[1065] A. Leroy-Beaulieu. L’empire des Tsars et les Russes. Bd. I. S. 497–498.


XXVII.
Der Geschlechter- oder Sippenverband.

Wiederholt ward darauf hingewiesen, wie der Übergang zur Herrschaft der Mannesgewalt in der Familie sich nicht vollzog, ohne dass Spuren der vorangegangenen Ordnung der Mutterfolge hinterblieben wären. Diese Spuren sind bei den verschiedenen Völkern mehr oder weniger deutlich, mehr oder weniger zahlreich, woraus hervorgeht, dass das Patriarchat nicht überall die gleiche Kraft gewann. Zu den mancherlei Beispielen dieser Art gesellt sich auch die Sippe. So wie wir dieselbe im Vorstehenden kennen lernten, hat sich in ihr wie im Clan das ungetrennte Zusammenleben der Blutsverwandten sichtlich erhalten, nur dass die früher mutterrechtlich geordnete Genossenschaft nunmehr auf die Abstammung in männlicher Linie sich gründet, das Weib überall in den Hintergrund und der Patriarch als aristokratisches Oberhaupt an die Spitze der Sippe wie des Clans getreten ist. Der kommunistische, jedenfalls demokratische Zug, welcher die mutterrechtliche Gesellschaft kennzeichnet, wurde aber in der Ungeteiltheit des Familienbesitzes bewahrt, von welchem sich erst allmählich das Weibergut und das persönliche Eigentum der Einzelnen (Peculium) aussonderten, während alles unbewegliche Eigentum Gesamtbesitz der Sippe oder des Clans verblieb. Wo das Patriarchat feste Wurzel schlug, entsprangen demselben überall aristokratische Verhältnisse, und das väterliche Haupt einer Patriarchenfamilie — ἄναξ, βασιλεύς — war auch der älteste „König“, d. h. ein König, der von den Göttern stammte und zugleich Priester dieser seiner Ahnenväter war. Die griechische Sage gewährt einen Einblick in diese Zeit des ältesten Königtums, das später durch ein jüngeres verdrängt wurde, in welchem der König als das Haupt eines kombinierten Familienbundes erscheint, sei es, dass sich ein solcher Verband nach der Analogie der Familie einen König gewählt, oder dass ein eroberndes Geschlecht sein Königtum mehreren Geschlechtern aufgezwungen hat.[1066] Darin liegt der wesentliche Unterschied zwischen „Königtum“ und „Tyrannis“. Der Tyrann kann die Regierungsgewalten ohne Wahl in sich vereinigen und selbst auf seine Nachkommen vererben, aber er ist nicht zugleich auch, wie der König, zum Priestertum geboren und führt seine Herrschaft nicht auf Grund seiner Beziehungen zu den höchsten Kultobjekten des Staates. Ihm fehlt also die religiöse Weihe und damit jener hohe Grad heiliger Unantastbarkeit des alten Königtums[1067], wie es an der Spitze der meisten Patriarchalgesellschaften, bei den Hindu, Kelten, Hellenen, Römern und Germanen angetroffen wird. Allen diesen Völkern ist nun auch zu Anfang der Sippenverband eigen, wenngleich unter verschiedenen Namen auftretend und nicht immer vom Clane scharf unterscheidbar, stets aber mit seinen wesentlichen, Clan wie Sippe kennzeichnenden Zügen. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei anderen Völkern. So leben die Bergstämme des Kaukasus, besonders die Abasen, in einer Art aristokratischer Republik, in der sich ein vollkommenes Lehenswesen ausgebildet hat. Eine gemeinschaftliche Sippenwohnung hiess Juneh, ihr Vorstand Juneh-is. Mehrere Juneh bildeten einen Tlakozük, d. h. eine grössere Familienverbindung (Clan), eine Anzahl Tlakozük aber einen Tlako, d. h. Gemeinschaft (Stamm), und mehrere Tlako einen Kau (Gau).[1068] In jedem Juneh wohnen, ausser den Eltern, ihre sämtlichen verheirateten Söhne, sowie alle unverheirateten Kinder nebst den Sklaven, die mit zum Gehöfte gezählt werden. Stirbt das Oberhaupt, so wird die Hinterlassenschaft nicht geteilt. Jeder ist verpflichtet und arbeitet darauf hin, dass alles unberührt beieinander bleibt. Ausser dem Oberhaupt erfreuen sich alle nebeneinander bei gleichen Pflichten gleicher Rechte.[1069]

