Aus demselben Glaubensgrunde dachte aber die Vorzeit verpflichtet zu sein, den Mäusen Recht und Gericht halten zu sollen. Bei dem Prozesse, welchen die tiroler Gemeinde Stilfs 1590 gegen die Schädigung der Lutmäuse beim Amte Glurns anhängig machte, erhielten beide Parteien ihren Procurator, das Gericht war mit eilf namhaften Männern besetzt, für Anklage und Entlastung wurden Zeugen abgehört und der Beschluss lautete: Die Lutmäuse seien gehalten binnen 14 Tagen den Landstrich gänzlich zu verlassen, jedoch unter freiem Geleite gegen Hund, Katze und jeden andern Feind; "wo aber ains oder mehr der Tierlein schwanger wäre, oder Jugend halber nicht fortkommen möchte, dieselben sollen ein weiteres sicheres Geleit fernere 14 Tage lang haben." Zingerle, Sag. no. 708. Aehnliches geschah auch vor dem Rathscollegium zu Autun 1540, welches die Mäuse als Saatenverwüster anklagen und verurtheilen liess; der Mäuse Anwalt jedoch, Barthol. Cassanäus, nachmaliger Präsident des Pariser Parlaments, machte den Einwurf, die Verurtheilten seien noch nicht dreimal vorgeladen und könnten, so lange die Strassen durch Hunde und Katzen unsicher

seien; füglich auch nicht erscheinen. Diebolt, Histor. Welt, 1715, S. 1117.

Von hier aus übergehend zu den der Kornmaus dargebrachten Ernteopfern, findet sich Raum zur Einschaltung der an dies Thier geknüpften volksmedizinischen Bräuche, deren allverbreiteter gleichfalls auf ein Opfer hinausläuft. Bekanntlich wirft das Kind beim Zahnschichten den Wechselzahn ins Mausloch und verlangt dafür von der Maus einen neuen, dessen Dauerhaftigkeit nach Stein, Bein, Eisen, Silber und Gold bestimmt wird.[[20]] In Pforzheim spricht man (Grimm, Abgl. no. 631): Mäuschen, da hast du einen hölzernen Zahn, gieb mir einen beinernen dran.—In Schlesien: Mäusel, ich geb dir ein Beindel, gieb mir ein Steindel.—Mäuschen, ich geb dir einen knöchernen Zahn, gieb du mir einen eisernen. Kuhn, Westfäl. Sag. 2, S. 34. Im Aargau heisst es (Alemann. Kinderl. S. 338):

Müsli, Müsli, nimm de Zah,

gim-mer en schöne goldige dra,

frei en schöne wîsse,

ass ech's Brod cha bîsse.

Das Kind wirft seinen ausgefallenen Zahn, wenn ihn die Mutter nicht selber verschluckt, hoch gegen Himmel:

Seh, liebe Herrgett, en Zah!

Gieb mer wider en andre dra.—