Karl Gareis

Karl Gareis war Abgeordneter der U.S.P.D. im bayerischen Landtag. Er hatte sich verhaßt gemacht durch seinen Kampf gegen die Einwohnerwehr und durch Aufdeckung einer Spitzelaffäre, bei der ein gewisser Dobner wegen angeblichen Verrats eines Waffenlagers an die Entente von Studenten beinahe umgebracht worden war. Am 10. Juni 1921 wurde er nachts auf dem Heimweg vor seiner Wohnung erschossen. Zur Erklärung der Tat beachte man den Brief Meier-Koys, des früheren Vorsitzenden der bayerischen Königspartei. Danach ist der zweite Landeshauptmann der bayerischen Einwohnerwehren, Kanzler, der Ansicht: »Die Verräter sind umzubringen, und zwar unter Hinterlassung eines Merkmals, das die Motive der Tat zweifelsfrei erscheinen läßt. Der Führer braucht bei der Ausführung nicht ängstlich zu sein. Hinter ihm (Kanzler) stehe der Ministerpräsident« (Reichstag, 17. Juni 1921). Als Täter kommt der oben auf Seite 64 genannte Leutnant Schweighart in Betracht. Wenigstens wurde dies bei seiner Auslieferung von den österreichischen Behörden vermerkt. (Vergl. auch S. 138.)

Kriminalwachtmeister Buchholz

Die »Hundertschaft zur besonderen Verwendung« unterstützte die aufrührerischen Truppen im Baltikum, indem sie durch Bestechungen von Eisenbahnbeamten den Transport von Geld dorthin ermöglichte. Beim Kapp-Putsch stellte sie sich sofort auf die Seite der einrückenden Marinebrigade. Trotzdem blieb sie unangefochten. Im Sommer 1920 wurde in ihr der geheime »Bund der Ringmannen« unter Hauptmann Stennes gebildet, der zahlreiche Waffen vor der Ablieferung versteckte. Eine Durchsuchung verlief ergebnislos, da die Hundertschaft vorher gewarnt worden war. Ueber die vermutlichen Verräter der Waffenschiebung wurde nachts ein Geheimgericht gehalten. (Vergl. Berliner Tageblatt, 10. September 1921.) Buchholz bezahlte auf Geheiß seiner Vorgesetzten bis in die Tausende gehende Beträge an Zivilangestellte, d. h. Spitzel.

Man befürchtete von Buchholz eine Aufdeckung dieser Vorgänge. Am 13. Juni 1921 wurde er in der Schloßkaserne Charlottenburg tot aufgefunden. Angeblich hat er wegen Unterschlagung Selbstmord begangen. Doch konnte eine Unterschlagung nicht nachgewiesen werden. Nach dem Gutachten des Gerichtssachverständigen, Medizinalrat Dr. Störmer (»Frankfurter Zeitung«, 18. August 1921), handelte es sich »bestimmt um Tötung durch dritte Hand.« Die Untersuchung gegen die Hundertschaft wurde zunächst niedergeschlagen, »da von Zeugen, die unter ständiger Bedrohung seitens der Hundertschaft stehen, wahrheitsgemäße Angaben nicht zu erwarten seien.« (Mitteilung des Polizeiwachtmeisters Asmus, »Berliner Tageblatt«, 24. Juli 1921.)

Am 2. Dezember 1921 wurden die Wachtmeister Erren und Meyer von der Anklage des Mordes freigesprochen. (Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen.) Erren war im Zimmer gewesen, »zum telephonieren«, als der zum fortgehen angezogene Buchholz aus einer Entfernung von über 30 cm von hinten die Kugel durch den Kopf, angeblich von eigener Hand, empfing.

Erzberger

Als Erzberger am 26. Januar 1920 das Gerichtsgebäude in Moabit verließ, feuerte der Schüler und Fähnrich a. D. Oltwig v. Hirschfeld auf ihn zwei Schüsse ab, die ihn schwer verletzten. Bei der Vernehmung erklärte er, Erzberger sei ein Schädling und habe wissentlich gegen Deutschland gearbeitet. Er erklärte, seine Kenntnisse über Erzberger aus einer Broschüre Helfferichs zu besitzen. Hirschfeld wurde am 21. Februar 1920 wegen Körperverletzung zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt. (Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)

Erzberger hatte sich, um den Ausgang seines Prozesses mit Helfferich abzuwarten, aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen. Am 26. August 1921 wurde er bei einem Spaziergange im Badeorte Griesbach im Schwarzwald von zwei jungen Leuten überfallen und erschossen. Sein Begleiter, der Abgeordnete Dietz, wurde verwundet. Als er schon am Boden lag, vergewisserten sich die Mörder durch weitere Schüsse (im ganzen 12), daß er tot sei. Dann entflohen sie.

Als man nach den möglichen Tätern suchte, stellte sich heraus, daß Hirschfeld bereits am 27. April 1921 angeblich wegen Krankheit aus dem Gefängnis auf vier Monate beurlaubt worden war und nicht zurückgekehrt war. (»Berliner Tageblatt«, 30. August 1921.) Er benutzte seinen Urlaub zu vielstündigen Radpartien. Zur Zeit der Begehung der Tat hielt er sich im benachbarten Calmbach auf. Er wurde in Berlin ermittelt und verbüßte ab 10. September den Rest seiner Strafe. (»Frankfurter Zeitung«, 15. September 1921.) Dann wurde er für geisteskrank erklärt, aus der psychiatrischen Klinik in Freiburg wieder entlassen, zuletzt aber doch zur Absitzung der Strafe verhaftet. (»Berliner Tageblatt«, 18. Mai 1922, »Lokal-Anzeiger«, 10. Mai 1922.)