11: Lüb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. 520, 521.
12: Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398.
13: Rot. Parl. III S. 16 § 52, 27 §§ 126, 127.
15: HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet mit steter Regelmäßigkeit auf englischer Seite die Klage, daß die Hansen ihren Schiffern verböten, englische Güter zu führen, oder nicht dulden wollten, daß englische und hansische Waren zusammen in hansischen Schiffen befördert würden. HR. I 2 n. 210 § 8,1, 3 n. 102, 318 § 3. Die hansischen Gesandten erklärten 1379 diese Klage für durchaus unbegründet und wiesen ihr gegenüber auf die in der Themse liegenden Schiffe hin, welche aus Schonen und Preußen die Waren englischer und hansischer Kaufleute zusammen hergeführt hatten. HR. I 2 n. 210 § 8,1. Neben andern Zeugnissen (Hans. U. B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. Qu. VI n. 260) zeigen auch die 1388 überreichten englischen Klageartikel, daß zu jener Beschwerde kein berechtigter Grund vorhanden war. Die englischen Kaufleute zählten nämlich damals eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen sie hansische Schiffe befrachtet hatten. HR. I 3 n. 404A §§ 25 ff., auch 202 § 9.
16: Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103.
17: Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorstoß gegen die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lübeck. HR. I 3 n. 103, vgl. auch 2 n. 159, 160.
18: Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677.
20: HR. I 2 n. 156 §§ 1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann S. 117.