Weit hinter dieser zurück steht das übrige Europa; in England erschwert der Wille des Parlaments die Errichtung elektrischer Zentralstationen und Frankreich konnte, trotz des hohen Fluges, den es in der Ausstellung des Jahres 1881 zu nehmen schien, weder in der Städtebeleuchtung noch in der elektrotechnischen Industrie mit uns Schritt halten. So können wir mit Stolz behaupten, daß wir an der Spitze aller Kulturvölker marschieren, die in erster Linie berufen waren, das Prinzip der elektrischen Beleuchtung zu fördern und sich nutzbar zu machen.
Diese Erfolge verdanken wir nicht zum wenigsten der Weisheit und Einsicht unserer Behörden, welche der Privatindustrie freien Spielraum ließen, und sie vor allen schädlichen Hemmnissen und Beschränkungen bewahrten. So konnten wir in freier Entfaltung aller unserer Kräfte das große Werk fördern helfen, das, noch früher als gehofft und beabsichtigt war, als fertiges und vollendetes Ganzes vor Ihnen stehen wird. Ein hoher Wille, dem wir uns in Ehrfurcht beugen, hat uns diese Beschleunigung unserer Arbeiten nahe gelegt, und wir sind stolz darauf, daß wir diesem Willen trotz mancher entgegenstehender Hindernisse gerecht werden konnten.
So wird denn die elektrische Beleuchtung der prächtigsten Straße der Reichshauptstadt schon mit dem morgigen Abend definitiv beginnen.
Freilich konnten wir, die wir an der Lösung dieser gewaltigen Aufgabe mitzuwirken das Glück hatten, nicht immer gleich allen Wünschen in dem Umfange Rechnung tragen, wie es das Publikum, das nach elektrischem Licht sich sehnt, in seiner leicht erklärlichen Ungeduld beanspruchte, und auch dem Maß des zunächst Erreichbaren entsprach. Vielleicht nicht immer den weitgehenden Erwartungen, die gerade auf diesem Gebiet der Technik mehr als auf jedem anderen sich geltend zu machen pflegen. Das Publikum steht eben unserer Aufgabe im allgemeinen zu fern, um deren ganze Schwierigkeit voll ermessen zu können, und es vergißt leicht, wie neu die Sache eigentlich noch ist, deren Ausbildung und Realisierung wir uns gewidmet haben. Es vergißt dies um so eher, als die Elektrizität, trotz der ihr noch anhaftenden Jugendfehler uns schon jetzt ganz unvergleichliche Dienste leistet. So mag man denn das immer noch unvermeidliche Mißverhältnis zwischen unserem Wollen und unserem Vollbringen in der Überzeugung entschuldigen, daß die Naturkraft, die schon in ihren Kinderjahren so Gewaltiges zu leisten vermochte, zu noch Größerem berufen ist, wenn Sie derselben Ihren Schutz mit wohlwollender Nachsicht so lange angedeihen lassen, bis sie völlig erstarkt ist und in freiem Fluge ihre Schwingen zu regen vermag. Wir aber, die wir den Berliner Elektrizitätswerken vorstehen, werden, wie bisher, so auch in Zukunft mit redlichem Eifer bemüht bleiben, die neue Schöpfung zu einer der Reichshauptstadt würdigen Stellung emporzuheben und dafür zu sorgen, daß die führende Stellung in der Elektrotechnik, die Deutschland in beiden Hemisphären einnimmt, ihm dauernd erhalten werde.
Das Verdienst für diese Führerschaft gebührt, wie nochmals betont sei, in erster Reihe den Leitern unserer Stadt, die mit weitsichtigem Blick, trotz der Bedenken vieler, daß die Elektrizität andere städtische Unternehmen beeinträchtigen werde, den Mut besaßen, für die Verwirklichung jener Ideen einzutreten, welche die Bürgerschaft von Berlin schon jetzt als weise und wohltätig erkannt hat.
