Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden müssen.

Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung zuerst eingeführt hat, den Franzosen Jean Leclaire, verfolgt dabei sehr hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form des Zusammenarbeitens der freien Leute war.

Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten. Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der Industrie möglich — genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die Arbeitstätigen in ihrer Gesamtheit zugleich den Herrn des Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist ohne eine feinere Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie, sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen die Möglichkeit erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie abhängt.

Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt hat, sie mit dieser Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment, welches dabei mitgewirkt hat, — auf das ich nachher noch zu sprechen komme — ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in Deutschland, der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht wurde, ist völlig fehlgeschlagen.

Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt — in dem naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und schlechte Musikanten.

Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein Prämiensystem erblickt — ein Mittel, um die tätigen Personen zu animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also — die Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf Sparsamkeit und Fleiß aller.

Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun, verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade Leclaire verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur, wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt alle Mehrleistung direkt in seine Tasche.

Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls zugestehen können.

Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird empfohlen als eine für sich wertvolle und nützliche Einrichtung sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der Gewinnbeteiligung in Deutschland (Freese) gebraucht hat. Die Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine gewisse Quote des jährlichen Reinertrags — gewöhnlich 10 Proz. desselben, hie und da auch etwas mehr — unter die Arbeiter und Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen Fall, daß eine Einrichtung zu Unrecht den Anspruch macht, als ein soziales Element im Wirtschaftsleben zu gelten.

Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein größerer würde, als er unter sonst gleichen Umständen ohne die Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht etwa wegen der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das Gesamteinkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für sich, sondern das Gesamteinkommen des Arbeiters, also im Fall der Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.