Der kaiserliche Hof mit seinen vielen Tausenden von Beamten, Eunuchen, Garden, Haremsdamen und Sklavinnen bildet ein kleines Reich für sich, mit eigenen Ministerien, eigener Gerichtsbarkeit, eigenen Finanzen, und der ganze Apparat ist gewiß viel größer als der Regierungsapparat so manchen europäischen Staates. Das Oberhofmeisteramt, hier Nuiwu Fu genannt, hat eine Anzahl von Ministern und Mandarinen, denen wieder sieben verschiedene Abteilungen untergeordnet sind. Die erste Abteilung besorgt das selbst für die chinesischen Olympbewohner Unentbehrlichste: die Verpflegung. Auch darüber enthält das Zeremonienbuch die genauesten Vorschriften, und es ist interessant, die Mengen von Lebensmitteln zu erfahren, die dem Kaiser vom Verpflegungsamte angewiesen werden. Täglich, so heißt es in den Vorschriften, sind Seiner Majestät vorzusetzen: 15 Kilogramm Fleisch in einer Schüssel und 3½ Kilogramm Fleisch zu einer Suppe zusammengekocht; 1 Kilogramm Schweinefett und ebensoviel Butter; zwei Schafe, zwei Enten und zwei Hühner oder anderes Geflügel und 75 Pakete Thee. Die Kaiserin erhält 10½ Kilogramm Fleisch auf Tellern, 6½ Kilogramm Fleisch mit Gemüsen zusammengekocht, eine Ente, ein Huhn oder anderes Geflügel, 12 Krüge mit Wasser und 10 Pakete Thee. Die Eunuchen, Hofdamen, Konkubinen und Dienerinnen erhalten täglich ebenso genau vorgeschriebene Rationen, deren kleinste aber immer noch aus 500 Gramm Fleisch und einem Paket Thee besteht.
Die zweite Abteilung des Hausministeriums ist der nächstwichtigen Sache, der persönlichen Sicherheit des Kaisers und seines Hofes, gewidmet und besorgt die Leibwachen, die Verteidigung des Palastes und die Garden, die den Kaiser auf Reisen begleiten. Diese Leibwachen belaufen sich zu gewöhnlichen Zeiten auf etwa sieben- bis achthundert Mann und gehören dem sogenannten Gelben Banner an, das sich durchweg aus Mandschuren zusammensetzt. Sie tragen bei Festlichkeiten prächtige seidene Uniformen, reich vergoldete Metallhelme mit dem fünfklauigen kaiserlichen Drachen geschmückt, sind aber nur mit Hellebarden und Schwertern bewaffnet. Einzelne Abteilungen der Garden tragen auch Pfeil und Bogen, aber während ich selbst im Palasthofe des Königs von Korea Gatlingkanonen sah, gab es in der purpurnen Stadt Pekings bis auf die jüngste Zeit keine Feuerwaffen.
Die dritte Abteilung der kaiserlichen Hofhaltung überwacht das Zeremoniell zwischen den einzelnen Mitgliedern der kaiserlichen Familie; die Herolde und Eunuchen dieses Amtes regulieren den Aufzug aller Haremsdamen, wenn sie zur Huldigung vor den Kaiser befohlen werden, sie stellen die Gefolge und die Ehrenwachen, die den Kaiser bei seinen Ausgängen begleiten, und versehen den Dienst bei allen Festlichkeiten und Audienzen. Interessanter ist die vierte Abteilung, denn ihren Beamten liegt die Auswahl der Damen für den kaiserlichen Harem ob, und weil diese Damen die größten Unkosten der ganzen Hofhaltung verursachen, ist dieser Abteilung auch die Einziehung der Steuern und kaiserlichen Revenüen übertragen. Die fünfte Abteilung hat die kaiserlichen Paläste und Gärten unter sich, besorgt alle Neubauten und Reparaturen und reinigt die Straßen der Hauptstadt, falls der Kaiser oder irgend ein Mitglied seiner nächsten Verwandtschaft Ausgänge unternimmt. Obschon sie niemals den Fuß wirklich auf den Boden setzen, sondern stets in Sänften getragen werden oder reiten, müssen doch alle Wege, die sie passieren, mit gelbem Sand bestreut werden. Für den Kaiser ist eine bestimmte Menge Sand vorgeschrieben, für die Prinzen je nach ihrem Range weniger. Die sechste Abteilung verwaltet die kaiserlichen Stallungen, Meiereien und Herden, und die siebente Abteilung hat die Gerichtsbarkeit über die Bewohner der kaiserlichen Stadt unter sich.
