Der Anwalt blieb bei der Stange und versuchte das Unmögliche. Da er aber selbst nicht an Peter Voßens Unschuld glaubte, wirkte seine Rede nur unfreiwillig humoristisch.

Als sich die Geschworenen zur Beantwortung der Schuldfrage zurückgezogen, wurde Peter Voß zum erstenmal schwül zumute. Er kam bös in die Klemme, wenn Jim Stockes nicht den Mund auftun wollte. Der aber saß auf der Zeugenbank, sah geradeaus und schaute nicht links und nicht rechts. Sein bleiches Gesicht war wie aus Stein gemeißelt. Keine Fiber zuckte darin. Er wartete auf den Spruch der Geschworenen.

Die kamen bald wieder in den Saal und erstatteten Bericht von ihrer geheimnisvollen Tätigkeit, indem sie die Schuldfrage mit allen Stimmen bejahten.

Jetzt stand Jim Stockes langsam auf und machte drei Schritte gegen die Schranke, hob zwei Finger auf und sprach mit lauter Stimme: „Peter Voß ist kein Dieb. Wir haben die Sache damals zusammen verabredet.“

Nach diesem Bekenntnis war es eine ganze Weile mäuschenstill im weiten Sitzungssaale. Nicht ein einziger zweifelte an der Wahrheit der Aussage, nicht einmal der Staatsanwalt, obschon sie gar nicht beschworen worden war.

Nachdem die Richter ihr grenzenloses Erstaunen bemeistert hatten, setzten sie die juristische Strafmaschinerie wieder in Gang.

Nun kam die andere Hälfte der Wahrheit ans Licht. Im Zuhörerraum wurde jede Aussage Peter Voßens mit wachsendem Beifallsgetrampel begrüßt. Das Gefühl für diesen treuesten aller Bankkassierer brach sich Bahn. Die Volksseele entlud sich stürmisch. Auch die Geschworenen zeigten den Enthüllungen gegenüber wachsendes Interesse. Am meisten imponierte ihnen die Sicherheit, mit der Peter Voß das Steigen der Kupferpapiere vorausberechnet hatte. Dagegen wogen alle die kleinen Delikte, die er auf seiner Flucht begangen hatte, federleicht.

Das Rechtsgefühl siegte, der Paragraph unterlag. Peter Voß wurde zu 50 Dollar Geldstrafe verurteilt wegen schlechter Buchführung.

Der erste, der ihm gratulierte, war Bobby Dodd.

Das Publikum im Zuschauerraum klatschte wie bei einer wohlgelungenen Theateraufführung.