In Köpenick hatten sich die Arbeiter und auch Teile der Bürgerschaft unter Führung von Futran aus den dort liegenden Beständen bewaffnet. Innerhalb der Stadt blieb alles ruhig. Die sogenannte Rote Garde machte nämlich hauptsächlich Sicherheitsdienst zusammen mit der Polizei, bewachte die städtischen Lebensmittelvorräte usw. Das Potsdamer Jägerregiment, Btl. Nr. 3, rückte an. Auch politisch rechtsstehende Leute, wie der Bürgermeister Behnke (vgl. seine Aussage vor dem Standgericht), waren sich über den Charakter der anrückenden Truppen durchaus im unklaren, da sie noch das Zeichen der Regierung Kapp, das Hakenkreuz, am Helm trugen. Es kam zu einem Kampf, wobei Gefangene gemacht wurden. Als durch telephonische Anfrage in Berlin festgestellt wurde, daß die Truppen wieder zur Regierung Ebert hielten, gab Futran selbst Befehl, die Waffen niederzulegen. Eine Zeitfreiwilligen-Eskadron zog am 21. kampflos ein, erklärte den verschärften Belagerungszustand und errichtete ein Standgericht. Futran, der sich so unschuldig fühlte, daß er sogar aufs Rathaus ging, wurde am gleichen Tag wegen der Delikte, die er vor Verkündung des Belagerungszustandes begangen haben sollte, zum Tode verurteilt. Im Protokoll, das in meinem Besitz ist, heißt es:
»Gründe: Durch Zeugen und teilweise eigenes Geständnis des Angeklagten ist einwandfrei erwiesen, daß er das Haupt des kommunistischen Aufstandes gewesen ist, daß er eine Rote Armee organisierte und zu bewaffnetem Widerstande gegen die anrückenden Regierungstruppen aufgefordert habe. Ferner hat er die gefangenen Offiziere mit dem Tode durch Erschießen bedroht, sowie die verwundeten Gefangenen als Schwerverbrecher behandeln lassen. Das Urteil wurde sofort durch eine Gruppe der 4. Schwadron unter Führung des Leutnants Kubich im Hofe der Bötzowbrauerei, Grünauer Straße, vollstreckt. Das Standgericht der 4. freiw. Eskadron v. Bebell, Kapitänleutnant; Hedal, Unteroffizier; Jacks, Freiwilliger; Kubich, Leutnant.«
Zur selben Zeit wie Futran wurden »standrechtlich erschossen« der Arbeiter W. Dürre auf Grund einer Denunziation, bei ihm seien Waffen versteckt, obwohl zweimalige Haussuchung das Gegenteil bewies; ferner der Arbeiter Fritz Kegel. Es war den Angehörigen Dürres und Kegels trotz aller Bemühungen bis heute unmöglich, eine Urteilsbegründung zu erfahren. (Zeugenaussagen sind in meinem Besitz.) Ferner wurde der Arbeiter Karl Gratzke und der 17 jährige, etwas beschränkte Karl Wienecke ohne irgend welches Verfahren auf der Stelle erschossen, weil sie Waffen versteckt hatten.
Die Truppen verließen die Stadt am gleichen Tage; am nächsten wurden die Standgerichte aufgehoben. Alle Versuche, eine Sühne dieser Taten zu erlangen, sind gescheitert.
Zehn Offiziere gegen einen Geisteskranken
Der geisteskranke Lokomotivführer Weigelt aus der Alvenslebener Straße 11, ein streng patriotischer Mann, versuchte am 24. März 1920 in die Kadettenanstalt Lichterfelde einzudringen, wo eine hauptsächlich aus Offizieren bestehende Freiwilligenabteilung lag, angeblich um sich »für den Schützengraben zu melden.« Er wurde vom Torposten festgenommen, in der Wachstube mit einem von ihm mitgebrachten Gummiknüppel so geschlagen, daß er am Kopf blutete, die Treppe heraufgeschleppt, so daß am andern Tag noch dort Blut lag und in das Zimmer des Leutnant Schütz (Regierungsbaumeister) gebracht. Dort waren 10 Offiziere, über die er angeblich herfiel. Obwohl er schrie: »Meine Herren Offiziere, lassen Sie mich doch laufen, ich bin doch krank«, wurde er durch einen Schuß des Leutnant Jansen und 3 Schüsse des Leutnant Schütz getötet. Die Schüsse gingen von oben durch die Schädeldecke, so daß anzunehmen ist, daß er am Boden lag. Schütz kam im Juli 1920 vor das Gericht der Zeitfreiwilligenabteilung, nach Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit am 24. Februar 1921 vor das Landgericht II (Landgerichtsdirektor Steltzer, Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann). Schütz wurde freigesprochen, da er angab in Notwehr gehandelt zu haben. (Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)
Beschießung einer offenen Stadt
In Mecklenburg hatte General v. Lettow-Vorbeck den Kapp-Putsch organisiert und die verfassungsmäßige Regierung verhaftet. Zur Abwehr waren die Arbeiter in den Generalstreik getreten.
Am 14. März beschloß eine Volksversammlung in Waren den Generalstreik zur Abwehr des Kapp-Putsches. Der »Führer des Reichswehrkommandos Boek«, Leutnant Peter v. Lefort, und der »Beauftragte der Reichswehrbrigade für Waren«, Rittmeister Stefan v. Lefort, verlangten am 17. sofortige Ablieferung aller Waffen und Wiederaufnahme der Arbeit und drohten mit Todesstrafen. Das Ministerium in Schwerin und General von Lettow-Vorbeck erklärten auf Anfrage aus Waren, daß die genannten Dienststellen nicht existieren und daß kein diesbezüglicher Auftrag gegeben sei. Am nächsten Tage drohten die Leforts, »bei Nichterfüllung des Brigadebefehls Waren nach Artillerievorbereitung mit stürmender Hand zu nehmen.« Als Frist setzten sie 11 Uhr 43 Min. fest. Als ihnen eine Deputation entgegenfuhr, verlangten sie bedingungslose Uebergabe der Stadt und 30 Geiseln. Darauf feuerten sie 5 Granatschüsse auf die Stadt ab. Der Sachschaden war bedeutend, mehrere Einwohner wurden verletzt, der Arbeiter Dunn und der Friseur Schliecker getötet; der Schuhmachermeister Berg, der Kürschner Gerber und Fräulein Köhler starben an den Verletzungen. Stefan v. Lefort wurde durch Beschluß des Landgerichts Güstrow vom 20. V. 21 außer Verfolgung gesetzt. Der andere ist flüchtig und lebt zur Zeit in Oesterreich. Sie behaupten, »in Notwehr« gehandelt zu haben. (Vgl. Aktenmäßige Darstellung der Arbeiten der Stadtverwaltung von Waren vom 14. bis 22. März 1920.)