Die Geheimbünde sind erwachsen auf dem Boden der Deutschen Vaterlandspartei. Nach der Revolution sammelten sie sich wieder in den offiziell unpolitischen Bürgerräten, Einwohnerwehren, Freikorps. Den größten Sammelherd, aus dem pilzartig die Geheimorganisationen entsprangen, bildete das Baltikumabenteuer. Unter einem angeblichen Fürsten Awalow-Bermondt und unter dem Grafen v. d. Goltz bildeten sich Armeen, z. B. die eiserne Division, die sogar eigenes Papiergeld (gedeckt durch die der deutschen Regierung gehörigen Waffenvorräte) ausgaben. Die Hoffnung auf Land trieb viele demobilisierte Soldaten dazu, sich von den von der deutschen Regierung öffentlich unterstützten Verbänden anwerben zu lassen. Nach dem kläglichen Scheitern des zuerst gegen die Bolschewisten, dann gegen die lettische Regierung geführten Kampfes fluteten die Baltikumer nach Deutschland zurück. Sie waren die Grundlage für den Kapp-Putsch, der ja auch mit der Fiktion des Kampfes gegen den Bolschewismus inszeniert wurde. Kaum war er gescheitert, so rief die Ebertregierung, die vor den aufrührerischen Truppen hatte flüchten müssen, dieselben Truppen zum Kampf gegen die Arbeiter ins Rheinland. Natürlich mußten so die am Kapp-Putsch beteiligten Truppen dieses Unternehmen für vollkommen legal halten.

Die Freikorps wurden zum großen Teil auf Betreiben der Entente aufgelöst. Dies ging nicht immer einfach vor sich. So sollte z. B. in Soest im Juni 1920 die Maschinengewehrkompagnie Libau (eine baltische Formation, die seit dem November 1919 in Deutschland verpflegt wurde) aufgelöst werden. Sie leistete Widerstand und es kam zu einer Schießerei mit der Reichswehr, bei der fünf Reichswehrsoldaten getötet und mehrere schwer verwundet wurden. Vor dem Kriegsgericht in Münster kam es zur Verhandlung. Die Baltikumer gaben an, sie hätten geglaubt, Bolschewiki vor sich zu haben und wurden auf Grund dieses Putativ-Spartakismus freigesprochen. (»Freiheit«, 23. Juni 1920.)

Dagegen wurde ein Soldat namens Kaiser, der sich nach dem Kapp-Putsch unerlaubt aus der Ehrhardt-Brigade entfernt hatte, weil er von einem Offizier mißhandelt worden war, zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. (Preuß. Landtag, 22. Mai 1922.) Auf eine Interpellation antwortete die Regierung, die Strafe bestehe zu Recht, weil die Marinebrigade des Kapitän Ehrhardt eine Truppe im Sinne des Militärstrafgesetzes gewesen sei.

Aus dem Lebenslauf der einzelnen Individuen kann man den Werdegang der ganzen illegalen Bewegung studieren. Ein großer Teil der Mitglieder, soweit sie bekannt geworden sind, war nicht im Feld, weil sie damals noch zu jung waren. Zum Teil dienten sie als Hilfsdienstpflichtige oder als Jugendwehr. Dann wurden sie Mitglied einer Einwohnerwehr, kämpften in Freikorps gegen die bayerische Räterepublik, dann im Baltikum, machten den Kapp-Putsch mit und zuletzt finden wir sie beim Selbstschutz in Oberschlesien.

Oberschlesien

Zwei Zentren hat die Bewegung: Oberschlesien und München. Beide sind intim verknüpft. So hat z. B. das Freikorps Oberland in beiden »gekämpft«.

In Oberschlesien sollte nach dem Vertrag von Versailles eine Volksabstimmung stattfinden. Die Entente verschob jedoch den Termin der Abstimmung von Monat zu Monat. So entstand unerhörte politische Spannung. Resultat waren drei Aufstände der Polen. Die polnische Regierung lehnte zwar offiziell jede Beteiligung daran ab. Doch kann man es als gesichert hinnehmen, daß sie die Bestrebungen, ein fait accompli zu schaffen, wie etwa in Posen oder Wilna, insgeheim begünstigte. Den ersten Aufstand schlugen deutsche Truppen nieder. Von beiden Seiten sind dabei unerhörte Grausamkeiten vorgekommen. Beim zweiten Aufstand sammelten sich die Deutschen in eigenen Organisationen, dem sogenannten Selbstschutz, der ursprünglich nur aus geborenen Oberschlesiern bestehen sollte, dann aber auch aus dem übrigen Reich regen Zuspruch erhielt. Bald ging man dazu über, auch diejenigen Deutschen zu bekämpfen, denen man mit Recht oder Unrecht internationale Neigungen zuschrieb. Auch Angehörige der Besatzungstruppen wurden ermordet. Aus dem großen diesbezüglichen Material mögen nur einige typische Fälle aufgeführt werden: Dr. Milecki aus Kattowitz wurde am 17. August 1919 gelegentlich der Hilfeleistung bei einem polnischen Verwundeten ermordet. In Hallimba wurden am 17. August 1919 zwei Arbeiter »auf der Flucht« erschossen. Ende Mai 1920 wurde der Besitzer des Hotels »Deutsches Haus« in Krappitz, Valentzyk, aus dem Gefängnis geholt. Die Mannschaft bestand aus dem Pferdewärter Eduard Seirer aus Pasing, dem Kriminalinspektor Fischer aus Bernburg (alias Friedrich) und dem Kriminalwachtmeister Josef Bump aus Carlskron. In Valentzyks Hotel war während der Besatzungszeit die französische Intendantur untergebracht gewesen. Auf Befehl des Freikorps Oberland wurde er an eine entlegene Stelle im Wald geführt und dort von Bump erschossen.

Am 30. Juli 1920 wurden drei Gefangene des Freikorps Oberland, Karl Görlitz aus Görlitz, Stefan Stellmach aus Bismarckhütte und ein gewisser Kauert, angeblich Kommunist, früher Freiwilliger des Bataillons Oesterreicher, von der Straße nach Kasimir weg in den Wald geführt und von Mußweiler (alias Weiland) erschossen. Die Leichen wurden ausgeplündert. (Paul Fröhlich »Wider den weißen Mord«.) Am 30. Juni 1921 wurde der Betriebsrat der »Bismarckhütte«, Bruno Bochymek »auf der Flucht« erschossen. Man erinnere sich ferner an den Ueberfall in Petersdorf, wo u. a. der Spitzel Seichter ermordet wurde. (WTB., 18. Mai 1922.) Auch in allerneuester Zeit sind Lynchungen durch den Selbstschutz vorgekommen. In Oppeln, Gleiwitz und anderen Orten Oberschlesiens wurden Frauen, die sich während der Besatzungszeit mit Franzosen eingelassen hatten, nackt ausgezogen, kahlgeschoren, mit Teer angestrichen und mit Peitschen durch die Straßen gehetzt. (»Deutsche Zeitung«, 13. Juli 1922.)

Der bayrische Partikularismus

Der Brennpunkt der ganzen Bewegung ist in München zu suchen. Der Ausnahmezustand, der dort jahrelang aufrecht erhalten wurde und die Sondergerichte, beides Organisationen, die sich ausschließlich gegen Links wandten, begünstigten in hohem Maß die Bildung und verbrecherische Tätigkeit der Geheimorganisationen.