»Manchmal,« erzählte sie, »ließen wir uns heimlich ein Stückchen holen, über Mittag, wenn das Fräulein schlief.«

»So, so!« lachte er, »das sind ja schöne Geschichten, das muß ich sagen!«

»Wir thaten es nicht oft,« entschuldigte sich Ilse, »nur dann und wann, wenn wir gar zu großen Appetit darauf hatten. Finden Sie das unrecht?«

»Daß Sie den Kuchen aßen, finde ich durchaus nicht unrecht,« neckte er sie, »aber daß Sie ihn heimlich holen ließen, gefällt mir nicht. Warum fragten Sie nicht die Vorsteherin um Erlaubnis?«

»Sie sind aber klassisch!« rief Ilse, »dann hätten wir es doch nicht gedurft! Es war doch nichts Böses, was wir thaten, nur ein ganz harmloses Vergnügen, Fräulein Raimar hatte nicht den geringsten Schaden davon, ob wir Kuchen aßen oder nicht.«

»Sie sind eine kleine Rechtsverdreherin!« tadelte er sie lachend, »ob Schaden oder nicht, darauf kommt es gar nicht an. Die Dame hatte ihre Gründe, weshalb sie Ihnen den Genuß des Kuchens verbot. Nummer I: Sie handelten gegen ihren Willen – folglich sind Sie strafbar! Nummer II: Sie thaten es heimlich – das erschwert das Vergehen!«

Sie lachte höchst vergnügt. »Herrgott, sind Sie aber pedantisch!«

»Ich bin Jurist, gnädiges Fräulein, und gehe jeder Sache auf den Grund.«

»Jurist!« wiederholte Ilse und sah ihren Nachbar etwas mißtrauisch an. »Das glaube ich nicht! Sie sehen nicht so aus.«

»Warum nicht? Haben die Juristen ein besonderes Aussehen?«