Forscht man in der Geschichte der genannten Völker nach, so entdeckt man auch hier alsbald neben dem allen Gemeinsamen überall die Spuren älterer Verhältnisse, freilich in ungleichem Masse. Zu den altertümlichsten — natürlich nicht der Zeit nach, sondern entwicklungsgeschichtlich — zählen wohl jene, welche im Kreise der Kelten sich finden. Die Verfassung der Familie und der Gesellschaft ähnelt bei den alten Iren stark jener der Hindu, aber in Bezug auf die Stellung der Frau und die Verwandtschaftsverhältnisse weisen die Brehon-Gesetze ganz archaistische Züge auf, welche ohne eine vorangegangene Familienordnung der Mutterfolge schlechterdings unerklärbar bleiben. Nach dem Zeugnisse des heil. Hieronymus ging zu seiner Zeit (340–420 n. Chr.) bei den Skoten und Attikotten, zwei keltischen Völkerstämmen Grossbritanniens, noch Weibergemeinschaft und Kannibalismus im Schwange. In Irland stand zur etwas späteren Zeit der Brehonen die Ehe schon in Ehren, aber die Beziehungen der Geschlechter zueinander sind noch sehr locker. Neben der rechtmässigen Ehefrau finden wir die Konkubine, die Sklavin, Cumhal, welche einst gleich dem Vieh als Tauschmittel und Wertmesser gedient hatte. Das freie Weib genoss jedoch noch ausgedehnter Rechte. Die Kinder gehörten der Sippe, welche sie sogar verkaufen konnte, ein Gebrauch, der jedoch wahrscheinlich allmählich in Vergessenheit geraten war. Die Bevölkerung war in Clane (Triben, Fine) geteilt, deren Mitglieder sich durch die Abkunft von einem gemeinsamen Ahnen untereinander verbunden meinten. An der Spitze des Clans stand ein Oberhaupt, ein „König“. War der Clan zahlreich, so zerfiel er in mehrere Gruppen, Sippen, an deren Spitze geringere Häuptlinge standen, die Capita cognationum der anglo-irländischen Rechtsgelehrten. Diese Gruppen entsprachen der römischen Gens, dem griechischen γένος und jenen gentes oder cognationes hominum der Germanen, unter denen die alljährliche Verteilung des Bodens stattfand. Die juridische und politische Einheit in der gesellschaftlichen Ordnung war also nicht, wie heutzutage, das Individuum, sondern wie in Indien die ungeteilte Familiengruppe, Sept genannt, die Sippe. Der Sept hatte auch Ähnlichkeit mit jenen Familiengruppen, jenen Gesellschaften von Compani, von Frarescheux[1070], welche noch im mittelalterlichen Frankreich vorkamen und ein grosses Haus, die Cella, gemeinsam bewohnten. Léon Vanderkindere hat das Bestehen der Markgenossenschaft und des Sammeleigentums in Belgien bis tief ins Mittelalter hinein nachgewiesen.[1071] Der keltische Sept im alten Irland ist das treue Bild der Joint-family der Hindu, nur konnte er, auch ohne den Boden zu bebauen, infolge der Ausübung eines bestimmten Industriezweiges bestehen. Das Veräusserungsrecht stand aber unter allen Umständen dem Einzelnen, wie noch jetzt in Indien, nur mit Einwilligung der gesamten Genossenschaft zu. Der Flurzwang, die Verpflichtung, dieselbe Einteilung in Zelgern beim Bodenbau zu folgen, war ebenso streng wie im russischen Mir oder im altgermanischen Dorf.

Das Erbschaftssystem der altirischen Kelten, dessen schon im vorhergehenden Abschnitte gedacht ward und das die britischen Juristen Gavelkind nennen, zeigt aber auch auffallende Ähnlichkeit mit der sehr eigentümlichen, jetzt fast allenthalben schon im Verfall befindlichen „Hausgenossenschaft“ (Hauskommunion, Zadruga)[1072] der Südslaven. In der That ist der Sept nichts anderes als diese slavische Sippe oder Hausgenossenschaft. Wie der Sept entspricht sie dem griechischen γένος, der römischen Gens, aber nach verschiedenen Richtungen gibt sie sich als ein weit altertümlicherer Verband denn diese zu erkennen. Mit anderen Worten: bei den Slaven zeigt sich das Patriarchat lange noch nicht so fortgeschritten wie bei Griechen und Römern. Eben deshalb geziemt es jene östlichen Völker vor diesen zu studieren. Es wird sich dabei herausstellen, wie haltlos die Annahme jener ist, welche die im klassischen Altertume vorgefundenen Familienzustände, ohne alle Rücksicht auf die vergleichende Völkerkunde, als die ursprünglichen darzustellen lieben. Als Grundlage zu den nachstehenden Ausführungen benutze ich hauptsächlich die vortrefflichen Arbeiten von Prof. Balthasar Bogišić[1073] und des seiner Schule angehörenden Dr. Fried. Krauss.[1074]

