„Ich wollte mir nur die Frage erlauben, ob ich hier in Californien Jemanden eines im Ausland verübten Verbrechens wegen vor Gericht ziehen kann?“

„Wenn der Fall in den Vereinigten Staaten stattgefunden hat, gewiß,“ sagte Richter Black.

„Aber es war nicht dort, sondern in Panamá,“ berichtete der junge Amerikaner, „wo wir von einem Fremden arg bestohlen wurden. Den Burschen habe ich jetzt hier wieder gefunden.“

„So?“ sagte der Richter, und sein kleines dunkles Auge bohrte sich fest in den Sprechenden hinein — „in der That? — ein eigenthümlicher Zufall allerdings. Aber vor Gericht können Sie das sicher bringen, verehrter Herr, nur rathe ich Ihnen, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, Ihre Zeugen herbei zu schaffen.“

„Meinen Zeugen habe ich bei mir, Sir,“ sagte Carman, indem er seinem Blick fest begegnete, „es ist mein Kamerad, der mit mir bestohlen wurde.“

„Der ist dann nicht Zeuge, der ist Mit-Kläger,“ sagte der Richter ruhig, „wir werden dann wohl noch andere wirkliche Zeugen nöthig haben.“

„Aber wie soll ich die von Panamá herüber schaffen?“

„Sicherlich per Schiff, verehrter Herr,“ erwiederte der Richter mit größter Höflichkeit, „denn der Landweg ist, soviel ich weiß, gar nicht passirbar.“

„In der That,“ sagte Carman ruhig, und ein eigenes trotziges Lächeln flog über seine Züge.