INHALTSÜBERSICHT.
| Seite | |
| Vorwort | [V] |
| Einleitung | [1] |
| Baumeisterbuch | [17] |
| Nachtrag | [294] |
| Fewerpüchel | [327] |
| Topographische anmerkungen | [334] |
| Sachregister | [347] |
| Personenregister | [350] |
| Ortsregister | [359] |
| Wortverzeichnis | [361] |
VORWORT.
Die handschrift A, welche der ausgabe des baumeisterbuches zu grunde liegt, gehört in die bibliothek der familie Merkel zu Nürnberg, aus welcher wir sie durch gütige vermittelung des herrn prof. dr Hegel in Erlangen zur benutzung erhielten. Es ist ein starker folioband von 229 blättern, deren erstes und letztes von pergament die übrigen von starkem papiere sind, das kein waßerzeichen trägt. Der vordere deckel fehlt, der hintere besteht aus holz mit leder überzogen und reich mit messing beschlagen. Auf dem ersten pergamentblatte ist in verblaßter schrift zu lesen: Daz Buch ist der Stat zu Nuremberg, woraus, sowie aus der sorgfältigen und schönen schrift des codex nicht undeutlich hervorgeht, daß wir in demselben ein officielles, für den rath angefertigtes exemplar, vielleicht sogar jenes vor uns haben, welches Endres Tucher selbst dem rathe geschenkt hat (vgl. die einleitung s. 14).
Die ersten 27 blätter sind nicht foliiert; im abdrucke wurden sie mit römischen ziffern bezeichnet. Das erste papierblatt ist unbeschrieben, auf der kehrseite des zweiten beginnt mit einer schönen blaurothweißen initiale die vorrede: 1461. Nachdem vnd herr Hanns Coler u. s. w. Die folgenden 16 blätter enthalten ein ausführliches register zu dem buche, welches nicht mit abgedruckt wurde; bl. xviib-xxia sind leer, dann folgt der kalender bis xxvib, worauf nach einem leeren blatte das eigentliche baumeisterbuch beginnt und mit ihm auch die foliierung der blätter von der hand des abschreibers. Sie ist, wie aus dem register hervorgeht, so eingerichtet, daß je zwei eben aufgeschlagene seiten des buches als ein blatt genommen werden; 1b und 2a bilden also blatt 2 u. s. w. Die einzelnen abschnitte haben rothe überschriften und blauweißrothe initialen; die initialen der absätze, zwischen denen je ein raum von drei zeilen gelaßen ist, sind roth gemalt. Am ende jeden abschnittes ist ein größerer raum offenbar für etwaige nachträge leer geblieben. Die schrift, welche ganz jenen charakter trägt, den wir in officiellen aufzeichnungen des 15 jh. finden, ist äußerst sorgfältig und nur selten durch eine correctur entstellt. Mit dem nachtrage beginnt 201b die zweite hand, deren schrift ebenfalls sorgfältig, aber mehr verzogen und spitzig ist, wie die der ersten. Das ganze schließt 220b: die mit den sleypffen wasser zu füren. Die letzte seite sowie das darauf folgende pergamentblatt ist leer. Auf der innenseite des hinteren deckels steht von einer hand aus dem ende des 16 Jh.: »Ludwig Pfintzing Weyermaister Fol. 181« (s. 268, 13); es ist die gleiche hand, von der auch manche randbemerkungen im codex herrühren, die meist kurze inhaltsangaben von einzelnen absätzen enthalten.
