Darauf antwortete der Minister des Innern, Severing:

»Es ist richtig, daß in Mühlheim, Duisburg, Essen und in anderen Orten willkürliche Erschießungen durch Soldaten vorgekommen sind« ... »Die Erschießungen von denen der Herr Abgeordnete Steinbrink gesprochen hat, waren nicht Vollstreckungen von Todesurteilen, gefällt von Standgerichten oder außerordentlichen Kriegsgerichten, sondern rein willkürliche Erschießungen; irgendeine Truppe, die dazu keinen Auftrag hatte, hat sich Leute herausgeholt, die im Geruch des Bolschewismus oder Spartakismus standen, und derartige Leute sind ohne Federlesen in einer ganzen Reihe von Städten erschossen worden. Das ist amtliches Material, das mir von den von mir eingesetzten Zivilkommissaren beweiskräftig zugetragen worden ist.«

Der Bergmann Jos. Soyka aus Bottrop, Trewsstr. 77, hat in der Sicherheitswehr bis zum 31. März Dienst getan und dann seine Waffen abgegeben. An Kämpfen hatte er nicht teilgenommen. Am 3. April morgens wurde er von 4 Leuten der Marinebrigade Löwenfeld aus seinem Haus herausgeholt. Nach einer Anfrage bei seinem Vorgesetzten ließ ihn Kapitänleutnant Meyerhofer aus Kiel ohne Untersuchung erschießen. Ein Verfahren ist nicht eingeleitet. Ein Zivilprozeß gegen den Militärfiskus schwebt unter 5. O. 305/21 beim Landgericht Essen.

Der Bergarbeiter Paul Graf und der Knappschaftsälteste Paul Langer, beide aus Duisburg-Beeck, wurden in der Nacht vom 4. auf 5. April 1920 von den Sipo-Wachtmeistern Mehl und Friedrich und einem dritten Unbekannten ohne Haftbefehl aus ihren Wohnungen geholt und »auf der Flucht« erschossen. Gegen beide lag nicht das geringste vor. Nach der ärztlichen Obduktion wiesen beide Verletzungen an Stirn und Brust auf. Das Verfahren gegen die Täter schwebt.

Rogowski aus Essen wurde beim Einrücken der Reichswehr am 6. April 1920 auf Grund einer Denunziation verhaftet und im Essener Rathause nach einem kurzen Verhör »zum Tode verurteilt« und auf Befehl des Gerichtsoffiziers Leutnant Linsemeier durch den Feldwebel Block erschossen. Der hinzugerufene Oberst v. Baumbach, der die grundlose Erschießung nicht mehr verhindern konnte, hat der Familie sein Beileid ausgesprochen und sie pekuniär unterstützt. Gegen Block und Linsemeier ist ein Verfahren wegen Mord eingeleitet. Block ist in Haft.

Joh. Schürmann aus Essen, Holsterhauser Straße 1, und Engelbert Kläs aus Essen, Holsterhauser Straße 101, wurden am 6. April 1920 von Mannschaften der 3. Marinebrigade ohne jeden Grund verhaftet, mißhandelt, nach Mühlheim überführt, dort von Leutnant Sinnesheimer »zum Tode verurteilt«, und mit Kolben erschlagen. Der Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 611/20 des Landgerichts Essen, 3 U. 177/21 Oberlandesgericht Hamm.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

Der Bergmann Friedrich Lichtenauer in Essen-Borbeck, Ardelhütte 68 und Hermann Riesner in Essen, Kesselstr. 56, hatten, auf Veranlassung des Bürgermeisters Basel in Essen und mit Wissen der Reichswehr nach der Auflösung der Roten Armee zwecks Verhütung von Plünderungen bis zum Einzug der Reichswehr, versehen mit einer weißen Armbinde und einem Ausweis, gestempelt von der Stadt Essen, Sicherheitsdienst getan. Die Reichswehr war davon benachrichtigt. Der Leutnant einer Patrouille, Wilhelm Goeke aus Schwelm, Kölnerstr. 78, ließ beim Einrücken am 6. April 1920 beide erschießen. Angeblich wurde Lichtenauer auf der Flucht, Reißner in Notwehr erschossen. Der Militärfiskus wurde in erster Instanz zum Schadenersatz verurteilt. (3 U. 300/21 Oberlandesgericht Hamm.) Ein Verfahren gegen Goeke ist eingestellt worden.

Hermann Witschel aus Essen und ein gewisser Rösner, Mitglieder der christlichen Gewerkschaften, waren als Freiwillige am 7. April 1920 in die Reichswehr (Korps Lützow, Abt. des Hauptmann Schmidt) eingetreten. Zwei Tage darauf wurden sie als angebliche Spartakisten von ihren Kameraden mit Kolben totgeschlagen, ausgeraubt und heimlich verscharrt. Ein Zivilprozeß schwebt unter 8. 0. 559/20 beim Landgericht Essen.

Der Straßenbahner Friedrich Siek aus Altenessen, Böhmerheide 122, wurde am 8. April 1920, morgens 1/2-4 Uhr von einem Wachtmeister und 2 Mann der Sipo ohne Haftbefehl verhaftet und 2 Minuten vom Hause entfernt »auf der Flucht erschossen«. Gegen Siek lag nicht das geringste vor. Das Verfahren gegen die beiden Täter ist eingestellt. (4. 0. 425/20 Landgericht Essen.)

Der Straßenbahner Max Maurer, Essen, Rankestr. 26, hatte am 17. April einen Heuwagen der Reichswehrtruppen versehentlich angefahren, wobei ein Feldwebel der Marinebrigade Löwenfeld unerheblich verletzt wurde. In der folgenden Nacht wurde er von 20 Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld, die in einem Lastauto von Bottrop kamen, verhaftet und »auf der Flucht erschossen«. Gegen die Täter Gaul, Grupat und Fuchs ist nichts veranlaßt. (Aktenzeichen 3 U. 343/21 Oberlandesgericht Hamm; vergl. auch Seite 116.)