[1] Winkelzug, Mogelei.
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[Undatiert. Freitag, 5. November 1852.]
Lieber Marx!
... Die Aktenstücke sind also glücklich angekommen, auch der Brief Stiebers im Original. Jetzt wird die Sache heiter, sobald der edle öffentliche Ankläger geendigt haben wird. Etwas Alberneres, als was der Seckendorf sagt, ist doch selbst bei angestrengter saurer Arbeit des Gedankens nicht ans Licht zu fördern. Weil der Engels hat drucken lassen, daß die besten Kommunisten die couragiertesten Soldaten waren, deswegen muß Bürgers wegen Komplott verdonnert werden. Die Fragestellung schließe in sich, ob der Angeklagte den Willen gehabt habe – suspect de suspicion d’incivisme[1] –, und daher sei es auch ganz gleichgültig, ob der Angeklagte Mitglied des Bundes sei oder nicht – also Herr Seckendorf in seiner Verzweiflung an der Verurteilung von Daniels und Komp. fordert die Geschworenen direkt auf, auch den Bürgers und Röser freizusprechen! Der Kerl muß wenigstens acht Nächte durch stark brandy and water[2] gesoffen haben, ehe es ihm so wüst und wirr im Kopfe werden konnte. In der ganzen Schmiere ist doch auch nicht ein Wort to the purpose.[3] Übrigens habe ich an der Freisprechung auch von Bürgers usw. keinen Moment mehr gezweifelt, seit der Präsident die Fragestellung bekannt gemacht. Es ist unmöglich, Bürgers’ Jammermanifest und seine Rundreisen in ein „Unternehmen“ zu verwandeln, das den Zweck hatte, die Staatsverfassung usw. Oder soll es in den Annalen der Geschichte heißen: Im Mai des Jahres 1851, während in London der Glaspalast eröffnet wurde, reiste der Schneider Nothjung von Berlin nach Leipzig, um die preußische Staatsverfassung umzustoßen und den Bürgerkrieg zu beginnen. Zudem ist das Protokollbuch fallen gelassen, und, wie Strohn behauptet, sind unter den Geschworenen v. Rath, v. Bianco, Leven, Leiden, Herstatt und noch einer ganz gut.
Ich glaube, wie sich die Sache jetzt entwickelt, auch, daß wir unter allen Umständen etwas publizieren müssen. Es wäre nur gut und sogar nötig, daß nach dem Prozeß Schneider und einer der Angeklagten nach London kämen – ich würde sehen, daß ich dann auf einen Samstag und Sonntag nach London käme, und wenn alles abgesprochen, könntest Du mit hierher gehen, und das Manuskript würde in einigen Tagen fertig sein. Inzwischen schreibe an den alten Ebner, ob er dies Broschürli nicht bei Löwenthal anbringen kann – meinetwegen auf halbe Rechte, für Gewinn wie Verlust, zwischen ihm und uns.
Den 6. November. Ich kam gestern aus physischen Gründen nicht zur Absendung des Obigen. Seitdem wieder eine Stieberiade in der Kölnischen Zeitung gelesen. Also das Originalprotokollbuch ist fallen gelassen, dagegen Herr Liebknecht in Gestalt einer Geldquittung von den Toten erstanden. Monsieur Hirsch und Komp. – denn es müssen ihrer mehrere sein – scheinen die dummen preußischen Polizisten gehörig um Geld beschwindelt zu haben. Il valait bien la peine,[4] einen Polizeileutnant nach London zu schicken, um diesen Bären angebunden zu erhalten, und dazu die Nachricht von der ganz geheimen Sitzung bei Dir.
Was ist das aber eine Geschichte mit dem Fleury, Dronkes Freund, der hier direkt und offen als Polizeiagent bezeichnet wird? – –
„Bürgers ist geständig, Mitarbeiter der Neuen Rheinischen Zeitung gewesen zu sein!“ Das ist natürlich hinreichend, ihn zum Galgen verurteilen zu lassen. So was ist mir doch noch nicht vorgekommen.