Ein Besen: Weibliche Bedienung reagiert auf Zärtlichkeiten sehr unangenehm!

Rasierpinsel zum Einseifen: Aufpassen beim Begleichen der Zeche! Zahlkellner ist ein gewitztes Luder! Doppelte Buchführung!

Max Brinkmann.

Vorschlag

Das Stubenmädchen eines bekannten Leipziger Hotels, das wegen seiner guten Verpflegung von Reisenden viel besucht wird, kommt zum Rechtsanwalt, um eine Alimentenklage anhängig zu machen. Auf die Frage, gegen wen die Klage gerichtet werden soll, tiefes Schweigen und schließlich das Bekenntnis, daß sie ihre Gunst mehreren zugewendet habe und den Vater nicht angeben könne. Darauf aufmerksam gemacht, daß unter diesen Umständen die Klage unmöglich sei, erfolgt die schüchterne Frage, „Herr Notar, könnte man sie denn nicht gegen den ‚Verband reisender Kaufleute’ richten?“

Verständigung