Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen — aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten, welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen, der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten, solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können.
Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des Stifters sich anzunehmen.
§ 81.
Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein, deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule erhalten zu können — möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«, unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere Lehranstalten entsenden.
Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit ihr Brot zu verdienen hatten — als industrielle Arbeiter, Kleinbauern, Kleinhandwerker oder dergl.
Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung
(als Manuskript gedruckt)«:
Zu §§ 80, 81.
Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen bemerke ich folgendes:
Gemäß den — menschlich auch mir höchst achtenswerten — Absichten der bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu sagen sein: »Du verdienst wegen deines Verhaltens oder wegen deiner Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf meist der Fall sein kann. Aber — die Rücksicht auf das Gemeinwohl verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein prästieren kann, usw.«