Am interessantesten sind unzweifelhaft die Befugnisse der vierten Abteilung, die sich mit dem Harem des Kaisers befaßt. Die Beamten dieser Abteilung sind selbstverständlich der großen Mehrzahl nach Eunuchen. Sie bleiben ihr Lebenlang unverheiratet und lassen sich nicht einmal auf Liebesabenteuer ein. Der männliche Artikel „der” wird ihnen nur aus Höflichkeit beigelegt. Sie tragen die Kleidung der Männer, aber keine Bärte. Ihre Zahl beträgt nicht weniger als dreitausend. Die für den Nachwuchs erforderlichen Leute sind nicht so leicht aufzutreiben, denn die Operationen der Eunuchentaufe sind keine Kleinigkeit. Man erwirbt deshalb gewöhnlich passende Knaben von ihren Eltern oder Anverwandten gegen Zahlung, überdies aber besteht seit 1829 ein Gesetz, demzufolge die Söhne aller wegen Familienmordes hingerichteten Verbrecher den kaiserlichen Haremsbehörden auszufolgen sind. Von diesen werden sie zu Eunuchen verwandelt, ob sie wollen oder nicht.
Dem Namen nach ist allerdings die Kaiserin-Mutter die Herrin über das ganze Heer der kaiserlichen Haremsdamen, in Wirklichkeit aber muß auch sie sich den Verordnungen der vierten Abteilung fügen. Wie viele Frauen der Kaiser im Laufe seiner kurzen Regierungszeit geehelicht hat, weiß er wohl selbst nicht. Auf ein Dutzend mehr oder weniger kommt es ja auch gar nicht an. Gesetzlich bestimmt sind ihm neben der Kaiserin noch neun Frauen zweiten Ranges, siebenundzwanzig dritten Ranges und einundachtzig Beischläferinnen verschiedener Klassen; nach welchen Verdiensten diese Damen in die Klassen eingeteilt werden, ist selbst in dem dicken Zeremonienbuche nicht enthalten, eine bedauernswerte Unterlassung. Es wäre wohl gegen das Ansehen des Sohnes des Himmels, jeweilig nur einer einzigen Gattin Herz und Hand anzutragen, und deshalb werden ihm immer gleich neun Frauen auf einmal zugeführt. Dazu wird alle drei Jahre im kaiserlichen Palaste eine große Mädchenparade abgehalten, wozu die Offiziere der mandschurischen Banner ihre sämtlichen im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren stehenden Töchter ausrücken lassen müssen. Der Kaiser, begleitet von der Kaiserin-Mutter, hält die Revue ab und wählt die ihm zusagenden Mädchen aus. Sie bleiben nun bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten Lebensjahr Beischläferinnen des Kaisers. Hierauf werden sie wieder in Gnaden entlassen, diejenigen ausgenommen, die mit kaiserlicher Nachkommenschaft gesegnet wurden. Diese können dann je nach ihren Verdiensten die ganze Stufenleiter durch die verschiedenen Klassen durchlaufen, ja sogar bis zur Kaiserin erster Klasse vorrücken. Auf hohen Rang und gesellschaftliche Stellung der Familie wird verzichtet. Jede Korporalstochter kann Kaiserin werden. Die Mutter des Kaisers Hien-fu, der von 1850 bis 1861 regierte, war ein blutarmes, den untersten Ständen angehöriges Mädchen und verkaufte in dem schmutzigen Gassengewirr Pekings Obst. Ihre außergewöhnliche Schönheit erweckte die Aufmerksamkeit des ersten Ministers, und ohne weitere Umstände wurde sie in den kaiserlichen Harem aufgenommen.
