Am 19. März 1920 wurde der Arbeiter Hermann Litzendorf aus Bahrendorf auf der Landstraße bei Grevesmühlen auf Befehl des Rittergutsbesitzers Dr. Simon auf Schmachthagen festgenommen, in einen Keller des Gutes eingesperrt und am andern Morgen, als er zu fliehen versuchte, erschossen. Dr. Simon zahlte dem Vater des Litzendorf 5000 Mark als Entschädigung aus.

Nach Angabe der Zeugen Friedrich Siggelkow und Julius Waschull ist Otto Bobsien der Täter.

Die Staatsanwaltschaft beim Mecklenburg-Schwerinschen Landgericht stellte das Verfahren gegen Jürgen Bade, Felix Wimarn, Josef Bender, Otto Bobsien am 29. Oktober 1920 ein. In der Begründung heißt es: »Es ist mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Tod des Litzendorf durch den von Bender abgegebenen Schuß herbeigeführt worden ist. Doch hat er sich zu der Tötung für berechtigt gehalten und es konnte ihm nicht vorgeworfen werden, daß er bei genügender Ueberlegung die Unrichtigkeit dieser Annahme hätte erkennen müssen.«

Die Erschießung in der Sandgrube

Der Arbeiter Paul Jahnke in Hungersdorf, Funktionär des Landarbeiterverbandes, wurde am 20. März von 10 Zeitfreiwilligen unter Führung des früheren Leutnants Thormann auf Grund der Angabe seines Gutsherrn, v. Puttkammer, verhaftet. Eine Durchsuchung seiner Wohnung gab nichts Belastendes. Bei der Patrouille waren Leutnant Franz Harlinghausen, Kurt Wegner und Johannes Dickmann. Herr v. Puttkammer bat wiederholt, dafür zu sorgen, daß Jahnke nicht wiederkomme, was Harlinghausen versprach. Jahnke wurde abtransportiert und in eine Sandgrube geführt. Darauf erschoß ihn Harlinghausen mit zwei Schüssen aus unmittelbarer Nähe während Wegner und Dickmann nach ihren eigenen Angaben (im Prozeß) zusahen. Im Einverständnis mit dem Mörder meldete Thormann dann einen Fluchtversuch. Doch wurde durch andere Zeugen, besonders durch den Kutscher, der Vorgang ermittelt. Harlinghausen ging, als ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, ins Ausland. Thormann, der Führer der Patrouille, Wegner und Dickmann, die zugaben, gewußt zu haben, daß Jahnke erschossen werden sollte, wurden am 8. Dezember 1920 freigesprochen, v. Puttkammer wurde nur als Zeuge vernommen. (»Das freie Wort«, Schwerin, 9. Dezember 1920; »Vorwärts«, 11. Dezember 1920.) Herr v. Puttkammer gab vor Gericht an, daß er eine Gehirnerschütterung erlitten habe und daß seine Worte daher nicht ernst genommen werden könnten. Das Verfahren gegen Harlinghausen, der vollständig geständig war, wurde auf Grund der Amnestie im März 1922 eingestellt. (»Freiheit«, 21. März 22.)

Morde in Breslau

Am 13. März 1920 wurde in Breslau der Redakteur der »Schlesischen Arbeiterzeitung«, Bernhard Schottländer, Mitglied der U.S.P.D., von Soldaten des Freikorps Aulock zusammen mit über 30 anderen Personen verhaftet. Die Verhafteten wurden zunächst im Generalkommando mit Wissen der Offiziere gefoltert. »In der Nacht des 16. wurde er aus dem Gefängnis Kletschkaustr. von drei Soldaten zu einer Vernehmung nach dem Generalkommando abgeholt. Die Soldaten zeigten einen vom Militärbefehlshaber unterzeichneten Auslieferungsbefehl vor. Seitdem ist Schottländer spurlos verschwunden. Das Generalkommando und die zuständige Kommandantur wissen von nichts. Der Befehl soll gefälscht sein.« (Aufruf des Breslauer Polizeipräsidenten, März 1920.) Bei Oswitz hat die Oder seine Leiche ans Land gespült. (Vgl. Aulock-Prozeß, März 1921.) Der »Münchener Volkswille«, 5. Jan. 1921, meldete, die Ermordung sei auf Befehl des Oberleutnants Schmitz, z. Z. Linienschiffsstamm-Division Ostsee in Pillau, erfolgt. Dagegen ist nach der Meinung des Staatsanwalts (»Voss. Ztg.«, 16. Januar 1921) die Ermordung durch zwei Offiziere und zwei Soldaten, die alle vier bisher unauffindbar waren, erfolgt.

Der Maschinenschlosser Alfred Schramm, Siebenhufnerstr. 72, der Bankbeamte Karl Boronow, Gräbschenerstr. 3, der Kohlenarbeiter Heinrich Romane, Gräbschenerstr. 77 und der Redakteur Demmig wurden in der Nacht zum 14. März durch Soldaten der Regierung Kapp unter Führung von Offizieren verhaftet. Seither sind sie spurlos verschwunden. Der Führer der Patrouille, die Boronow verhaftete, war Leutnant Kaufmann von der zweiten Marinebrigade. Der Schlosser Max Hoffmann wurde am 15. März wegen Verteilung sozialdemokratischer Flugblätter, der Eisenbahnschlosser Wilhelm Böhm, Herdainstr. 38, am 16. März als Streikposten, der Koch Heinz Herkenrat vom Hotel Riegner am 19. März auf Grund einer Denunziation einer Frau Neumann aus Skarsine durch Soldaten der Regierung Kapp verhaftet und »auf der Flucht« erschossen. Der Führer der Patrouille, die Herkenrat verhaftete, war Oberleutnant Müller. Herkenrats Leiche wurde ausgeplündert. (»Breslauer Volkswacht«, vom 31., 24., 22., 19. März 1920.)

Eine Bestrafung der Täter ist in keinem Fall erfolgt, im Gegenteil: Das Reichsgericht hat die über die Soldaten Walter, Biskup und Brefka wegen der Folterungen gefällten Urteile auf Grund der politischen Amnestie aufgehoben (18. Juni 1921). Sie wurden dann als Hilfsaufseher im Gefängnis Schweidnitz angestellt. (Preuß. Landtag, 14. Sept. 1921.)

Die 14 Arbeiter von Bad Thal