Darum bitte ich Sie, Ihr Glas mit mir zu erheben, und einzustimmen in den Ruf: Berlin, die Stadt der Intelligenz, die darum auch die Stadt des Lichtes werden müßte, sowie die Verwaltung derselben, sie lebe hoch!“
Achtes Kapitel
A. E. G.
Wir haben im vorigen Kapitel gesehen, daß die Idee und Ausführung einer Berliner Zentralstation die Deutsche Edison Gesellschaft in ernste Gefahr gebracht hatte, nicht weil die Lösung des technischen Problems — abgesehen von gewissen anfänglichen Hemmnissen — Schwierigkeiten oder Enttäuschungen verursachte, sondern weil das finanzielle Gleichgewicht zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft verloren zu gehen drohte. Die geldlichen Erfordernisse für die Zentralstation, die mit einem Kapital von 3 Millionen Mark gegründet worden war und nach 3 Jahren 9 Millionen Mark neues Geld brauchte, waren zu groß, als daß sie im richtigen Verhältnis zu den Finanzen der Muttergesellschaft gestanden hätten, die noch immer mit einem Kapital von 5 Millionen Mark arbeitete. Ein derartiges Über-den-Kopf-Wachsen der Tochtergesellschaft würde dann möglich und unbedenklich gewesen sein, wenn die Zentralstation in der öffentlichen Meinung gesichert und bewährt genug gewesen wäre, um ein eigenes kapitalistisches Leben führen, und ihre geldlichen Erfordernisse selbständig auf dem Anlagemarkt befriedigen zu können. Das war aber, wie wir gesehen haben, nicht der Fall. Im Gegenteil, nicht nur die Öffentlichkeit und die Stadt Berlin als Konzessionsgeberin, sondern auch die Aktionäre, der eigene Aufsichtsrat und die Banken standen der Gesellschaft skeptisch gegenüber, und waren froh, als Emil Rathenau ihnen ihren riskanten Aktienbesitz, wenn auch mit Verlust, abnahm. Mit dieser Transaktion war nun zwar die Tochtergesellschaft gerettet, aber die Muttergesellschaft war mit einer finanziellen Last beschwert, die sie in ihrem bisherigen Zustande und mit ihren bisherigen Kräften nicht tragen konnte, selbst wenn sie ihre ganzen flüssigen Mittel — besonders die ihr verbliebenen 1,7 Millionen Mark Bankguthaben — für die Berliner Elektrizitätswerke verwendet hätte, was sie aber, ohne ihre eigene Entwickelung als Fabrikationsgesellschaft zu beeinträchtigen, eigentlich gar nicht tun durfte. Dennoch schien Emil Rathenau eine Zeitlang wohl oder übel entschlossen gewesen zu sein, seine letzte Geldreserve zu opfern und das Problem der B. E. W. auf Kosten seiner Deutschen Edison Gesellschaft zu lösen, die zu diesem Behufe ihre Kräfte aufs äußerste hätte anspannen und sich wahrscheinlich hätte überlasten müssen. Da die flüssigen Mittel dieser Gesellschaft aber allein zu jenem Zwecke nicht ausgereicht hätten, wurde der außerordentlichen Generalversammlung vom 10. Februar 1887 eine Kapitalserhöhung um 2 Millionen Mark vorgeschlagen. Eine stärkere Inanspruchnahme des Kapitalmarktes verbot sich deswegen, weil am politischen Horizont schwere Wolken aufgezogen waren und ein Krieg mit Rußland im Bereiche der Möglichkeit zu liegen schien. Wäre diese Kapitalstransaktion damals zur Ausführung gelangt, so hätte durch sie nur eine isolierte Lösung der einen brennenden Frage, nämlich derjenigen der Städtischen Elektrizitätswerke, herbeigeführt werden können. Die Dinge lagen aber bei der Deutschen Edison Gesellschaft schon seit geraumer Zeit so, daß abgesehen von dem Problem der Elektrizitätswerke noch mehrere andere zur Entscheidung drängten, weil die Grenzverhältnisse der Gesellschaft gegenüber ihren wichtigsten Geschäftsfreunden unerfreulich, ja unhaltbar geworden waren. Es handelte sich um die Pariser Edison Gesellschaft und um die Firma Siemens & Halske, die aus Interessen-Freunden immer mehr zu Interessen-Gegnern geworden waren oder zu werden drohten. Mit