Ehen werden durch die Eltern vermittelt, sobald sie eine gegenseitige Neigung an ihren Kindern wahrnehmen. Durch einen Trommler—„Batintin” genannt—werden die Hochzeitsgäste eingeladen. Das Hochzeitsfest beginnt schon zeitlich Morgens, es besteht aus einem Schmause und Trinkgelage. Der Speisezettel hat nur Reis und Braten von Schweinen, Rindern und Büffeln aufzuweisen. Die Getränke sind verschiedene aus Zuckerrohr oder Reis bereitete Branntweinsorten. Das Bankett entbehrt auch nicht der Tafelmusik, obwohl sie ausser der Trommel nur zwei Instrumente besitzen, nämlich Flöten aus Rohr und zwei Gattungen Guitarren. Letztere werden aus Rohrstückchen zusammengesetzt und sind dreisaitig, jedoch werden die Saiten nicht aus Thierdärmen, sondern aus den Blattfasern einer weiter nicht genannten Pflanze bereitet. Die Pausen während des Schmauses, an dem die gesammten Bewohner des Dorfes Theil nehmen, werden durch Tanz ausgefüllt.
Abends führt der Angesehenste die Neuvermählten in ihre Hütte, wo sie das Brautbett in Gestalt einer auf den Boden gelegten mächtigen Matte erwartet. Auf die Matte legen sich die jungen Eheleute in der Weise nieder, dass zwischen ihnen ein Raum von zwei Ellen Entfernung frei bleibt, wo sich ein 6- bis 8jähriger Knabe niederlässt, denn bis zum nächsten Tage darf die Ehe nicht vollzogen werden, ja nicht einmal Worte miteinander zu wechseln ist den Gatten erlaubt.
Die Ehen werden leicht und rasch geschieden, man geht zum Dorfältesten oder (in einem bereits spanisch gewordenen Dorfe) zum Gobernadorcillo, der gegen eine Abgabe von 5 Pesos, 2 Büffeln, 2 Schweinen, 2 Cavanen Reis, 2 Tinajas Palmwein die Ehe scheidet. Diese Geldbusse zahlt jener Gatte, welcher die Scheidung beantragt. Die Pönalsumme wird zu einem grossen Festschmause verwendet, an dem wie bei der Hochzeit das ganze Dorf Theil nimmt. Bei einer Scheidung bleiben die Säuglinge der Mutter, die übrigen Kinder werden nach dem Willen jenes Gatten vertheilt, welcher der passive Theil, d. h. der Nichtbeantrager war. Ist aber ein Streit oder gar ein Verbrechen die Ursache der Scheidung, so verliert der schuldige Theil das Recht, über den Verbleib oder die Zuweisung der Kinder zu entscheiden. In diesem Falle muss auch der schuldige Theil die oben erwähnte Geldbusse zahlen, selbst wenn der andere Gatte die Scheidung beantragt. Bei jenen Tinguianen, welche spanische Unterthanen geworden sind, wird mitunter an den Provinzgouverneur appellirt.
Die Reichen schliessen auf diese Weise 15 bis 20 Ehen nacheinander; bei den Armen finden Ehescheidungen selten oder gar nicht Statt, indem sie nicht im Stande sind, jene unumgängliche Geldbusse zu zahlen. Es ereignet sich mitunter, dass ein Mann drei, vier Mal eine und dieselbe Frau heirathet und sich wieder scheiden lässt.
Wird ein Tinguiane krank, so erhält er so gut wie keine Pflege; sobald die Krankheit einen derartigen Verlauf nimmt, dass keine Hoffnung auf Genesung vorhanden ist, so wird der Kranke von den Seinen lieblos verlassen, und muss ähnlich wie der Eskimo sein Leben beschliessen. Kaum hat der Sterbende den letzten Athemzug gethan, so wird auch schon seine Leiche aus der Wohnstätte herausgeschafft und dicht unter der Hütte vergraben. Über dem Grabe werden grosse Steine aufgehäuft. An gewissen Tagen des Jahres werden auf diese eigenthümlichen Grabmonumente Lebensmittel gelegt, damit die Seelen der Verstorbenen ihren Hunger stillen könnten.
Die Namen der Verstorbenen werden von deren Hinterbliebenen nicht mehr genannt, so dass, wenn man einen Tinguianen nach dem Namen eines seiner Ahnen fragt, dieser den Fragesteller an einen Kameraden weist, da er selbst die Antwort nicht ertheilen dürfe. Diese Sitte ist für die spanischen Beamten keine Erleichterung in ihrem Dienste.
Im Jahre 1624 begannen die ersten unglücklichen Versuche der Spanier, die Tinguianen zu unterwerfen, erst seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts drang die spanische Herrschaft immer mehr in die Berge und Thäler jenes intelligenten Stammes vor, bereits 1848 zählte man, nach Diaz Arenas, 8717 Tinguianen, welche die spanische Hoheit anerkannten, während heute nur ein geringer Theil noch seine Unabhängigkeit bewahrt hat. In diesem Theile Luzons breitet sich das spanische Hoheitsgebiet sehr rasch und unblutig aus.
28. Adangs.
Der Name der Adangs hat zahlreiche Variationen und Lesearten aufzuweisen: Adangtas, Adanginos, Adanes, Adamitas. Sie wohnen im nordwestlichen Winkel Luzons, um den Pueblo Adan(g) und den gleichnamigen Berg[15]. Ihre Zahl ist keine grosse, trotzdem bilden sie eine Nation für sich, indem ihre Sprache keine Ähnlichkeit mit jener ihrer Nachbarn (der Ilocanen, Tinguianen, Apoyaos, Cagayanen) besitzt (Buzeta y Bravo I, 271). In ihren Sitten haben sie vieles, was an die Apayaos erinnert (Ilustr. 1860, n. 17, p. 200). Seit 1720 begann ihre Christianisirung, und bald erfolgte auch die Gründung des christlichen Pueblos Adan(g) (Mozo 73). Das Christenthum wird auch hier tagalisirend einwirken.