Die codd. B und C, welche ich, wie weiter unten gezeigt werden soll, für abschriften von A halte, befinden sich auf dem k. archive in Nürnberg. Der cod. B besteht aus 229 blättern in fol. und trägt die nr 305; der einband ist von holz. Nach drei leeren blättern beginnt der text auf der kehrseite des 4 bl.: Nachdem vnd herr Hanns Coler u. s. w. Die hand, welche diesen und auch den cod. C geschrieben, läßt sich leicht erkennen; es sind die nämlichen, wenn auch etwas kleineren züge wie im nachtrage zu A und in den hin und wieder angebrachten correcturen dieser handschrift. Die einrichtung von B stimmt ganz mit A überein, nur sind die einzelnen absätze, die auf je zwei seiten stehen, numeriert, weshalb auch im kalender auf diese randziffern und nicht wie in A auf die anfangsbuchstaben der absätze verwiesen wird (s. 19 anm.). Auf bl. 114a steht die überschrift: »Von der rören im schysgraben«, sonst ist die seite leer. Nach dem abschnitte »von dem tagwerck seyl« hat bl. 182b eine hand des 16 jh. folgendes hinzugefügt: »Item 51200 schuch ist ein ganczer morgen oder ein tagwerg. Item 25600 schuch ist ein halber morgen oder tagwerg. Item 12800 schuch ist ein firtell ains morgenns. Item 3200 schueh ist ein sechtzehennthayll einß morgen.« Auf das leere 189 bl. folgt der nachtrag ganz wie in A, der 209a schließt. Auf den noch übrigen blättern hat der codex weitere nachträge und zwar:
209b von der gleichen hand: »Ratslag der wassergreffen etlicher gepew vnd gebrechen halb an und in dem wasser der Pegnitz in und bey der stat anno 1482 in herrn Niclas Grolands frage fer. 4 post Mauricy 1482.« Als »wassergraven« werden aufgeführt: Ulerich Schilt, Cuntz Hofman, Hanns Mülner, Ulerich Fischer, alle von Amberg. Auf diesen »ratslag«, der bis 210b reicht, folgen von derselben hand noch zwei: »Ein Ratslag aller wasser Reder untterhalb der weydenmüll im 89 jar gesehen und in einem erberen Ratt erkant dem folg zu thun u. s. w. der Ratslag solt geschriben worden sein nach dem Ratslag der hernach volgt vom mülberck, wann der Ratslag ist vil jünger (211a–213a).« »1488 jar. Ein ratschlag alß mülberckß halben hye im 88 jar geschehen, und der Ratschlag solt ee sten dann der Ratslag der vor stet der wasserreder halben« (214b–218a). Das ursprünglich leere 219 bl. hat ein späterer benutzt, um einige bestimmungen über die mühlen von Nürnberg aufzuschreiben vom jahre 1537 und 1633. Auf bl. 220a steht wieder von der ersten hand eine urkunde über die verleihung der Mang auf der Schütt »dem ersamen Hanns Heer von Kempten, anno 1489«, und auf dem folgenden blatte von eben derselben hand zwei verträge: Seitz Pfintzing, der stadt baumeister, bestellt vorläufig auf ein jar den Endres Guldein zu einem deckermeister, anno 1489; eben derselbe bestellt 1490 den Ulrich Yberer auf drei jare zu einem säger der stadt. Auf bl. 222b steht von einer hand des 16 jh. eine urkunde vom jahre 1492 über die schlichtung des streites wegen der Weidenmül zwischen Hanns Imhoff und Contz Prewß. Dann noch fünf leere blätter.
Der cod. C hat die nr 404, im ganzen 272 bl., deren erstes und letztes von pergament; der einband ist von leder mit messingbeschlägen. Auf dem ersten blatte steht: »Michel Beheim pawmeister 1502« und zwar von der nämlichen hand, von der auch im cod. manche randbemerkungen geschrieben sind. Die schriftzüge sind etwas größer wie in B, doch unverkennbar von derselben hand; auch die einrichtung trifft mit B überein mit ausnahme des nachtrages, dessen einzelne abschnitte der schreiber jenen stellen des baumeisterbuches angefügt hat, wohin sie gehören, weshalb in C auch die einleitenden worte zum nachtrage fehlen. Aus versehen sind auch im abdrucke s. 199–201 einige absätze dort stehen geblieben, wo sie der cod. C hat, während sie in A später, wenn auch nicht im nachtrage folgen. Auf bl. 252 steht die urkunde über die verleihung der Mang vom j. 1489 wie in B; dann folgen noch 18 leere blätter. B und C haben stierkopfpapier.
Diese zwei codices sind abschriften von A und zwar von der nämlichen hand, die in A den nachtrag geschrieben; B hat die einrichtung von A mit ausnahme der verweisungen im kalender noch vollständig beibehalten, C suchte aus den zwei theilen des baumeisterbuches ein ganzes zu machen, wie oben gezeigt wurde. Die gleiche hand erkennen wir auch in den correcturen von A, die vielleicht eben bei der abschriftnahme angebracht worden sind; aber den deutlichsten beweis für die ursprünglichkeit von A und die identität des schreibers von B und C bietet die sprache selbst. Mit ausnahme einzelner abweichungen in der orthographie geben nämlich BC den text von A, soweit ihn die erste hand geschrieben, getreu wieder und ebenso die eigenthümlichen formen und laute, die wir im nachtrage finden, wo z. b. für kurzes und langes a fast immer o, lun lunen statt lon lonen steht u. s. w.