In diesem Ausdruck bedeutet D jedesmal das Drehungsvermögen der neben D vermerkten Verbindungen.
Aus der Gleichung läßt sich x, da alle übrigen Werte genau bestimmt sind oder polarimetrisch gemessen wurden, berechnen. Aus dem Wert für x erhält man die Mengen der in den Lösungen vorhandenen Substanzen gleichfalls durch Rechnung[508]. War die Lösung z. B. so zusammengesetzt, daß auf 100 Moleküle Chinin, 104 Moleküle Codëin und 70,7 Moleküle Salzsäure kamen, so erhielt man für x den Wert 42,7.
Ist der Wert für x gefunden, so sind damit auch die Mengen α - x, b1 - x und b2 - (α - x) der drei anderen in der Lösung enthaltenen Substanzen bekannt. Wurde in drei weiteren Beobachtungsreihen die Menge der Säure verändert, während man für die Basen dieselben Werte beibehielt, so erhielt man das in folgender Tabelle ausgedrückte Ergebnis:
| b1 | b2 | α | x |
| 100 | 104 | 70,7 | 42,7 |
| 100 | 104 | 91,7 | 55,0 |
| 100 | 104 | 112,4 | 66,0 |
| 100 | 104 | 130,2 | 73 |
Es erhob sich jetzt die Frage, ob diese Werte für die vier in der Lösung im chemischen Gleichgewicht stehenden Substanzen eine gesetzmäßige Beziehung erkennen lassen. Nach der Gleichung auf S. 343 sind in der Lösung für den Fall des chemischen Gleichgewichts enthalten:
| x | Moleküle salzsaures Chinin | (1) |
| α - x | Moleküle salzsaures Brucin | (2) |
| b1 - x | Moleküle Chinin | (3) |
| b2 - (α - x) | Moleküle Brucin | (4) |
Aus diesen Werten bildete Jellet einen Quotienten von der Form ((1) · (4))/((2) · (3)) = (x[b2 - (α - x)])/((α - x)(b1 - x)).
Wurde dieser Quotient für die in den vier Beobachtungsreihen enthaltenen Werte berechnet, so ergab sich, daß er eine konstante Größe ist. Diese Gleichgewichtskonstante besaß für die Kombinationen von Chinin, Codëin und Brucin folgende Werte:
| Chinin und Codein | 2,03 |
| Codëin und Brucin | 1,58 |
| Brucin und Chinin | 0,32 |