erbeiter arbeiter [39, 14].
erber, erberg adj. auszeichnendes epith. des rathes [17, 3]. [32, 4] u. s. w.
erbsgewere f. rechtsförmlich ererbter besitz einer sache [311, 11].
erfaren sich einer sache, erkundigen [220, 13], [22].
eritag dienstag [46, 27] und so immer.
erlechnen [329, 33] was [zulechzen].
erschütten erschüttern [126, 10];
durch schutt ausfüllen, erhöhen [204, 33].
erspören vom holz, zu trocken werden, zerklüften [72, 14].
Vgl. Schmeller 3, 475.
erstehen das recht davon tragen [312, 19].
erstrecken sich, ausdehnen, krümmen [148, 8].