Der Vorschlag, alle Reisenden vor Antritt der Fahrt der Untersuchung durch das Bertillonsche Meß-System zu unterwerfen, um berüchtigte Raubmörder von vornherein zu fassen, hat manches Mißliche, da er eine unerhörte Belästigung des Publikums darstellt.

Auch die Versuche, den einzelnen Zügen Berliner Kriminal-Schutzleute mitzugeben, sind total mißglückt, da die braven Beamten von dem Raubgesindel in der frechsten Weise bestohlen und ausgeplündert wurden.

Aussichtsvoller wäre schon der Plan die so hochintelligenten Polizeihunde der Eisenbahnbehörde zur Verfügung zu stellen. Aengstliche Reisende, die größere Geldsummen mit sich führen, könnten dann eine „Fahrkarte mit Hund“ lösen, müßten aber, da die Bahnverwaltung diese Vierfüßler, selbst wenn sie als „königliche Staatsbeamte“ fungieren, nur in gesonderten Abteilen transportieren läßt, im — Polizeihunde-Coupé, Platz nehmen, ein Umstand, der der Durchführung genannter Idee einige Hindernisse bereitet. Immerhin dürfte selbst der besonders furchtsam veranlagte Reisende einzig und allein im Polizeihunde-Coupé ein unbedingtes Gefühl der Sicherheit auf den deutschen Staatsbahnen erhalten.

Gegen das Verbot, unter keinen Umständen nur zwei Passagiere in einem Abteil fahren zu lassen, protestieren wieder energisch die Hochzeitsreisenden, die sich sogar scharf gegen die Beleuchtung der Tunnelpassagen ausgesprochen haben. —

Ernsthafter ist schon die Idee zu betrachten, die Passagiere vor Antritt der Fahrt sorgfältig nach dem Zweck ihrer Reise zu befragen. Hier wäre für intelligente Bahnbeamte ein weites Gebiet der Tätigkeit.

Wenn z. B. ein gewisser Klamotten-Ede erklärt, er wolle nach Norderney, um zur Stärkung seiner Gesundheit einige Dutzend Fußbäder zu nehmen, so wäre dies durchaus auffällig, und weitere Recherchen würden vielleicht die Unrichtigkeit seiner Angaben bestätigen.

Auch die Aussage der berüchtigten „Troddel-Bertha“, sie fahre nach Bernau, um Untersuchungen über die Säuglingssterblichkeit in Kellerwohnungen anzuregen, könnte allzu berechtigten Zweifeln begegnen.

Ebensogut wäre Mißtrauen am Platze, wenn ein Berliner Geldschrankknacker den Nachtzug Berlin-Köln angeblich dazu benutzt, um der Frühmesse im Dom beizuwohnen oder vielleicht Kölnisches Wasser für seine „Braut“ zu kaufen!

Hier nun muß die Bahnschutz-Kontrolle einsetzen. Sobald sich daher ein derartig verdächtiges Individuum einem Passagier gegenübersetzt, wird dieser sofort davon verständigt. Dann wird die Hosenschnalle des Gefährdeten durch eine Zuckerschnur mit der Notleine verbunden, die rechte Hand des Verdächtigen anderseits mit der Bremsvorrichtung, so daß jedes Zerren daran den Zug auf der Stelle zum Stehen bringt.

Da weiterhin „Raubmörder“ gewöhnlich das Opfer während der Lektüre überfallen, so werden dem Gefährdeten durch den Zugführer sämtliche eventuell in seinem Besitz befindlichen Zeitungen und Broschüren abgenommen.