S.161. Vgl. S.204.
S.166. Zwischen Itaque und Deus ist ut ausgefallen. Ph. Melanthonis opera, Halis Saxonum 1843, XI, 350.
S.170. Vgl. Savignys Gegenäußerung über die Bedeutung der Rechtsgeschichte S.206,207.
S.170. Die Sätze Thibauts von der Rechtsgeschichte bis zu den »zehn geistvollen Vorlesungen« dienten dem Hegelianer und erbitterten Gegner Savignys Eduard Gans, Professor der Rechte in Berlin, als Motto zu seinem »Erbrecht in weltgeschichtlicher Entwicklung«, 4 Bde., Berlin, Stuttgart und Tübingen 1824 bis 1835.
S.185. Von den damals erschienenen anonymen Schriften sei noch erwähnt »Blicke auf die juristische Praxis in Beziehung auf das künftige Gesetzbuch für Deutschland«, 1817 (für Thibaut). Hingewiesen sei auch noch auf Unterholzners Vorrede zu seinem »Entwurf zu einem Lehrgebäude des bei den Römern geltenden bürgerlichen Rechts«, Breslau 1817 (gegen die Kodifikation für Savigny).
S.195. Feuerbach schreibt Thiebaut statt Thibaut. In seinen Kleinen Schriften vermischten Inhalts bemerkt er, daß das Thema seines Aufsatzes später am vollständigsten erörtert wurde von Meijer de la Codification en général, et de celle de l'Angleterre en particulier. Amsterdam 1830.
S.198. Mutter Carmenta, die Weissagegöttin, bei Dichtern Künderin von Roms Größe.
S.202. Unter dem »ausgezeichneten Rechtsgelehrten« ist natürlich Thibaut zu verstehen.
S.206. Wegen Thibauts Abhandlungen in den Heidelbergischen Jahrbüchern s. S.32.
S.221. Mit dem Zitat aus der Jenaischen Literatur-Zeitung 1814 ist die S.191 erwähnte Rezension des Schmid 'schen Buches Deutschlands Wiedergeburt gemeint.