London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten[22].
Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln, wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht, den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel hatte[24].
Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten, welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September 1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen. Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren[25].
Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht erhalten[26]. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei, England bald zum Nachgeben zwingen werde[27].
Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29].
Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte beschlossen, zunächst noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder "wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380 alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen[30]. Mit diesen Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in Aussicht stellte.
Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert haben[31]. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen konnte.
Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert. Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32].
Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute. Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor. Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen, darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die Aufnahme von Nichthansen verbieten[33].
Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament, daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen, zu vermindern oder zu vermehren[34].