Der Oberstaatsanwalt. Unterschrift: (unleserlich).«
Eine Beschwerde hiergegen beim Generalstaatsanwalt wurde am 21. Februar 1921 abgewiesen.
Paul Hoffmann in Flensburg
Auf Grund der Angaben eines Spitzels namens Paul Reichardt wurde der Flensburger Kommunist Paul Hoffmann am 28. Dezember 1920 auf Befehl des Kommandeurs der Flensburger Sicherheitspolizei, Major v. Plüskow, verhaftet, weil er einen Putsch vorbereitet habe. Nachts wird er zur Kaserne gebracht. Als er am Morgen ins Untersuchungsgefängnis geführt werden sollte, hat Hoffmann angeblich dem Wachtmeister einen Stoß vor die Brust gegeben, um entfliehen zu können. Darauf habe die Wachbegleitmannschaft nach dreimaligem Haltrufen zwei Schüsse abgegeben. Hoffmann war sofort tot. Eine strenge Untersuchung wurde von der Regierung zugesagt. Major v. Plüskow wurde strafversetzt. (»Deutsche Allgemeine Zeitung«, 4. Januar 1921; »Voss. Zeitung«, 4. Januar 1921; Minister Severing, Reichstag, 14. Januar 1921.) Sonst geschah nichts.
Wilhelm Sült
Sült, Führer der Elektrizitätsarbeiter bei mehreren Streiks, wurde am 30. März 1921 durch die politische Polizei (Abt. 1 A) in Schutzhaft genommen. Als er am 1. April zur Vernehmung ins Polizeipräsidium gebracht wurde, soll er nach dem amtlichen Bericht (»Vossische Zeitung«, 1. April) dem Beamten einen Stoß versetzt haben und die Treppe hinaufgesprungen sein, worauf der Beamte, Janike, zweimal auf ihn schoß und ihn in die Leber und Nieren traf. Sült erklärte seinem Rechtsanwalt Dr. Weinberg auf dem Totenbett, er habe weder den Beamten gestoßen, noch sei er geflohen. Als Sült am Boden lag, wurde er von einem Polizeioffizier mit dem Ruf: »Verrecke, Du Aas« (»Das Tagebuch«, 9. April), mit Füßen getreten. Zunächst wurde er einfach auf einer Pritsche liegen gelassen. Um 1/2-5 Uhr kam Dr. Eylenburg, wurde aber nicht vorgelassen mit der Begründung, Sült sei schon in der Charité. Erst um 7 Uhr abends kam er dorthin. »Vor der Operation hatte er schon 1-1/2 Liter Blut verloren« (Prof. Lubarsch). Am 2. April, morgens 4 Uhr, starb er. Gegen alle Vorschriften wurde die Leiche bereits am Vormittag seziert. Dr. Klauber, der verabredungsgemäß an der Sektion teilnehmen sollte, fand die Leiche bereits seziert vor. »Es fehlten sämtliche Eingeweide, so daß über die Art der Verletzung durchaus nichts mehr festgestellt werden konnte. Zu meiner großen Überraschung war die Stelle der Einschußwunde herausgeschnitten.« Durch die voreilige Sektion war die Möglichkeit einer weiteren Aufklärung beseitigt. Eine Bestrafung wegen dieses Falles ist nicht erfolgt. (Vergl. Preußische Landesversammlung vom 18. April, Berliner Stadtverordnetenversammlung vom 23. April, »B.Z. am Mittag«, 8. April, Eingehende Darstellung im »Tagebuch«, 9., 23., 30. April, 14. Mai.)
Max Hölz
Im März 1921 brach in Mitteldeutschland ein Aufstand aus. Die Schuld daran lag im wesentlichen bei den Kommunisten. Hölz war militärischer Führer einer sogenannten »Roten Armee«. Zu ihrem Unterhalt nahm sie eine Reihe von »Requisitionen« vor; auch wurden Gebäude in die Luft gesprengt. Zu dem Rittergutsbesitzer Heß in Roitschenhagen kam Hölz mit einem bewaffneten Haufen und verlangte Geld und Mäntel. Heß sagte zuerst zu, lief dann einige Schritte fort. Es entstand ein Tumult, in dem Heß durch mehrere Schüsse umkam. Genaueres darüber, wer alles geschossen hatte, war nicht zu ermitteln. Die Zeugen widersprachen sich. Das Gericht unterstellte es als wahr, daß Hölz unnötiges Blutvergießen vermeiden wollte, und verurteilte ihn zu lebenslänglichem Zuchthaus. Nach der Urteilsbegründung »steht fest, daß Hölz sich an der Tötung des Gutsbesitzers Heß beteiligt hat. Das Gericht hat jedoch das Moment der Ueberlegung verneint. Es liegt also Totschlag vor«. (Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen, 13. bis 23. Juni 1921.)
Die Schupo in Mitteldeutschland
Als wegen der Märzunruhen 1921 eine Abteilung der Düsseldorfer Schutzpolizei sich Klostermansfeld näherte, ging ihr der stellvertretende Gemeindevorsteher Paul Müller (Kommunist) entgegen, erklärte, im Orte sei alles ruhig, und zog an der Spitze der Polizisten, zusammen mit dem Hauptmann, der das Kommando führte, in den Ort ein. Obwohl er die Arbeiter ausdrücklich gewarnt hatte, wurde aus dem Ort geschossen, wobei Müller natürlich ebenfalls bedroht war. Am Nachmittag wurde Müller aufgefordert, sich bei dem Hauptmann der Schutzpolizei zu melden, was er tat. Um 9 Uhr abends wurde er in Einzelhaft genommen. Am Morgen des 27. März wurde er auf der Chaussee nach Leinbach, etwa 150 Meter vom Orte entfernt, erschossen aufgefunden. Das Gefängnis, in das er angeblich gebracht werden sollte, lag in einer ganz andern Richtung. Die Leiche zeigte am Kopfe Spuren von Mißhandlungen.