Der augenblicklich regierende Kaiser Kwang-Su bestieg am 4. März 1889 im Alter von fünfzehn Jahren den Drachenthron. Einem alten Gesetze zufolge mußte der Kaiser jedoch vor seiner Thronbesteigung in den Ehestand treten, und die Vermählung fand am 26. Februar desselben Jahres unter allerhand höchst eigentümlichen Gebräuchen und Zeremonien statt. Schon 1888 fand im Kaiserpalast zu Peking die erste Mädchenparade statt; Tausende von jungen, hübschen Backfischchen im Alter von zwölf bis sechzehn Jahren kamen, begleitet von ihren Vätern, durchwegs Mandschuren, angerückt, und die Kaiserin-Regentin traf die erste Auswahl. Einige Tage später wurden die gewählten Kandidatinnen einer zweiten, engern Wahl unterzogen. Diese wurden nun genau registriert und nach ihrer Heimat mit dem Bedeuten zurückgeschickt, daß sie sich für die dritte, entscheidende Wahl bereithalten möchten.
Am 28. Oktober 1888 wurde diese anbefohlen. Die dreißig jungen Mädchen wurden zunächst im kaiserlichen Palast festlich bewirtet; der Kaiser unterhielt sich mit ihnen und teilte dann der Kaiserin-Regentin seine Wünsche mit. Am 8. November 1888 wurde endlich in der Pekinger Staatszeitung verkündet, daß Yeh-ho-na-la, eine Maid von hoher Tugend, ansprechendem Aeußeren und geziemendem Benehmen, die Tochter eines mit der Kaiserin-Regentin verwandten Mandschugenerals, zur Gemahlin des Kaisers erwählt worden sei. Die Hochzeit konnte aber erst drei Monate später stattfinden, denn sie erforderte sehr umfassende, zeitraubende und kostspielige Vorbereitungen. Dem Volke wurde hierfür eine Hochzeitssteuer im Betrage von zwei Millionen Taels, also etwa acht Millionen Mark auferlegt, die Gesamtkosten der Hochzeitsfeier beliefen sich jedoch auf nicht weniger als siebeneinhalb Millionen Taels. Außerdem mußten die Provinzen noch eine Menge von Lebensmitteln, Kleiderstoffen und Material liefern; darunter auch die berühmte, die Manneskraft fördernde Ginsengwurzel und das Holz für die Särge des Kaiserpaares.
Die feierliche Verlobung fand am 4. Dezember 1888 durch ein großes Bankett statt, woran aber nur Frauen teilnahmen, während die Männer, darunter ein kaiserlicher Prinz, der Stellvertreter des Kaisers, in einem andern Raum bankettierten. Schon bei dieser Gelegenheit erhielten die Braut und ihr Vater kostbare Geschenke, die aber durch die eigentlichen Hochzeitsgeschenke weit in den Schatten gestellt wurden. Ein kaiserlicher Abgesandter überbrachte am 4. Januar 1889 in feierlichem Aufzuge folgende Geschenke: 200 Unzen Gold, 10000 Taels in Silber, ein Theegeschirr mit Kannen und Tassen aus massivem Golde, zwei silberne Waschbecken, 1000 Stück der kostbarsten Seide, 20 mongolische Reitpferde, vollständig gesattelt und gezäumt, und 40 Packpferde ohne Ausrüstung. Die Eltern der Braut erhielten ähnlich wertvolle Geschenke, ja selbst die andern Mitglieder der Familie und die Dienerschaft wurden reich bedacht.
