Der dunkle Raum.

Wenn die Vorführung am Tage stattfindet, so muß man für gehörige Verdunklung des Raumes Sorge tragen. Handelt es sich um ein ständig für Projektionszwecke einzurichtendes Lokal, wie ein Kinematographen-Theater, so wird man die Fenster beispielsweise durch eingepaßte Rahmen, die mit dichtem Stoff bespannt sind, abdichten. Bei vorübergehender Benutzung des Raumes muß man sich, wenn kein besseres Mittel zur Verfügung steht, mit Blenden oder Vorhängen behelfen. Läßt sich dabei »falsches Licht« nicht vermeiden, so sorge man vor allem dafür, daß es nicht auf den Projektionsschirm und möglichst auch nicht in die Augen der Zuschauer fällt; eventuell schütze man den Schirm dagegen durch ein seitlich aufgehängtes Tuch. Auch das Notlicht, das bei öffentlichen Vorführungen vorgeschrieben ist, muß man so anbringen und abblenden, daß es in keiner Weise stört.

Eine gute allgemeine Beleuchtung des Saales für die Zeit vor und nach der Vorführung sowie für Pausen darf man nicht vernachlässigen. Bei ständigen, theatermäßigen Einrichtungen empfiehlt es sich, nahe beim Apparat einen Schalter anzubringen, der gestattet, im richtigen Augenblick sofort hell oder dunkel zu machen. Wo eine solche Bequemlichkeit nicht vorhanden ist, sollte man für eine rasche und unauffällige Verständigung mit dem »Beleuchtungsmann« sorgen. Für öffentliche Vorführungen ist eine solche Verständigung mancherorts polizeilich vorgeschrieben, damit bei Feuersgefahr sofort hell gemacht werden kann.

Projektion bei Tageslicht.

Dieses Stichwort hat man in neuerer Zeit viel gehört. Es wurde mancherlei erfunden und patentiert. Der Sturm hat sich bald wieder gelegt, und was die praktische Verwertung anbelangt, sind unsere Kenntnisse dieselben wie früher. Das Publikum kann im erhellten Räume oder auch im Freien sitzen, wenn man nur dafür Sorge trägt, daß kein falsches Licht auf den Projektionsschirm gelangt. Handelt es sich um direktes Tageslicht, so deckt man dieses durch Vorhänge gegen den Schirm ab oder bringt diesen in den Hintergrund eines schwarz ausgeschlagenen, großen, tunnelartigen Kastens. Dienen Glühlampen zur Erhellung des Raumes, so versehe man diese nach vorne mit Blendschirmen. Jedes falsche Licht, das auf die Projektionswand fällt, verschleiert das Lichtbild, dieses wird weniger kräftig und plastisch — der Versuch ist leicht zu machen. Um einigermaßen einen Ausgleich zu schaffen, muß man eine kräftigere Lichtquelle verwenden, die das störende Licht überwindet. Von Wichtigkeit ist es fernerhin, daß die Zuschauer nicht durch das Licht, das zur Beleuchtung des Raumes dienen soll, geblendet werden. Bei der Durchprojektion ist es nach einer Erfahrung, die schon vor Jahrzehnten gemacht wurde, auch zulässig, daß ein mäßiges Nebenlicht auf den transparenten Schirm fällt, vorausgesetzt, daß dieser gut transparent ist. Es fällt dann nämlich die Hauptmenge dieses Lichtes durch den Schirm hindurch und gelangt nicht in die Augen des Publikums.

Aufstellung des Apparates und Anordnung der Zuschauerplätze.

Die Aufstellung des Apparates richtet sich in erster Linie darnach, ob die Bilder im auffallenden oder im durchfallenden Lichte gezeigt werden sollen. Wie oben schon erwähnt, pflegt man mit dem Kinematographen in der Regel »aufzuwerfen«; der Apparat steht dann vor dem Schirm, zwischen oder hinter dem Publikum. Bei der Wahl des Platzes muß nun der Vorführer nicht nur an sich, sondern hauptsächlich auch an die Zuschauer denken. Der Apparat soll ihnen nicht die Aussicht versperren, er soll nicht durch »falsches Licht« ihre Augen blenden und durch das unvermeidliche Geräusch ihre Ohren irritieren; auch soll der Vorführer nicht durch seine Hantierungen die Aufmerksamkeit auf sich lenken. Je weniger vom Apparat und vom ganzen Projektionsvorgang zu merken ist, desto besser. Eine Vorführung ist eigentlich erst dann als völlig gelungen zu bezeichnen, wenn das Publikum ungestört im Genüsse der Lichtbilder aufgehen kann.

Bei öffentlichen Vorführungen, insbesondere bei ständigen, theatermäßigen Einrichtungen sind die Sicherheitsbestimmungen zu beachten, welche die Polizei zum Schutze gegen Feuersgefahr erlassen hat. Da ist, in Deutschland wohl allenthalben, ein feuersicheres Häuschen vorgeschrieben, das sich hinter dem Zuschauerraum in einem mehr oder minder großen Abstand von der letzten Reihe befindet. Der Kinematograph wird darin aufgestellt und wirft das Licht durch eine Öffnung hinaus, die im Falle eines Brandes verschlossen werden kann. Diese Anordnung bietet gleichzeitig den Vorzug, daß der Apparat dem Publikum verborgen bleibt.

Solche Eisenhäuschen werden in transportabler Form gebaut, derart, daß die Wände aus je 2 Feldern bestehen, die mittels Keilen zusammengehalten werden. In der Rückwand ist eine Tür angebracht, während die Vorderseite außer einer oder zwei Projektionsöffnungen zwei Beobachtungsfensterchen besitzt. Um eine ausreichende Ventilation zu erzielen, wird die rückwärtige Hälfte der Decke aus Drahtgeflecht hergestellt. Ein solches Häuschen ist etwa 2 Meter hoch bei 2 Meter Breite und 2 Meter Länge.

Wenn man durchprojiziert, so gilt es nicht minder, für verdeckte Aufstellung des Apparates Sorge zu tragen. Der Schirm selbst bietet hier zwar eine gute Deckung, doch genügt diese nicht immer: man muß, wenn nötig, den freien Raum rechts und links vom Schirm verhängen, da sonst leicht die seitlich sitzenden Zuschauer einen freien Ausblick gegen den Apparat haben und durch den Lichtschein gestört werden. Der Vorführer tut gut, seine Anordnung hieraufhin vom Zuschauerraum aus zu prüfen.