Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10 Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens 10 Proz. schätzen lassen.
Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten ist, daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen, ein Mehrwert, der nicht vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die Quelle des Kollektiverwerbs. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb, der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen, nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat, die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.
Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf; zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem gewöhnlichen Unternehmergewinn — den ich als den »Wald- und Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe — hinzukommt, zu dem, was die Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe — wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit ansehen?
Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert der Produktion nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für Arbeitsleistungen gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein, der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt.
Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich Ihnen sage — unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, dann heißt es: Bis hieher und nicht weiter! Denn dann käme etwas zur Verteilung, was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener Raubbau.
Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet.
[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen stenographierte Ausführungen.]
Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben, warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, nicht verteilt werden dürfen. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum ist gerade das Kollektiverwerb?
Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, denn ich bin 30 Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand. Ich wünsche, daß es mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.