Ich würde mich gar nicht wundern, wenn der Kölner Prozeß noch einen Monat dauert. Am Montag scheint keine Sitzung gehalten worden zu sein – vielleicht war ein Angeklagter oder ein paar Geschworene krank, oder alle bedurften zwei Rasttage hintereinander. Namentlich bei den famosen Zeugen, die alle nichts auszusagen wissen. Dem Herrn Henze ist schon auf die Kappe gestiegen worden. Weerth traf diesen Edlen in Hamburg, wo er fürchterlich auf Dich schimpfte – cela t’acquitte de toute obligation envers lui.[1] Er gestand auch ganz offen das bürgerliche Motiv seiner Wut. Schreibe doch direkt – registered letter[2] – an einen der Advokaten und mache sie darauf aufmerksam, daß die Anklage ganz aus den Händen des Herrn Sädt in die des Mouchard Stieber übergegangen, der unter stillschweigendem Konsens des öffentlichen Ministeriums ganz neue juristische Theorien aufstellt:
1. daß es ein Verbrechen ist, wenn ein moralisch beim Prozeß Beteiligter vom Ausland den Advokaten Akten und sonstige Mitteilungen im Interesse der Angeklagten macht und die Polizeilügen eines Stieber als Lügen aufdeckt; daß es ebenfalls ein Verbrechen ist, dergleichen Briefe zu empfangen;
2. daß die Polizei dagegen das Recht hat, sich alle möglichen Verbrechen zu erlauben und sogar damit vor dem Gericht und dem Publikum öffentlich zu renommieren:
a. Diebstahl mit Einbruch – die Erbrechung des Pultes von Dietz und die Entwendung der Aktenstücke daraus;
b. Verleitung dazu, eingestandenermaßen durch Geldangebote; ebenso Bestechung;
c. Diebstahl von Akten, die der Verteidigung gehören, indem man von Deinem Memoire für die Advokaten ein Stück abschneidet und zurückbehält; von der Brieferbrechung will ich nicht einmal sprechen, weil die Kerle da nachher wenigstens legale Formen vorzuschieben suchen;
d. falsches Zeugnis und Meineid, indem Herr Stieber absichtlich die Kölner als Beteiligte und Genossen von Cherval usw. hinstellt, was er selbst besser weiß und nachher auch zugibt; indem er namentlich schwört, daß ein Brief erst am 19. Oktober mit der Post in Köln angekommen sei, der schon am 15. da war, indem er seine ganze Lüge vom außerordentlichen Kurier erfindet usw.;
e. Fälschung, indem das angebliche Protokoll direkt von der Polizei geschmiedet und als echt vorgelegt wird, während uns alle Mittel abgeschnitten werden, den Gegenbeweis in die Hände der Verteidiger zu liefern.
Und so weiter.
Wenn die Advokaten sich brav und geschickt benehmen, so kann die Sache nicht mit der Verurteilung der Kölner, sondern mit der Arretierung des Herrn Stieber wegen Meineids und sonstiger preußischer Verbrechen gegen den gottlosen französischen Code pénal endigen.