Darnach findet sich die Hausgenossenschaft an den Anfängen aller Slaven; ihre Spuren sind selbst bei jenen Slavenvölkern erkennbar, wo sie längst schon erloschen ist. Immer und überall stellt sie sich als eine auf das Blutsband, auf die verwandtschaftlichen Beziehungen und zugleich auf die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen gegründete Gesellschaft dar[1075]; doch kann kaum zweifelhaft sein, welcher dieser beiden Faktoren der ursprünglich massgebende war. Wird doch bei einzelnen Stämmen in der Zrnagora, Herzegowina und um Cattaro das ganze Volksleben von dem Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der von ein und demselben Vorfahren abstammenden Familien noch immer tief durchdrungen.[1076] In Russland erstrecken sich, wie wir sahen, die Grundzüge dieser Verbände noch bis auf die Gemeinde, das Dorf, während sie bei den Südslaven auf das Haus beschränkt sind. Immerhin bilden derartig blutsverwandte Genossenschaften unter sich eine politische und sakrale Vereinigung mit gemeinsamem Grundbesitz. Dieser Verband wird Bratstvo (Bruderschaft, griechisch φρατρία) genannt. Aus mehreren Bruderschaften, die ihren Ursprung von einem gemeinsamen Urahn ableiten, entwickelt sich das Pleme (in der Zrnagora und Herzegowina Nahija), nämlich der Stamm (lateinisch: Tribus, griechisch: φυλή)[1077]. Jeder derselben erhielt bei der Besiedlung des Landes einen von den anderen Plemena abgegrenzten Wohnbezirk, den man Župa nannte. Das gewählte Oberhaupt einer Župa hiess Župan, welches echt slavische Wort ursprünglich wohl zur Bezeichnung und als Name des Familienvaters diente, wie denn ehedem Župa allgemein die engere Sippe bezeichnet haben mochte.[1078] An der Spitze eines Pleme steht jetzt ein Stammesoberhaupt (Vojvoda, d. h. Herzog), der von den Stammesmitgliedern gewählt ward und dessen Würde bloss in einigen Plemena von altersher erblich war. Die Angehörigen eines Pleme, sofern sie nicht einem und demselben Bratstvo angehören, dürfen ohne weiteres miteinander Ehen schliessen. In der Gegenwart gibt es Plemena nur noch in der Zrnagora und zum kleinen Teil in der Herzegowina, und auch diese wenigen Überlebsel einer einst allgemeinen Einrichtung führen nur ein Scheindasein.[1079] Im allgemeinen verhält sich das Pleme zum Bratstvo, wie letzteres zur Hausgemeinschaft. Das Bratstvo nimmt seinen Anfang mit dem Ausscheiden blutsverwandter Brüder aus der Hausgenossenschaft, indem jeder für sich auf gemeinsamem Grund und Boden ein neues Heimwesen gründet. Wenn die Nachkommen und Zweiglinien der aus einer Hausgemeinschaft ausgetretenen Brüder in verwandtschaftlicher Fühlung bleiben und gewisse Angelegenheiten gemeinsam beraten und besorgen, so bilden sie eine Brüderschaft[1080], deren jede, gleich dem Pleme, eine Stammsage aufweist, die den Urahn verherrlicht.[1081] Alle Mitglieder einer Brüderschaft (Bratstvenici) betrachten sich untereinander als Anverwandte, und darum heiratete früher niemand aus seinem Bratstvo.[1082] In demselben treten alle für einen und einer für alle in jeder Hinsicht ein, was sich besonders in der noch nicht völlig ausgerotteten Blutrache offenbart. Ein Bratstvo bewohnt je nach seiner Kopfzahl ein oder auch mehrere Dörfer ganz ausschliesslich, doch gibt es auch solche Brüderschaften, die nur aus einigen Häusern eines Dorfes gebildet werden. Stets aber wissen die Mitglieder eines jeden Hauses sehr wohl, welchem Bratstvo sie angehören, mögen in demselben Dorfe auch mehrere Bratstva vorhanden sein.[1083] Aus dieser Darstellung springt die völlige Übereinstimmung des südslavischen Clan mit den im vorigen Kapitel geschilderten Zuständen in die Augen. Bei den Russen findet sich dieses Clanwesen nicht, wenn man nicht etwa die Dorfgemeinde selbst, den Mir, als einen Überrest desselben auffassen will. Politisch vertreten wird jedes Bratstvo durch ein von allen männlichen Mitgliedern der Brüderschaft gemeinsam gewähltes Oberhaupt, das verschiedene Namen, in der Zrnagora den fremden Namen Knez (aus dem deutschen Kunig, König) führt. In den Versammlungen haben nur die jeweiligen Hausvorstände Sitz und Stimme.[1084] Nur in einzelnen Gebieten hat sich das Bratstvo erhalten, aber auch wo die Namen Bratstvo und Bratstvenici in Vergessenheit geraten sind, hat sich doch das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit verwandter Sippen im Volke nicht verloren, wie sich alljährlich beim Sippenfeste (Krsno Ime), d. h. bei der gemeinsamen Feier eines und desselben Schutzpatrones zeigt. Wie Bogišić bemerkt, steht dieses Fest in einem inneren Zusammenhange mit der vorchristlichen Feier der Penaten der Hausgemeinschaft.[1085]

