Dort verlor im März 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der Wechsel in der Regierung machte auch die Gültigkeit der hansischen Privilegien und des Stillstandes hinfällig. Da jedoch die Städte anfangs nicht glaubten, daß die Umwälzung Bestand haben werde, wollten sie sich mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor an, eine Bestätigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrönt wurde, bat das Kontor den neuen König um Wiederverleihung seiner alten Freiheiten[54]. Für Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine Frage der großen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren und äußeren Feinde. Deshalb wünschte er, bevor er die Bestätigung vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht als Gegengabe zu bieten vermöchte. Außerdem mußte der König auch Rücksicht auf seine Städte nehmen, besonders auf London, dem er für die erwiesene Unterstützung bei seiner Erhebung zu großem Danke verpflichtet war. Die Städte waren aber wie früher gegen die bedingungslose Bestätigung der hansischen Privilegien und verlangten, daß ihrem Handel in Preußen und Livland ähnliche Rechte zugestanden würden. Eduard IV. verlängerte deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nächsten 2. Februar, damit geprüft werden könne, welche Bedingungen die Hansen für die Verleihung so großer Rechte erfüllen müßten[55].
Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prüfung vorbehalten. London machte die größten Anstrengungen, seine Forderungen durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen gegen die Hansen, um das Parlament für sich zu gewinnen. Das Kontor fand zwar in seiner bedrängten Lage die Unterstützung seiner Städte und Fürsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewöhnlich von den englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wünschte, beschloß das Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestädten erfüllt seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57].
Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen Kaufleute unsicher und gefährlich. London begann sogar wenig später einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, nötige Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282 den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehörde im März 1462 den Hansen die Bewachung des Tores, obwohl der König ihre Rechte zu schützen versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute mußten befürchten, daß London sie nun den andern Fremden gleichstellen werde[58].
Die Bemühungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen, hatten keinen Erfolg. Lübeck lehnte es nach wie vor ab, vor der Erledigung der Entschädigungsforderungen mit den Engländern zu verhandeln oder, wie die westlichen Städte wünschten, einen allgemeinen Hansetag zu berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt, als daß es den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit hätte schenken können[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors um Hilfe williges Gehör. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wünschten, entfalteten 1462 die rheinischen und süderseeischen Städte unter der Führung Kölns eine rege Vermittlertätigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf Lübeck, Bremen und Dänemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard IV. das Gesuch Kölns und bestätigte die hansischen Privilegien auf weitere 2½ Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verübten, vom Genuß der Freiheiten auszuschließen. Für dieses Zugeständnis mußten die Kölner die Verpflichtung übernehmen, zur Herstellung des allgemeinen Friedens möglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dänemark zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den östlichen Mächten mußte England damals um so erwünschter sein, als sein Verhältnis zu Burgund infolge einiger handelspolitischer Maßnahmen des Parlaments, die besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden begann[61].
Kölns Anträge fanden in Lübeck einen günstigeren Boden als in den Jahren zuvor. Im August 1463 erklärte sich Lübeck mit der Abhaltung einer Tagfahrt einverstanden[62]. Die lübischen Ratsherren konnten damals noch hoffen, daß ihre Vermittlung in Preußen den Frieden herbeiführen und dann im nächsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England gegenübertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in betreff Preußens erfüllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen mit England, die unter den veränderten Umständen doch zu keinem vollen Erfolg geführt haben würden. Vergeblich bemühte sich im Sommer 1464 Köln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest ausgebrochen war, Lübeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der süderseeischen Hansestädte zu bewegen[64].
In England war jedoch das Friedensbedürfnis stärker denn je. Der englische Handel nach Burgund mußte im Herbst vollständig eingestellt werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren nach Utrecht übergesiedelt[65]. Der König war deshalb trotz des Mißerfolgs seiner bisherigen Friedensbemühungen bereit, 1465 nochmals seine Gesandten nach Hamburg hinüberzusenden, und verlängerte den hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66].
Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67], verlangten Lübeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, daß die Engländer vor Eintritt in die Beratungen ihren Bürgern Entschädigung leisten sollten. Wäre die Hanse damals geschlossen der lübischen Politik beigetreten, so wäre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische Position England gegenüber war 1465 äußerst günstig. Wie nötig England die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen brauchte, sieht man daraus, daß von den gegen den burgundischen Handel erlassenen Verordnungen ausdrücklich die hansischen Kaufleute und ihre Waren ausgenommen waren[68]. England hätte in seiner damaligen Lage dem Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen können. Aber der kleinliche Geist der westlichen Hansestädte und besonders Kölns, der nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die Gegensätze zwischen Lübeck und Köln in der flandrischen Frage schon allzu sehr zugespitzt, als daß sich Köln dem bekämpften Rivalen gegen England hätte rückhaltlos anschließen können. Es suchte im Verein mit Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklärten, aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu können, wünschten die drei Städte wenigstens einen längeren Beifrieden herbeizuführen. Doch blieb der lübische Rat im Einverständnis mit seiner Bürgerschaft fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollständig scheitern zu lassen[69]. Die vermittelnden Städte bemühten sich nun, vom Könige die Bewilligung eines fünfjährigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand ihn zu, verlangte aber, daß die Städte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem guten Ende zu führen[70].
Inzwischen traten im Westen für die Hanse folgenschwere Änderungen ein. Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft führte, brach das friedliche Verhältnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund mit Frankreich verknüpft hatte, und begann Verhandlungen mit England. Diese führten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war, schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester Margarete wurde verabredet und im November ein dreißigjähriger Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Länder standen dem englischen Handel wieder offen[71].
Durch die Annäherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lübeck bisher England gegenüber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den Gegensatz zwischen den beiden Westmächten zur Voraussetzung. Es zeugt von der staatsmännischen Begabung der lübischen Ratsherren, daß sie die Bedeutung der eingetretenen Änderung sofort erkannten und danach ihre Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschädigten Kaufleute bereit erklärten, ihre Schadenersatzansprüche zurückzustellen und mit England einen längeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach dem Abschluß der Allianz mit Burgund war es für England nicht mehr unbedingt nötig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Daß die Lage eine andere geworden war, ließ man die hansischen Kaufleute sofort merken. Das Kontor mußte im März 1468 Lübeck mitteilen, daß ihm überall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde. Eduard selbst behandelte die hansischen Anträge auf Verlängerung der Privilegien und Abschluß eines Beifriedens nicht mehr mit dem früheren Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Städte gefordert hatten, bestätigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande hinüberzuschicken[73].