Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer der Stiftung und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer früheren Gelegenheit und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich abgegeben habe, ist dabei nicht nur scharf widersprochen worden; man hat mir sogar den Vorwurf gemacht, diese Erklärungen wider besseres Wissen gegeben zu haben.

Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben der Stiftung aus der fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher Grundlagen ihrer Verfassung erwachsen, habe ich damals, im Einverständnis mit meinen Kollegen im Vorstand der Optischen Werkstätte, erklärt, auf dem Weg der Feststellungsklage ein gerichtliches Urteil über die durch das Stiftungsstatut begründete Rechtslage herbeiführen zu wollen.

Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende Arbeiten, die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch nahmen, mir unmöglich machten, alle zur Klageerhebung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beizubringen.

Ich beschränke mich daher auf Veröffentlichung der »Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts«, die ich aus diesem Anlaß niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der Meinung, daß Dieses allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung zu beseitigen, die in den nächstbeteiligten Kreisen durch die Anfechtung meiner früheren Erklärungen entstanden ist.

Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese »Erläuterungen« ihrem Statutenheft beizufügen.

Jena, 12. Juni 1900.

Dr. E. Abbe.

Fußnoten:

[90] Vgl. hierzu oben S. 329-341.