110 Vgl. Sundzollregister S. 1-17.
9. Kapitel.
Die hansischen Niederlassungen in England.
1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und 15. Jahrhundert in verschiedenen englischen Städten bestanden. Wir lernen solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston und Hull kennen[1]. Vermutlich hat es auch in den anderen englischen Städten, in denen, wie wir wissen, die hansischen Kaufleute verkehrten, in Newcastle, York, Norwich, Colchester, Sandwich, Southampton, Bristol u. a., wenigstens zeitweise ähnliche Organisationen gegeben[2].
Das Verhältnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist nicht ganz klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den kleineren Faktoreien übergeordnet und hatte über sie ein gewisses Aufsichtsrecht[3]. Es trug Sorge für das Einhalten der Verordnungen und der Rechte des Kaufmanns und bestrafte jede Übertretung[4]. Alle Hansen, die nach England kamen, konnten nur in London das Recht des Kaufmanns erwerben[5]. In allen Streitigkeiten der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals von dem obersten Recht des Kaufmanns zu London[6]. Gegen die Entscheidung des Kontors konnte aber noch an den Hansetag appelliert werden. In London befand sich ferner die gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die Bußen und der in den Häfen eingesammelte Schoß abgeführt werden mußten[7]. Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders Beschlüsse über den Schoß, nur mit Zustimmung aller Hansen in England erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen kamen zur Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt in London zusammen[8].
Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert dahin, den gesamten Handel der Hanse mit England nach Möglichkeit im Londoner Hafen zu konzentrieren und die besondere Organisation der kleineren Niederlassungen zu beseitigen. Alle hansischen Kaufleute sollten zu einer einzigen Genossenschaft mit einem Rat in London an der Spitze vereinigt werden. Zu diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462 von den Städten, sie sollten den Kaufleuten das Löschen ihrer Schiffe zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Süden allein im Londoner Hafen gestatten. Nur die Ventegüter, Bier, Hering, Salz und Wein, sollten nach wie vor nach allen Häfen geschickt werden können[9]. Als diese Forderung nicht erfüllt wurde, stellte das Londoner Kontor bei der Neuordnung der Verhältnisse des hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter Frieden den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, Lynn, Boston und den anderen englischen Häfen aufzuheben und alle dem Kaufmann zu London zu unterstellen. Die Städte gaben aber auch dieser Forderung kein Gehör. Die Faktoreien zu Boston, Lynn und Ipswich lägen von London zu weit entfernt und hätten aus diesem Grunde immer eigne Älterleute gehabt[10].
Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere Stellung. Sie wurde hauptsächlich von den hansischen Bergenfahrern, welche den englisch-norwegischen Zwischenhandel in der Hand hatten, besucht und stand in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis vom Kontor zu Bergen. Dieses sprach 1437 "van unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die Kaufleute selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene copman der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder ähnlich. 1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann in England und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen[11].
Die Hansestädte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters hauptsächlich die Kaufleute aus den westdeutschen Städten, besonders aus Köln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Köln und 7 aus Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung des Kontors; soweit wir sie identifizieren können, stammten 13 aus Köln und 8 aus anderen westlichen Hansestädten. Ebenso befanden sich unter den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, über zwei Drittel Westdeutsche[12]. Das Überwiegen der westlichen Hansen auf dem Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts. Die weitaus größte Zahl der uns bekannten Älterleute stammte aus Köln und anderen rheinisch-westfälischen Städten[13].
In den Niederlassungen an der Ostküste bildeten dagegen die östlichen Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, Boston, Lynn, Yarmouth und Ipswich lagen für die von der Ostsee oder der Elbe kommenden Schiffe bequemer als die Häfen an der Themse und wurden von ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. Die Faktoreien in Lynn und Yarmouth sind wahrscheinlich von Kaufleuten aus Lübeck und Hamburg im 13. Jahrhundert gegründet worden[14]. Mit Yarmouth stand Hamburg während des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als am Anfange des folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute nachließ, schrieben 1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an Hamburg, es möchte doch seine Kaufleute veranlassen, die Stadt weiter zu besuchen; sie würden freundlich aufgenommen und in jeder Weise in ihren Geschäften gefördert werden[15]. Der Handel zwischen Boston und Bergen lag zum größten Teil in den Händen der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor waren in Boston die Lübecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war die Hälfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lübeck[16]. Auch in Ipswich müssen vor allem Kaufleute aus den wendischen Städten verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437 "de gemene copman van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to Jebeswik liggende"[17].