Die Nichtbestätigung des Vertrages von 1437 durch die Preußen.
Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fünfziger Jahren.

Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag wurde noch im Sommer 1437 von König Heinrich und den Hansestädten bestätigt[1]. Nur in Preußen stieß seine Anerkennung auf Schwierigkeiten, weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaßten Bestimmungen über freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten für sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von der Haftbarkeit für Schulden und Vergehen, an denen sie persönlich nicht beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, daß der Vertrag ihre alten Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten, wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte, daß Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag abzuschließen und den Engländern Zugeständnisse zu machen, war die Bürgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen üblen Empfang, als er Anfang März 1438 nach längerer Gefangenschaft, die er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Münster hatte erdulden müssen, in die Heimat zurückkehrte[3]. Die Erbitterung der Danziger gegen ihn war so groß, daß er für sein Leben fürchtete und den Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in England gewesen war, warme Fürsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor befürwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der Übereinkunft, indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbestätigung für den hansischen Kaufmann haben könne. Doch vermochten seine Vorstellungen die Danziger Bürgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem Marienburger Städtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5].

Obwohl diese auch später nicht erfolgte, verkehrten die englischen Kaufleute in Preußen in den nächsten Jahrzehnten, soweit es die unruhigen Zeiten zuließen, wieder in altgewohnter Weise. Es läßt sich nicht sehen, daß sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig scheint nur strenger als früher die Beobachtung des Gästerechts von ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genießen wie die andern Fremden[7].

Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begnügen wollten, war das Verhältnis zwischen Preußen und England bald wieder ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nämlich, als sie die Anerkennung ihrer Ansprüche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, daß der Grundsatz der gleichen Behandlung von den Preußen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preußen ihre Forderungen zugestanden hätten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der Kaufleute über Bedrückungen und Beschränkungen ihrer Handelsfreiheiten hatten den Erfolg, daß das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Könige vorschlug, die hansischen Freiheiten vorläufig außer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht entschließen. Sie gaben den Städten bis zum nächsten Martinstage Zeit, die Bedrückungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9].

Die Preußen dachten nicht daran, diesen Ansprüchen nachzugeben. Sie ließen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig bestätigen, daß sie über Beschränkungen nicht zu klagen hätten und dem Vorgehen ihrer Städte fernständen, und lehnten daraufhin die Erfüllung der von Heinrich VI. gestellten Forderungen ab. Ebenso erklärten die wendischen Städte, von alten Privilegien der Engländer nichts zu wissen[10].

In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die gegen die Hansen beschlossenen Maßregeln auszuführen. Die hansischen Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre Befreiung von den damals wieder eingeführten Subsidien durchzusetzen und die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Güter zu erreichen. Im Februar 1443 konnte das Londoner Kontor den Städten mitteilen, daß die von ihm gewünschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr nötig sei. Die englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drängen wiederholte im Jahre 1446 das Parlament seinen früheren Beschluß. Diesmal sagte der König zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von den Preußen bis nächsten Michaelis nicht bestätigt und den Kaufleuten in den Ostseeländern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11].

Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei den weltlichen und geistlichen Großen konnte er gegen das Vorgehen des Unterhauses keine Unterstützung finden, und das Bürgertum zeigte seine feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz königlicher Schutzbriefe nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-holländischen Kriege Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Güter weg und versiegelten ihre Häuser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt u. a., daß den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben und die englischen Stapelgüter auszuführen, daß die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Gerichtshöfe außer acht gelassen und die hansischen Klagen vor den Admiralitätsgerichten verhandelt würden. Aber besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Küstengewässer, über welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe waren seit 1437 von den englischen Piraten geplündert worden. Auf mehr als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit 1409 von den englischen Seeräubern erlitten hatten[12].

Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen Kölns und Lübecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der zwischen Preußen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen. Die Gesandtschaft, die im Frühjahr 1447 nach England abging, erhielt den Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre auf alle Fälle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugeständnisse die Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht berühren[13].

Im Mai 1447 beschäftigte sich auch der von 39 Städten besuchte Hansetag zu Lübeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu entziehen und ihre Güter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte jedoch im Einverständnis mit seinen Städten ein Eingehen auf die hansischen Vorschläge ab; denn dadurch hätte er den Erfolg seiner Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14].

Die preußischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren, fanden bei den Engländern keine allzu große Neigung zum Entgegenkommen. Die englische Kaufmannschaft bestand hartnäckig auf der Erfüllung ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preußen ankommen lassen[15]. Wie so häufig scheinen die Kaufleute auch diesmal König, Parlament und die andern Stände hauptsächlich durch lügnerische Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten nämlich, daß die preußischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England König Christoph von Dänemark überredet hätten, die englischen Schiffe im Sunde anzuhalten. Daran war natürlich kein wahres Wort. König Christoph hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil die Engländer den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch dazu dort wie Räuber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preußische Gesandtschaft verlief ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschluß die vorläufige Suspension der hansischen Privilegien verfügt[17]. Die hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus Florenz und Venedig gleichgestellt[18].