Ausführungsformen des Lichtbilderapparats

Fig. 10. Lichtbilderapparat.

Der Projektionsapparat ist je nach den Anforderungen von einfacherer oder komplizierterer Konstruktion. Hauptsächlich kann man unterscheiden solche Apparate, die nur zur Projektion von Glasbildern dienen, und solche, die außerdem zur Darstellung wissenschaftlicher Experimente verwendbar sind. Fig. [10] zeigt einen Apparat der erstern Art. Das Gehäuse, das aus Stahlblech gebaut ist, hat oben einen Kaminaufsatz zum Abzuge der heißen Luft, hinten sowie rechts und links Türen. Das Objektiv wird durch ein ausziehbares Rohrstück getragen. Bei andern Apparaten dieser Art ist für das Objektiv ein schlittenartiger Halter vorgesehen oder aber ein kameraartiger Auszug mit Balgen und Zahntrieb. Diese letztere Anordnung, welche Fig. [11] darstellt, gestattet ohne weiteres die Verwendung von Objektiven kürzerer und längerer Brennweite; sie ist daher beispielsweise praktisch für Wanderredner, die bald in kleinern, bald in größern Sälen arbeiten und dazu Objektive verschiedener Brennweiten verwenden. Der abgebildete Balgenapparat besitzt noch ein zwischen den Kondensorlinsen eingebautes Kühlgefäß, das mit abgekochtem Wasser gefüllt wird; dieses schützt bei sehr intensiven Lichtquellen, welche große Hitze erzeugen, die Glasbilder gegen zu starke Erwärmung.

Fig. 11. Apparat mit Balgenzug und Kühlgefäß.

Ein für wissenschaftliche Projektionen aller Art geeigneter Apparat ist in Fig. [12] wiedergegeben. Er besitzt eine sogenannte optische Bank, worauf man die für die Experimente erforderlichen Instrumente anbringen kann. Wesentlich ist bei diesen Apparaten, daß der Raum vor dem Laterngehäuse frei ist. Man kann hier auch eine Einrichtung zur Projektion von undurchsichtigen Gegenständen, wie Photographien, Ansichtspostkarten usw., anbringen.