Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen können; ich bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser Gesellschaft genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema behandelnden Teil in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen lassen zu dürfen.
Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen zu geben zu der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik zusammengestellten Vergleichung.
Wir haben damals, vor 1½ Jahren, im März 1900, diese Entschließung — Übergang zur achtstündigen Arbeitszeit — unter die Erklärung gestellt: Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag einzuführen, wenn mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen in einer geheimen Abstimmung sich dafür erklären würden, unter der Fragestellung, wer traut sich zu und ist gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten, wie bisher in neun; wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit nein —und unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge betrafen.
Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. Wir haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst für ein Jahr; wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, wenn es sich herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall eingetreten ist oder Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn auch nur für einen Teil der Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist.
Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten wir nach allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der Leistung zu registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, welche befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter unseren Leuten, daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei.
Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung abgegeben, wir seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, wenn die Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche Bedingungen als dauernd verbindlich anzuerkennen.
Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, die Ergebnisse anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen festzustellen. Erst als wir der Sache näher traten und die darauf bezüglichen Tatsachen aus unseren Büchern zu ermitteln suchten, zeigte es sich, daß wir ein ganz wertvolles Erfahrungsmaterial hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos der Mühe lohne.
Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. Czapski schon seit mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem unserer Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, wieviel Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn gearbeitet und was er an diesem Tage für die Arbeit der einen und der anderen Art verdient hat.
Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um von denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie sich denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag im Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit verändert hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar zu unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren müssen, ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, den sie verdienen.
Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie Vergleichung in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle ausgeschieden werden, von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit in beiden Jahren nicht unter vollständig konstanten Bedingungen gestanden habe; in erster Reihe alle jüngeren Leute und namentlich solche, die noch nicht lange Zeit im Betriebe waren, welche also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr leisten müssen. Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis auf solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon 3 Jahre in unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet waren, die zur Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre alt und mindestens 4 Jahre tätig waren.