Ist die Brüderschaft ein treues Bild des Clans, so läge es nahe, die Hausgemeinschaft der Sippe gleichzustellen. Dem ist indes nicht ganz so. Die Sippe wurzelt in der Blutsverwandtschaft, und diese ist die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung bei den Südslaven[1086], wie auch bei den Russen[1087], wobei freilich der Begriff Blutsverwandtschaft eine starke Erweiterung erleidet. Denn zu ihr werden auch diejenigen Kinder fremder Leute gerechnet, die mit jemandem von derselben Mutter gesäugt wurden, die Milchgeschwister (Rodbina po mlickŭ). Der Blutsverwandtschaft gleich geachtet wird die Gevatterschaft (Kumstvo), sei es des Tauf- oder des Trauungszeugen. Ein solcher Kum gilt als die heiligste Persönlichkeit[1088], und von einer ehelichen Verbindung zwischen Kum und Kumče kann keine Rede sein. Selbst der Gedanke daran ist der gewaltigste Frevel, den der Himmel alsbald bestraft.[1089] Auf gleicher Stufe steht die Wahlverschwisterung, welche im südslavischen Volksleben als der bewunderungswürdigste, weil höchste und sinnigste Ausdruck freundschaftlicher Gesinnung und Liebe erscheint. Echte Wahlbrüder oder Wahlschwestern sind einander inniger als leibliche Geschwister ergeben.[1090] Der Wahlbruder tritt infolge der Wahlbrüderschaft (Pobratimstvo) in ein näheres verwandtschaftliches Verhältnis zu den Eltern und Geschwistern seines Wahlbruders oder seiner Wahlschwester[1091], deren etwaige Verführung eine schwere Sünde wäre. Ehedem waren Eheschliessungen zwischen Wahlgeschwistern strenge verpönt; jetzt sind sie wohl zulässig, verstossen aber noch immer gegen die Sitte.[1092] Im Rahmen dieses Verwandtschaftssystems ist die Hausgenossenschaft, die Zadruga[1093] nun nichts mehr als ein Verein, gewöhnlich, ja fast immer im zweiten oder dritten, höchst selten im vierten oder gar fünften Grade, selbstverständlich männlicher Linie, blutsverwandter Menschen, die im selben Gehöfte wohnen, ein gemeinsames Vermögen besitzen, untereinander gleichberechtigt sind und sich in der Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten den Anordnungen eines von allen Mitgliedern in Übereinstimmung gewählten Hausverwesers fügen.[1094] Ein solches Hauswesen kann von aussen einen Zuwachs erhalten: indem jemand in das Haus zu einer Erbtochter hineinheiratet, was aber, weil vom Volke tief verachtet, ganz und gar selten ist; auch muss in jenen Gegenden, wo das Sippenbewusstsein noch sehr stark im Volke lebt, der Vater des Mädchens die Einwilligung der Dorfgemeinde einholen[1095]; oder der Hausvater nimmt eine Waise an Kindes Statt an, wobei jedoch zu beachten ist, dass man fast nie ein ganz fremdes Kind adoptiert, sondern stets eines aus der nächsten Verwandtschaft oder, falls ein solches nicht vorhanden, wenigstens aus demselben Bratstvo[1096]; oder endlich ein Fremder vergesellschaftet sich aus rein geschäftlichen Rücksichten mit dem Hause und zieht in dasselbe ein.[1097] So ist zwar strenge Blutsverwandtschaft nicht das alleinige Band dieser Genossenschaft, immerhin beruht sie jedoch ihrem Wesen nach durchwegs nur auf der nächsten Blutsverwandtschaft. Fremde Elemente gelangen in dieselbe nur ausnahmsweise, und zwar ist es stets nur ein Einzelner, der aufgenommen wird.[1098] Die Zadruga kommt also jedenfalls der Sippe sehr nahe, in sehr vielen Fällen deckt sie sich mit derselben. Lippert nennt sie nicht unpassend einen verkümmerten Rest der alten Einrichtung.[1099] Äusserlich giebt sie sich im Bau der Gehöfte zu erkennen. In grösseren Hausgemeinschaften giebt es ein Stammhaus, in welchem sich die Mitglieder, wofern sie nicht mit Feldarbeiten beschäftigt sind, tagsüber zumeist aufhalten und worin der Hausverweser mit den Seinigen gewöhnlich allein wohnt, während es mit den angebauten Wohnungen der übrigen Mitglieder — blosse Schlafkammern — einen hufeisenförmigen Halbkreis bildet.[1100]