Siemens & Halske hatte dieser Zustand schon zu mehreren Prozessen geführt, von denen wir den wichtigsten über die Frage, ob die Edison Gesellschaft nur Bogenlampen nach dem Siemensschen System verwenden dürfte, bereits erwähnt hatten. Auch die fabrikatorische Einengung der Edison Gesellschaft, die in der Verpflichtung bestand, Maschinen und Materialien mit Ausnahme von Glühlampen unter Verzicht auf die Selbstherstellung nur von S. & H. zu beziehen, machte sich mit jedem Schritte mehr fühlbar, den die Gesellschaft in ihrer Entwickelung vorwärts tun wollte. Das Gleiche galt von den Beschränkungen und Auflagen, mit denen das Vertragsverhältnis zu der Compagnie Continentale die Edison Gesellschaft belastet hatte. Die Zeit, in der die Abgaben an die Pariser Edison Gesellschaft und der Verzicht auf Gewinne aus wichtigen Absatzartikeln, die die Gesellschaft von Siemens & Halske beziehen mußte, die Lebensfähigkeit des Unternehmens nicht beeinträchtigten, war sehr bald vorübergegangen. Als die Deutsche Edison Gesellschaft ihr Geschäft auf die Glühlampenfabrikation beschränkte und diese noch dazu mit hohen Abgaben an den Erfinder belastete, glaubte sie ein Monopol erworben zu haben. Ein Monopol, geschützt rechtlich durch Patente und tatsächlich durch Einrichtungen und Erfahrungen, die anderen Fabrikationsfirmen nicht zu Gebote standen. Technische Vorsprünge können aber erfahrungsgemäß in einer Zeit starken technischen Wettbewerbs nur eine Zeitlang gegenüber der Konkurrenz aufrecht gehalten werden. Nach einigen Jahren war es dieser sogar gelungen, so wesentliche Verbesserungen an der Lampe anzubringen, daß es zeitweilig starker Anstrengungen der Ingenieure der Gesellschaft bedurfte, um sich die Spitze nicht nehmen zu lassen. Der Monopolschutz versagte in der Praxis so gut wie vollständig. 5 richterliche Erkenntnisse hatten bis zum Jahre 1887 die Monopolrechte der Gesellschaft im wesentlichen bestätigt, eine definitive Entscheidung war noch immer nicht ergangen. Inzwischen war fast die Hälfte der Patentdauer verstrichen, und die Gesellschaft besaß keine hinreichenden Handhaben, um gegen die angeblichen Patentbrecher vorzugehen, die zwar riskierten, bei einem späteren obsiegenden Endurteil der Deutschen Edison Gesellschaft zum Schadensersatz verurteilt zu werden, inzwischen aber an der Herstellung von Glühlampen nicht verhindert werden konnten. Das Warten auf diesen Endsieg und die sich etwa daran schließende retrospektive Verfolgung der früher erfolgten Patentverletzungen war für eine Erwerbsgesellschaft eine unlohnende und unsichere Sache, selbst wenn die Patentrechte schließlich durchgesetzt worden wären. Im entgegengesetzten Falle aber — der ja bei der Deutschen Edison Gesellschaft schließlich praktisch eintrat — würde die Gesellschaft ihre ganze Existenzberechtigung verloren haben, wenn sie sich bis zur Entscheidung der Patentfrage nur auf ihr beanspruchtes Monopolrecht und nicht auf Leistungen gestützt hätte, die auch unabhängig von diesem Monopolrecht ihr eine starke Stellung im Wettbewerb sicherten. Dieser Wettbewerb war, angelockt durch die glänzenden und, wie man glaubte, leicht zu erringenden Erfolge der Lichtelektrizität, immer größer geworden. Die Errichtung einer Glühlampenfabrik schien eine leichte, mit verhältnismäßig kleinem Kapital durchzuführende Unternehmung zu sein. Fast alle elektrotechnischen und verwandten Betriebe, daneben noch andere Unternehmer, errichteten Lampenfabriken. Auf dem Gebiete des Dynamo-Baus lagen die Verhältnisse nicht anders. Hier waren Patentrechte, die das Prinzip des Dynamos erfaßten, überhaupt nicht vorhanden, und höchstens spezielle Typen patentierbar. Jeder konnte sich eine eigene Dynamo-Type