Bei dem Vergleich der Durchschnittsnoten der Großeltern mit denen ihrer Enkel zeigte sich eine Übereinstimmung von nur wenig geringerer Größe. Peters hat weiter die Zeugnisse von Kindern, deren Eltern gleiche Durchschnitte aufweisen, gesondert mit denen der Großeltern verglichen und gefunden, daß auch dann die Kinder in der gleichen Richtung wie die Großeltern vom Mittel abweichen. Da für die Erklärung dieser Ähnlichkeit die Wirkung gleicher Umwelt nicht in Betracht kommt, ist darin ein besonders starker Beleg für die Erblichkeit der Begabung zu erblicken. Peters kommt auf Grund seiner Untersuchungen sogar zu dem Schluß, daß die Umwelt (häusliche Erziehungen u. a.) nur einen geringen Einfluß auf die Schulleistungen hat.

Wenn die Schulleistungen beider Eltern verschieden waren, so waren auch die der Kinder desselben Elternpaares untereinander im Durchschnitt stärker verschieden, als wenn die Leistungen beider Eltern annähernd gleich waren. Peters sieht darin mit Recht einen Ausdruck Mendelscher Spaltungen.

Auch Schuster und Elderton haben die seelische Geschwisterähnlichkeit an Schulkindern statistisch untersucht und gefunden, daß sie fast genau so groß wie die körperliche ist. Bei Vergleich der Studienzeugnisse von Vätern und Söhnen fanden sie eine fast ebenso große Ähnlichkeit als in den körperlichen Eigenschaften.

Ebenso hat Thorndike eine bedeutende Geschwisterähnlichkeit in den Schulleistungen feststellen können. Er hat außerdem 50 Zwillingspaare verglichen und bei ihnen eine mehr als doppelt so große Ähnlichkeit als sonst unter Geschwistern feststellen können. Das kommt offenbar daher, daß darunter eine Anzahl eineiiger Zwillinge waren, welche ja von völlig gleicher idiotypischer Veranlagung sind, während zweieiige Zwillinge sich nicht ähnlicher sind als sonst Geschwister untereinander (vgl. [S. 86] u. [187]). Auch in der auffallenden seelischen Ähnlichkeit eineiiger Zwillinge offenbart sich eben die überragende Bedeutung der Erbanlagen für die geistige Ausstattung der Menschen.

Einen schlagenden Ausdruck der erblichen Bedingtheit der seelischen Veranlagung hat auch eine Sammelforschung von Heymans und Wiersma ergeben. Auf Grund von Erhebungen mittels Fragebogen an 437 Familien mit 1541 Kindern ließ sich von 181 unter 185 Eigenschaften, nach denen gefragt wurde, die Erblichkeit verfolgen.

Für die geistige Begabung sind ohne Zweifel auch geschlechtsgebundene Erbanlagen von großer Bedeutung. Wir sind oben bei Besprechung der krankhaften Erbanlagen mehreren Krankheiten des Zentralnervensystems begegnet, welche geschlechtsgebunden-rezessiv sind, welche also auf Mängeln im Geschlechtschromosom beruhen (vgl. z. B. [S. 219]). Daraus folgt aber unweigerlich, daß es normalerweise Anlagen im Geschlechtschromosom geben muß, welche zum Aufbau eines normalen Zentralnervensystems unerläßlich sind, und wir dürfen daraus weiter schließen, daß mindestens ein Teil dieser geschlechtsgebundenen Erbanlagen sich auch in der seelischen Ausstattung ihrer Träger äußern wird.

