung wurde ausdrücklich anerkannt, »daß die Erschießung rechtswidrig war.« Das Verfahren gegen Baum wurde am 12. April 1920 eingestellt. (Akten in meinem Besitz.)

Zwei Erschießungen durch Ltn. Czekalla

Nach dem »Berliner Tageblatt« vom 15. März wurde in der Holzmarktstr. 61 ein Mann von über 60 Jahren namens Abrahamson ohne weiteres im Hof erschossen, weil er bei einer Haussuchung Waffen, die er besaß, nicht angegeben hatte. Der alte, schwächliche Mann leistete keinerlei Widerstand. Der Offizier (ein Leutnant Czekalla vom Freikorps Lützow, 1. Schwadron) sagte, er sei berechtigt, jeden zu erschießen, der Waffen verheimliche.

Ein Rechtsanwalt wurde bei dem Gespräch, das er zur Feststellung des Tatbestandes mit den Bewohnern des betreffenden Hauses führte, verhaftet, weil er »die Leute aufhetze«.

Der gleiche Leutnant Czekalla hat am 13. März, bei dem Klempnermeister Wallmann eine Haussuchung vorgenommen. Wallmann war ein angesehener Mann, deutschnationaler Gesinnung. Aus dem Felde hatte er ein französisches Infanteriegewehr mitgebracht, das unbrauchbar war. Es war ihm belassen worden und eine Bescheinigung darüber erteilt. Zu dem französischen Gewehr besaß er einige französische Patronen. Endlich war er seit vielen Jahren im Besitz einer Browningpistole, die er aus Liebhaberei angeschafft hatte. Als der Leutnant Wallmann fragte, ob er einen Browning besitze, holte er den Browning sofort aus dem Ofen heraus. Darauf ließ ihn der Leutnant nach der Alexanderkaserne abführen. Als seine Braut weinte, sagte Wallmann: »Weine doch nicht; ich komme ja bestimmt wieder, denn ich habe ja nichts getan.« Wallmann wurde in der Alexanderkaserne auf Befehl des Leutnants in einem Pferdestall erschossen. Die Leiche wurde von den Soldaten ihrer Stiefel beraubt.

Czekalla behauptet, auf direkten Befehl seines Vorgesetzten, des Rittmeisters Wilhelm von Oertzen gehandelt zu haben. Das Verfahren gegen beide schwebt beim Landgericht I Berlin. (»Berliner Volkszeitung«, 16. März 1922.)

Jogisches und Dorrenbach

»Am 10. März wurde auf Befehl Noskes der Redakteur der »Roten Fahne« Leo Jogisches durch Angehörige der Gardekavallerie-Schützendivision verhaftet. Er sollte durch einen Soldaten dem Untersuchungsrichter zugeführt werden. Im Gebäude des Kriminalgerichts griff Jogisches den Soldaten« (Kriminalwachtmeister Ernst Tamschik, »Freiheit«, 27. Mai 1919) »an und wurde von ihm auf der Stelle niedergeschossen. Ein gleicher Fall war im Gebäude des Kriminalgerichts schon am Tage vorher vorgekommen.« (»Vossische Zeitung«, 11. März.)

Dorrenbach, ein früherer Offizier, hatte sich der Revolution angeschlossen und wurde Führer der Volksmarinedivision. Wegen der Berliner Spartakusunruhen schwebte gegen ihn ein Haftbefehl. In Eisenach wurde er am 12. Mai 1919 verhaftet (»Freiheit«, 18. Mai 1919) und am 17. Mai durch den Staatsanwalt vernommen. Beim Rücktransport ins Gefängnis soll er einen Fluchtversuch unternommen haben und wurde von den Soldaten niedergeschossen. Schwer verletzt wurde er in die Charité gebracht, wo er starb. Vor seinem Tod erklärte er seinem Rechtsanwalt ausdrücklich, er sei nicht geflohen. (Ledebourprozeß, 3. Tag.) Den tödlichen Schuß hatte ebenfalls Kriminalwachtmeister Ernst Tamschik abgegeben. Tamschik wurde später zum Leutnant bei der Sicherheitswehr Charlottenburg ernannt. Dann kam er zur Sicherheitspolizei nach Ostpreußen. (Bekundung des Oberwachtmeisters Kuhr in einem Prozeß, »Welt am Montag«, 25. Mai 1920.)

Zwei Erschießungen auf der Flucht