konstruieren, und neben den elektrotechnischen Fabriken gingen auch Maschinenfabriken vielfach dazu über, zur Unterstützung des Absatzes ihrer Motoren die eigene Herstellung von Dynamomaschinen aufzunehmen. Auch das Gebiet der Installation wurde stark umworben. Unternehmer für Gas- und Wasseranlagen dehnten ihre Betriebe auf elektrische Anlagen ähnlicher Art aus. In einer solchen Zeit verstärkten und ungehemmten Wettbewerbs konnte die Deutsche Edison Gesellschaft nicht ohne dauernde Beeinträchtigung ihrer Position und Entwickelungsmöglichkeit so weiter existieren, wie sie gegründet worden war: gebunden durch Beschränkungen nach verschiedenen Richtungen, belastet durch Abgaben, die bei einem Monopol gerechtfertigt gewesen wären, bei einem nahezu unbegrenzt freien Wettbewerb aber ihren Sinn verloren hatten. Das Ideal für Rathenau wäre schon damals die Befreiung von allen hemmenden Verträgen gewesen, sowohl denen mit der Compagnie Continentale als auch mit Siemens & Halske. Das erstere ließ sich erreichen, aber nur dadurch, daß die Bindung an Siemens & Halske enger gestaltet wurde. Die völlige Selbständigmachung nach allen Richtungen — besonders zu einem Zeitpunkte, in dem die auf 10 Jahre geschlossenen Verträge noch nicht abgelaufen waren und ihre vorzeitige Ablösung auf dem Vergleichswege nur unter Aufwendung großer Abfindungssummen möglich gewesen wäre — hätte finanzielle Ansprüche an die Gesellschaft gestellt, denen sie in einer Zeit, in der die Stützung der Berliner Elektrizitätswerke ihre ganzen Mittel und ihren ganzen Kredit schon über Gebühr in Anspruch nahm, auch nicht entfernt gewachsen war. Eine Lösung ließ sich damals also nur durch engere Anlehnung der Edison Gesellschaft an Siemens & Halske, und die Bankkräfte, die ihr diese Anlehnung zuführen konnte, erreichen. Bereits im September 1886 wurden Verhandlungen eingeleitet, die sich über volle 8 Monate hinzogen. Sie kamen ins Stocken, wurden wieder aufgenommen, aufs neue abgebrochen und führten schließlich zu einem komplizierten Vertrags- und Vertragslösungskomplex, der der Generalversammlung vom 23. Mai 1887 zugleich mit dem verspätet veröffentlichten Geschäftsbericht und der Bilanz für das Jahr 1886 vorgelegt wurde. Die Vorbedingung für die Lösung vom Edison-Konzern bildete, wie schon gesagt, die Änderung des Vertragsverhältnisses mit Siemens & Halske, durch die — wie es in der Vorlage an die Aktionäre hieß — die „Gleichberechtigung beider Firmen in technischer und kommerzieller Beziehung auf dem von ihnen gemeinschaftlich vertretenen Arbeitsfelde anerkannt wurde.“ Die Grundlage des Neuabkommens mit S. & H. war die folgende:
I. Der Bau und Betrieb von Zentralstationen, die beträchtliche Geldmittel, reiche Erfahrungen und wohlgeschulte Kräfte erfordern, wird durch Kooperation beider Firmen im In- und Auslande bewirkt. Der Grundsatz, daß die Edison Gesellschaft die Konzessionen nehmen sollte, wurde dabei nicht fallen gelassen, dagegen hatte die Bauausführung in Gemeinschaft mit Siemens & Halske zu erfolgen. Alle Stromlieferungsunternehmungen von mehr als 100 PS, deren Konzession Siemens & Halske erwarben, hatten sie der Edison Gesellschaft gegen Erstattung der Unkosten anzubieten, die die Finanzierung, den Bau und die Einrichtung der Zentralen zu besorgen hatte, während Siemens & Halske Maschinen und Kabel lieferten. Verzichtete die Edison-Gesellschaft auf den Bau, so blieb ihr doch das Recht, gegen eine Entschädigung die Hausinstallationen auszuführen. Auch dieses Recht konnte sie gegen eine bestimmte Abgabe an S. & H. abtreten. Konzessionen auf elektrolytische Einzelanlagen und elektrische Anlagen für den Betrieb von Eisenbahnen brauchten S. & H. nicht an die Edison Gesellschaft abzutreten.