Ich habe im Vorstehenden den Weg angegeben, wie man sich gegen die Fortpflanzung des Feuers, wenn solches durch die Wirkung der Strahlen angerichtet ist, sichern kann. Aber ich möchte ganz entschieden davor warnen, sich auf die beschriebenen Vorrichtungen blindlings zu verlassen. Gewiß mag hundertmal oder noch öfter das Feuer in der Türe ausbrennen, gewiß mag die Aussicht, daß dies auch in späteren Fällen geschieht, durchaus berechtigt sein, aber die absolute Gewißheit, daß nicht auch einmal das Gegenteil eintreten kann, daß nicht also der Brand nach oben weiter zieht, hat man damit noch keineswegs.

Wie soll sich nun der Vorführer verhalten, wenn er durch Unvorsichtigkeit das Unglück hat, daß die Strahlen den Film zur Entzündung bringen? Er kann in solchem Falle keinen schlimmeren Fehler machen, als daß er voreilig die Türe des Mechanismus öffnet; denn dadurch wird der Film freigelegt und das Band steht augenblicklich lichterloh in Flammen. Ferner muß er sich merken, daß durch Blasen das Feuer nur angefacht, aber nicht gelöscht wird. Am besten ist es, die Brandstelle scharf zu beobachten: brennt die Flamme, wie erwartet, in der Türöffnung aus, so ist es gut; sollte das Feuer aber nach oben weiterglimmen, so schneide oder reiße man den Film oberhalb und dann sicherheitshalber auch unterhalb der Türe ab und bringe die abgeschnittenen Teile in Sicherheit. Das in der Türe sitzende Stück kann alsdann ohne weitere Gefahr ausbrennen. Wenn der Film allerdings in der Türe keine hinreichend enge Führung hat, wenn also ein Weiterflammen nach oben zu befürchten oder gar sicher zu erwarten ist, so muß der Vorführer sofort eingreifen. Er muß dann sein Augenmerk darauf richten, rasch den Film oben durchzureißen und in Sicherheit zu bringen, wenn er dazu überhaupt noch Zeit findet.

Um ein Übergreifen eines solchen Feuers auf die Filmspule selbst zu verhüten, werden sogenannte feuersichere Trommeln verwandt, wie sie weiter oben beschrieben und abgebildet wurden. Das sind vollständig verschließbare Büchsen, worin die Filmspule untergebracht wird und aus welchen das Filmband durch eine Spaltöffnung austritt. Bei Brand soll sich hier das Feuer selbst ersticken. Durch die gleiche Einrichtung wird die Filmspule unten auf der Aufrollvorrichtung geschützt.

Es ist noch eine selbsttätige Löschvorrichtung zu erwähnen, die darin besteht, daß durch das Feuer eine Schnur durchgebrannt wird, welche ein mit Wasser gefülltes Gefäß im Gleichgewicht hielt, das nun umkippt und einen Wassersturz über den Film sendet.

Soviel über die Gefahr der Entzündung durch die Strahlen der Laterne! Wie steht es nun mit weiteren Gefahren? — Es liegt auf der Hand, daß das feuergefährliche Material der Films allerhand Gelegenheit zu einem Brande bietet, wenn es der Vorführer an der nötigen Bedachtsamkeit und Vorsicht fehlen läßt. Er braucht nur ein glimmendes Streichholz oder glühende Zigarrenasche auf einen Film zu werfen, oder die Zigarre selbst damit in Berührung zu bringen, was ja durch die Dunkelheit bei der Vorführung begünstigt wird; es genügt auch eine unvorsichtige Hantierung mit einem Licht oder mit dem Filmbande, um ein Feuer herbeizuführen. Welcherlei Fälle da sonst noch möglich sind, das auszudenken und aufzuführen wird überflüssig sein. Wichtig aber ist die Frage: Wie kann hier Unglück vermieden werden? — Nun, am sichersten dadurch, daß man, soweit es geht, vorbeugt. Vor allem sollte in der Nähe des Apparates und der Films nicht geraucht werden; die zur Vorführung bereitliegenden sowie die gezeigten Films sollten in Blechbüchsen verschlossen aufbewahrt sein und nicht frei umher liegen. Wenn der Apparat keine Aufrollvorrichtung hat, lasse man die Films nicht lose auf die Erde laufen, sondern in einen Behälter, am besten aus feuersicherm Material, der durch einen mit Spalt versehenen Deckel verschlossen ist.

Ferner werde auch dem Widerstand der elektrischen Lichteinrichtung ein derartiger Platz angewiesen, daß der Film niemals damit in Berührung kommen kann.

Frei umherliegendes Filmmaterial gibt nicht nur einem unvorsichtigen Vorführer leicht Anlaß zur Brandstiftung, sondern ist auch sehr gefährlich für die Ausbreitung eines im Apparate entstandenen Feuers. Die Hauptsache dürfte aber wohl sein, daß der Vorführer in jeder Hinsicht mit dem Apparate und dessen Handhabung vertraut ist, daß er über die Feuergefährlichkeit der Films gut unterrichtet und daß er erprobt zuverlässig ist.

Für öffentliche kinematographische Vorführungen haben die Behörden Vorschriften erlassen, welche darauf hinzielen, die Entstehung von Bränden möglichst zu verhüten, das Feuer, wenn es einmal ausbrechen sollte, auf seinen Herd zu beschränken und das Publikum in allen Fällen gegen Gefährdung zu sichern. Diese Polizeibestimmungen weichen bei den verschiedenen Bezirken im einzelnen teilweise voneinander ab, laufen aber im großen auf dasselbe hinaus. Vor allem verlangen sie, daß der Kinematograph in einem besonderen, vom Zuschauerraum getrennten Raum untergebracht wird, über dessen feuersichere Ausstattung hier und da noch besondere Anweisungen gegeben sind. Als Apparatraum dient meistens ein Eisenblech- oder Asbesthäuschen. Brennbare Stoffe aller Art müssen aus diesem Raum ferngehalten werden, er darf nicht mit offenem Licht erleuchtet werden, und darin zu rauchen ist verboten. Die Films sollen in feuersicherem Behälter untergebracht sein. Für die Bekämpfung eines Brandes sind genügende Mengen von Wasser und Sand sowie eine Flammdecke zum sofortigen Gebrauch bereit zu halten.

Was den Apparat selbst anbetrifft, so lauten die Sicherheitsvorschriften im wesentlichen dahin, daß er eine Blendscheibe besitzt, die den Film bei Ruhestellung gegen die Strahlen schützt, und daß die Spulen, welche zum Ab- und Aufwickeln des Filmbandes dienen, sich in feuersicheren Büchsen (Trommeln) befinden; an einigen Stellen wird auch die Benutzung einer Kühlküvette zur Pflicht gemacht. Die Bedienung des Apparates soll nur durch sachkundige Leute geschehen, und zwar bestimmen verschiedene Bezirke, daß während der Vorführung eine zweite Person zur Hilfeleistung zur Hand sei.