Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz. wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang. Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa 12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind, müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.

Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. Die Firma hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder zugute. Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich bedeutend verschlechterte. Gerade weil keine Zwangslage vorhanden ist, müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden, zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten muß.

Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von 60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in einzelnen Gruppen geboten ist.

Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der »Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, getroffen werden.

Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen. Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden sind, daß die erforderlichen Unparteiischen existieren. Es sind das bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen, um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine Gewinnbeteiligung herauskommt. Diese drei sind die Mitglieder der Geschäftsleitung. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist, ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.

Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen anzuordnen gedenken.

Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen, welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie wenn sie ein paar Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen Platzregen kommen. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle: wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher Sonnenschein genießen konntest. Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten. Ich wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen!

Damit möchte ich schließen.


Anhang.