So klärt sich die „Hellseherei“ Stiebers und die Allwissenheit seiner Polizeiagenten in London höchst prosaisch auf. Alles, was Goldheim sonst gesagt, waren Fabulae.[2] Nach Köln habe ich auf verschiedenen Wegen die nötige Erklärung über diese Dinge gelangen lassen neben Fleurys Erklärung.

Aber nun kommt ein Hauptwitz.

Es war natürlich meine Absicht, einen Warrant [Haftbefehl] gegen den Hirsch zu nehmen, wozu ich seine Wohnung ausgeforscht hatte. Ich erhielt die Adresse aber erst Sonnabend. Hatte ich den Warrant gegen Hirsch, so war ich sicher, daß dieser den Fleury und Fleury den Greiff hereinreiten würde.

Was geschieht? Willich, ganz im geheimen, begibt sich am Freitag mit Hirsch in Gegenwart Schärttners auf die Magistratur in Bowstreet, läßt Hirsch angeblich in einem dreifach gefertigten Dokument gestehen, daß er und Fleury seit einem halben Jahre ungefähr die falschen Protokolle fabriziert, schickt diese drei Dokumente 1. an Göbel, den Assisenpräsidenten, 2. an Schneider, 3. an die Kölnische Zeitung – und gibt dem Hirsch Geld zum Entrinnen, ja, läßt ihn selbst auf den Dampfer bringen, angeblich damit er selbst in Köln gesteht.

Wir alle erfuhren dies erst durch die Nachforschungen, die wir nach Hirsch angestellt, und zum Teil in Bowstreet, wo wir [den] Warrant herausnehmen wollten. Schapper erzählt dem Liebknecht, daß Willich ihm kein Wort von dem allen mitgeteilt. So hat Herr Willich uns die Handhabe der Prozedur, die wir in London selbst anstellen wollten, aus der Hand eskamotiert! – – –

Wie hoch dieser Fleury übrigens (ich habe ihn nie gesehen) bei den Demokraten angesehen – Techow, bei seiner Abreise nach Australien, schrieb ihm noch vom Schiff einen Brief, worin er ihm bezeugt, daß Kopf und Herz ihm auf dem rechten Fleck sitzt. –

Hirsch hat gestanden, er habe Liebknechts Handschrift nachzumachen versucht und unter der Leitung des Kaufmanns Fleury (dieser Hund ist dabei vermögend und in eine sehr respektable englische Quäkerfamilie hineingeheiratet) gearbeitet, wie Fleury selbst unter Greiffs Leitung stand. So bestätigt sich vollkommen alles, was ich gleich aus dem von der Kölnischen Zeitung gegebenen Inhalt und Daten des Originalprotokollbuches herausdeduziert hatte und was von den Advokaten bis jetzt keiner gehörig exploitiert hat.

Daß die Kölner Angeklagten freikommen, alle ohne Ausnahme, unterliegt nach meiner Ansicht keinem Zweifel.

Es ist mir lieb, wenn Du dem Strohn schreibst, er verpflichte mich sehr, wenn er gleich einige Pfund mitschicke. Von den 4 Pfund 10 Schilling, die ich durch Dich erhalten, sind beinahe 3 Pfund für die Laufereien, Mouchards usw. draufgegangen. Es benutzen natürlich auch unsere armen Bundesfreunde die vielen Laufereien, Rendezvous usw., um eine ganz erträgliche Summe von faux frais de production[3] für Bier, Zigarren, Omnibus usw. herauszubeißen, die ich natürlich liquidieren mußte.

Die Gedichte von Freiligrath erhältst Du. –