Ich sehe mich daher infolge dieser vereitelten Hoffnung außer Stand gesetzt, die oben erwähnte Steuer zu entrichten.

Ich erlaube mir indessen zu bemerken, daß der vaterländischen Kunst ein schöner Hoffnungsstrahl durch eine neuerliche Verfügung Sr. k. k. apost. Majestät leuchtend geworden ist. Der Monarch hat Allergnädigst für den Dombau in Speyer die namhafte Summe von 50000 fl. C.-M. zu spenden geruht. Dieser Beweis der Geneigtheit Seiner Majestät, die Kunst zu unterstützen, ist wohl geeignet, in uns die Hoffnung zu wecken, daß auch die vaterländische Kunst sich einer gleich huldvollen Berücksichtigung zu erfreuen haben werde. Sie bedarf deren nur allzu sehr, da es gewiß ist, daß sie nur in dem Sonnenscheine solcher Huld zur Blüte und Reife und zur Ehre des Vaterlandes selbst herangedeihen könne.

Die ersten Schritte
Phot. J. Löwy, Wien

In der Wiege
Phot. J. Löwy, Wien

Sollten sich diese schönen Hoffnungen verwirklichen und der vaterländischen Kunst Ermunterung durch Aufträge von Kunstwerken zu monumentaler Bestimmung in Kirchen oder öffentlichen Gebäuden oder zum Privatbesitze Allerhöchster Personen oder Behörden zu Teil werden, so bin ich gern bereit, als Patriot meinem Wunsch zu entsprechen, von meinem Erwerbe zu den Staatskosten beizutragen und zwar in der Weise, daß ich mich verpflichte und eidlich gelobe, von dem Ertrage aller durch die Regierung oder hohe Behörden bei mir bestellten und angekauften Werke ein Prozent abzulassen; da ich mich, ungeachtet ich bereits das 62. Lebensjahr erreicht habe, noch in ungeschwächter geistiger und körperlicher Rüstigkeit fühle, noch sehr produktiv bin, und eine solche Anerkennung für vaterländische Kunst meine Begeisterung, Neues und Würdiges zu schaffen, zu höchster Potenz steigern würde, so dürfte in dem angegebenen Falle meine Steuerabgabe sich vielleicht jährlich auf 40–60 fl. C.-M. erheben können. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen aber, wo eben die vaterländische Kunst fast ganz ignoriert wird, sehe natürlich auch ich mich trotz meiner fortgesetzten Tätigkeit in meinem künstlerischen Erwerbe auf das äußerste beschränkt. Ich schäme mich nicht, dies offen zu gestehen, denn diese Verhältnisse wirken bedauerlich nicht auf mich allein, und ich habe daher ihr Bekanntgeben nicht zu scheuen. So besitze ich gegenwärtig als Resultat eines unermüdlichen aber unbelohnten Fleißes 34 seit mehreren Jahren von mir vollendete Gemälde, welche ich weder an Private, noch an den Kunstverein verkaufen konnte. Der Gehalt in meiner Anstellung als Custos der akademischen Galerie, 800 fl., ist sehr gering.

Ich habe nie um eine Erhöhung desselben nachgesucht und es stets mit der Würde eines wahren Künstlers unvereinbar gehalten, in dieser Beziehung mich um Protektion zu bewerben, und so geschah es denn auch, daß ich bei der Reorganisierung der Akademie, wo die Stellung vieler meiner Kollegen, welche sich weder um den Unterricht, noch um die vaterländische Kunst überhaupt so verdient gemacht haben, wie dies – ich darf es ohne Anmaßung und Unbescheidenheit sagen – bei mir der Fall gewesen, so berücksichtigt wurde, daß sie Gehalte von 2000 bis 3000 fl. beziehen, völlig ignoriert blieb, so daß die Akademie-Diener jetzt mit der Hälfte jenes Gehaltes (400 fl.) bedacht sind, den ich beziehe. Ich weiß mich übrigens zu bescheiden, und nach diesem beschränkten Einkommen mich einzurichten: Ich verstehe das Opfer zu bringen, mir Entbehrungen aufzuerlegen und früher gewohnten Bequemlichkeiten und Genüssen zu entsagen, um mich von Schulden frei zu halten und meiner Stellung als Staatsdiener keine Unehre zu machen. So habe ich in meiner Wohnung von drei Zimmern mich und meine Gattin auf ein einziges Zimmer beschränkt und vermiete die beiden andern. So habe ich in allen Zweigen meines Hauswesens die äußerste mit dem Anstand vereinbare Beschränkung eintreten lassen, um mit Ehren zu bestehen.

Mein geringes Ersparnis aus günstigeren Zeiten habe ich zur Etablierung eines kleinen Modisten-Geschäftes für meine Gattin verwendet, um ihre Zukunft möglichst zu sichern, um nach meinem Tode dem Staate nicht zur Last zu fallen. Ich habe mich zu dieser genauen Auseinandersetzung meiner ökonomischen Verhältnisse, über deren genaue, strenge Wahrheit jederzeit die vollständige Überzeugung verlangt werden kann, verpflichtet gehalten, um mein Unvermögen, mich mit einer Erwerbssteuer zu beteiligen, in das Licht zu setzen. Ich darf noch beifügen, daß ich aus wahrhaftem Patriotismus das für mich und meine gegenwärtige Lage wirklich schwere Opfer gebracht, mich mit 100 fl., in monatlichen Raten zahlbar, bei den National-Anleihen zu beteiligen, daß ich mich also recht gern bereit finden lassen würde, auch im übrigen als ein patriotischer Staatsbürger zu steuern, aber leider stellt sich aus dem oben Angeführten heraus, daß ich in meinen jetzigen Verhältnissen im allgemeinen, und speziell in bezug auf die Kunst keinen Erwerb besitze, der mir verstattete, mich auch nur zur geringsten Steuer verstehen zu können.

Mit Hochachtung Euer Hochlöblichen Steuer-Administration