Deutliche Zeichen von geschlechtsgebundenem Erbgang finden sich in den angeführten Untersuchungen des Psychologen Peters. Wenn er nämlich nicht einfach den Durchschnitt der Eltern mit dem der Kinder verglich, sondern nach Geschlechtern getrennt vorging, so zeigte sich folgendes: Die verhältnismäßig geringste Ähnlichkeit bestand zwischen Vätern und Söhnen, die größte zwischen Müttern und Töchtern, und zwar war diese um über 70% größer als jene. Die Ähnlichkeit zwischen Vätern und Töchtern und die zwischen Müttern und Söhnen stand in der Mitte, und zwar war jene um etwa 12%, diese um etwa 30% größer als die zwischen Vätern und Söhnen. Als Maß der Durchschnittsähnlichkeit wurden dabei gewisse mathematisch definierte Koeffizienten, deren genauere Erörterung uns hier zu weit führen würde, zugrunde gelegt (vgl. [S. 249]). Zur Erklärung dieser Abweichungen von der allgemeinen Durchschnittsähnlichkeit zwischen Eltern und Kindern kommen zwei verschiedene Ursachen in Betracht, erstens die Gleichheit bzw. Verschiedenheit des Geschlechts und zweitens die geschlechtsgebundenen Erbanlagen. Die verhältnismäßig große Ähnlichkeit zwischen Müttern und Töchtern erklärt sich daraus, daß hier die geschlechtsgebundenen Erbanlagen ebenso wie die Gleichheit des Geschlechts die allgemeine Ähnlichkeit zwischen Eltern und Kindern verstärken, so daß diese um mehr als 20% übertroffen wird. Mutter und Tochter haben eben in jedem Falle eines ihrer beiden Geschlechtschromosome, in dem ja die geschlechtsgebundenen Erbanlagen lokalisiert sind, gemeinsam. Vater und Sohn dagegen haben niemals ein Geschlechtschromosom gemeinsam; und so kommt es, daß ihre Durchschnittsähnlichkeit trotz der Gleichheit des Geschlechts hinter der allgemeinen Durchschnittsähnlichkeit zwischen Eltern und Kindern um fast 30% zurückbleibt. Die Verschiedenheit in den geschlechtsgebundenen Erbanlagen erweist sich in diesem Falle also stärker als die Gleichheit des Geschlechtes. Das kommt auch darin zum Ausdruck, daß die Ähnlichkeit zwischen Vater und Tochter trotz des Geschlechtsunterschiedes immer noch um 12% größer gefunden wurde als die zwischen Vater und Sohn, weil dort Gemeinsamkeit eines Geschlechtschromosoms besteht, hier aber nicht. Mit diesen Verhältnissen dürfte es auch zusammenhängen, daß Peters eine erheblich größere seelische Ähnlichkeit der Schwestern untereinander als der Brüder untereinander fand. Schwestern haben ja immer mindestens ein Geschlechtschromosom gemeinsam, nämlich das vom Vater überkommene, und in der Hälfte der Fälle sogar zwei. Bei Brüdern dagegen ist die Verschiedenheit ihres einen Geschlechtschromosoms ebenso häufig wie seine Gemeinsamkeit.

Diese Befunde können um so mehr als Belege für geschlechtsgebundenen Erbgang seelischer Anlagen angesehen werden, als Peters selber die Theorie des geschlechtsgebundenen Erbganges bei der Arbeit offenbar gar nicht gekannt hat, also ganz unvoreingenommen zu Werke gegangen ist.

In den Untersuchungsergebnissen von Heymans und Wiersma deutet sich geschlechtsgebundener Erbgang in stärkerer Durchschnittsähnlichkeit zwischen Müttern und Kindern im Vergleich zu der zwischen Vätern und Kindern an. Der Vater enthält eben nur ein Geschlechtschromosom, die Mutter aber zwei, durch welche geschlechtsgebundene Erbanlagen den Kindern übermittelt werden können. Auch treten ja geschlechtsgebunden-rezessive Anlagen, die sich beim Vater äußern, bei den Kindern in der Regel überhaupt nicht in die Erscheinung, was ebenfalls im Sinne einer vergleichsweise geringeren Ähnlichkeit zwischen Vätern und Kindern wirkt.

In den erwähnten Untersuchungen Schusters und Eldertons ist wohl ein Zeichen geschlechtsgebundenen Erbganges darin zu erblicken, daß die seelische Ähnlichkeit zwischen Brüdern um etwa 33% größer als die zwischen Vätern und Söhnen befunden wurde. Brüder haben eben immerhin in der Hälfte der Fälle ein gemeinsames Geschlechtschromosom, Väter und Söhne aber niemals.