Für den 26. Februar 1889 war die Hochzeit anbefohlen worden, und zwei Tage vorher sandte der Kaiser einen Prinzen nach den Tempeln des Himmels und der Erde, um den Göttern zu opfern, sowie nach dem kaiserlichen Ahnentempel, um den Vorfahren die bevorstehende Vermählung zu verkünden. Es geschah dies dadurch, daß diese Trauungsanzeige auf eine Atlasrolle geschrieben und diese vor den Altären der Ahnen verbrannt wurde. Am Hochzeitstag versammelte sich der ganze, aus Tausenden von Personen bestehende Hof, alle in kostbare neue Seidengewänder gekleidet und mit ihren Rangabzeichen, goldenen Phönixen, Mandarinknöpfen, Pfauenfedern und dergleichen versehen, in der großen Thronhalle (Taiho) des Palastes, wo auf zwei mit gelber Seide überdeckten Tischen die Insignien der Kaiserin, d. h. eine goldene Tafel mit der darauf gravierten Vermählungsurkunde und ein goldenes Siegel bereit lagen. Vor dem Thron wurde das goldene kaiserliche Scepter niedergelegt. Inzwischen beobachteten die kaiserlichen Astrologen unter allerhand Hokuspokus ihre astronomischen Instrumente und verkündeten endlich, daß der günstige, d. h. der den Geistern genehme Zeitpunkt für die Vermählung gekommen sei. Darauf begab sich der Kaiser in seinem mit goldenen Drachen bestickten Staatskleid in einer gelbseidenen Sänfte nach der Thronhalle, nahm dort den Kniefall des Hofes entgegen und besichtigte die Insignien der Kaiserin, alles unter dem großartigsten, bis in die geringsten Einzelheiten geregelten Zeremoniell. Während die Anwesenden kniend, mit der Stirn auf dem Boden, dalagen, verlas ein Zeremonienmeister die Trauungsurkunde: „Seine Majestät der Kaiser hat von Ihrer Majestät der Kaiserin-Regentin ein Edikt erhalten, demzufolge Yeh-ho-na-la, die Tochter des Bannergenerals Kwei-Hsiang, zur Kaiserin erwählt worden ist. Dem Uns ergangenen Befehl gemäß soll die Investierung der Kaiserin mit dem Scepter vorgenommen werden.”
Nun wurde dem mit der Investierung der Kaiserin betrauten kaiserlichen Prinzen das Scepter übergeben. Unter den Klängen der Tatarenmusik begab sich der Kaiser wieder in seinen Palast zurück, das goldene Siegel und die Vermählungstafel aber wurden in kostbare, ungemein reich geschmückte Drachensänften gelegt, um die sich nun der Festzug, der Prinz mit dem Scepter an der Spitze, gruppierte. Hinter den kolossalen Drachensänften wurde der gelbseidene kaiserliche Sonnenschirm einhergetragen; es folgten Minister, Mandarine, unzählige Schirm-, Fahnen- und Bannerträger und endlich die Eunuchensippe mit den Gewändern der Kaiserin in eigenen, prachtvoll vergoldeten Sänften. Vor dem Palast der Braut empfingen der Vater und die männlichen Anverwandten den Zug; die Eunuchen trugen die Insignien und das Kaiserscepter in die Gemächer der Braut, die vor diesen Zeichen ihrer künftigen Würde niederkniete und die vorgeschriebene Zahl von Kautaus machte. Zuvor hatte sie jedoch unter Beihilfe zahlloser weiblicher Zeremonienmeister, Herolde und Hofdamen das Hochzeitskostüm angelegt, das gewiß die Damen interessieren dürfte, zumal es meines Wissens in Europa noch nicht geschildert wurde. Das Kleid war von dunkelblauer, schwerer Seide mit goldenen, eingestickten Drachen und breiten Goldborten an den Aermeln und dem unteren Saume; auf der Vorderseite des Kleides prangten in Goldstickerei die chinesischen Schriftzeichen Wau-fu und Wau-scheu, d. h. immerwährendes Glück und langes Leben. Unterkleider und Schuhe waren von gelber Seide. Die Halsgeschmeide der Kaiserin, hauptsächlich aus Perlen, Diamanten, Türkisen und Korallen zusammengesetzt, sollen nach den Mitteilungen der Shanghaier Blätter einen fabelhaften Wert besitzen. Das Taschentuch war aus grüner Seide, reich gestickt und mit juwelenbesetzten Quasten und gelben Bändern geschmückt. Das wichtigste und kostbarste Stück war jedoch der Kopfputz, eine Mütze aus rotem Samt mit auf die Schulter fallendem Besatz von Zobelpelz, gelb gefüttert und durch diamantenbesetzte Samtbänder festgehalten. Auf der Mitte der Kappe erhob sich ein goldener Phönix, umgeben von einer Anzahl der kostbarsten Perlen. Rings um diesen Schmuck waren an der Kappe nach hinten andere goldene Phönixe befestigt, jeder mit achtundzwanzig großen Perlen besetzt, und auf der Hinterseite der Kappe saß ein goldener Fasan, dessen langer juwelenbesetzter Schweif über das Zobelfell fiel.