[470] A. a. O. S. 347.

[471] Dargun. A. a. O. S. 17.


XIV.
Die Polyandrie.

Nicht als eine notwendige Fortbildungsstufe des Matriarchats, sagte ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten, wohl aber erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes und kann als dessen schärfste Ausprägung angesehen werden. Es verlohnt sich einen Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so widerlichen Sitte zu werfen. Natürlich kann dabei nur von geregelter Vielmännerei die Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit schrankenloser Vermischung zusammen und liegt auch dem Wesen dessen zu Grunde, was bei sonst irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in Ermanglung eines anständig klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte Prostitution bezeichnet wird. Von schrankenloser Ungebundenheit unterscheidet sich die Polyandrie dadurch, dass in letzterer die Frau ausschliesslich mit mehreren bestimmten Männern verbunden ist, und das Weib den Vater ihrer Kinder, oder die Sitte den ältesten oder ersten ihrer Gatten bezeichnet. Innerhalb dieses geregelten Verhältnisses hat man nun wieder eine rohere und eine höhere Form zu unterscheiden, welche beide schon aus dem Altertume überliefert werden. Schon damals hat nämlich die Sitte der Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden, besonders bei den Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei den Liburnern an den Küsten des Adriatischen Meeres und bei einigen Völkerschaften des alten Britannien. Allerdings unterscheiden die alten Schriftsteller nicht scharf zwischen freier Vermischung und geregelter Vielmännerei, so dass die von ihnen beigebrachten Beispiele mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit weniger Recht, für allgemeine Weibergemeinschaft beansprucht werden konnten. Ganz besonders gilt dies von den Agathyrsen, den Mäaten des Dio Cassius und anderen. Seylax von Caryanda berichtet von den Liburnern, dass die freien Männer sich von ihren Frauen beherrschen liessen, welche sich mit ihren Sklaven und den Männern der Nachbarschaft zu paaren pflegten. Tacitus erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten Germanen. Nach Caesar war dieselbe den alten Britanniern eigen; bei ihnen gehörten die Weiber zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber auch Vätern und Söhnen gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen entsprossenen Kinder wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst besessen, zuerkannt.[472] Dio Cassius lässt eine britische Frau in Verteidigung ihrer Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie offen mit ihresgleichen das thäten, was die Römerinnen im geheimen mit unter ihnen Stehenden. Auch waren die alten Britannier äusserst empfindlich für den Schimpf, welchen ihnen die Römer angethan, und Tacitus erzählt in seinen Annalen, dass Boadicea, die Gattin eines Häuptlings der Icenen, als sie ihre Landsleute zur Abschüttelung des römischen Joches aufforderte, dieselben daran erinnerte, dass sie selbst mit Rutenhieben geschlagen und ihre Töchter geschändet worden seien.[473] Daraus liesse sich auf geregelte Polyandrie schliessen, die eben weit entfernt von Unzucht ist. Unleugbare Zeugnisse für das Vorhandensein der Vielmännerei unter den Pikten lassen sich beibringen. Und während in einigen Teilen Mediens, nach Strabo, Polygamie durch bestimmte Gesetze geboten war, da jeder Mann mindestens sieben Frauen halten musste, hatten in anderen Provinzen des Reiches die Weiber mehrere Männer und blickten mit Stolz auf diejenigen herab, welche deren weniger hatten als sie. Ehe der Islâm dort Eingang fand, schätzten desgleichen die Weiber Azerbeidschans die Höhe ihrer sozialen Stellung nach der Zahl der Männer, deren sie sich rühmen durften. Auch die Goten in Transoxiana übten Polyandrie und die Hindutraditionen weisen ebenfalls darauf hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut geheissen im Gesetzbuche des Manu, welches den Bruder ermächtigt, die Schwägerin zu befruchten, und ohne irgend welchen Vorwurf spricht davon das Epos Mahabharata, dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf Pandavabrüdern war. Als der König Drupada, Draupadis Vater, seine Unzufriedenheit darüber aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder entgegen, dass Dschatita, aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche Frau, mit sieben Heiligen zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die Tochter eines „Muni“ (heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet gewesen sei, sämtlich „Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch Büssungen geläutert worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der Sitte durchaus gebilligte Satzung.

In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft der Spanier auf Lanzarote hatte daselbst eine Frau mehrere Männer, welche in der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten. Der eine Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes anerkannt; sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in das Hausgesinde zurück.[474] Diese eigentümliche Sitte herrscht übrigens noch in der Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas und sogar in Afrika, sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im Süden Australiens giebt es Stämme, unter denen nicht nur die Brüder fast völlige Weibergemeinschaft pflegen, sondern die Frau ihren Schwager sogar regelrecht als ihren Mitgatten bezeichnet.[475] Für den Australkontinent ist Polyandrie für die Eingeborenen am unteren Murray von Angas, für die an der Moretonbai von Lang, für jene bei Port Lincoln von Wilhelmi nachgewiesen worden. Karl Emil Jung hat sie aber während eines mehrjährigen Aufenthalts in Inneraustralien weder am Murray, Murrumbidschi oder Darling, noch am Cooper und im Seendistrikte mit Sicherheit finden können.[476] Auch auf einigen Eilanden Polynesiens tritt die Polyandrie neben der Polygamie auf, in der Weise, dass in den höheren Klassen die Sitte dem Manne gestattete, so viele Frauen zu nehmen als er wollte, während den Frauen das nämliche Recht in Bezug auf die Zahl ihrer Männer zustand. Ist die Frau von höherem Adel und reicher als der Mann, so hat sie das Recht polyandrisch zu leben, während sich der Mann den Luxus der Polygamie nicht gestatten darf.[477] So giebt es auf der Markesasinsel Nukuhiwa die schon einmal erwähnten weiblichen Häuptlinge „Atapeius“, welche zwei Männer hatten, deren einem sie schon in früher Jugend vermählt wurden; beide nahm dann ein reiferer Liebhaber ins Haus. Die Männer lebten ohne Eifersucht in voller Eintracht nebeneinander.[478] Desgleichen gedenkt Ellis der Vielmännerei gewisser Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art beginnender Polyandrie bestand auf Hawaii durch Zuführung eines Cicisbeo, Punula genannt, zum Manne. Neuseeland wird von Lafitau, Mac Lennan und anderen gleichfalls in den Kreis polyandrischer Sitten einbezogen, doch gelingt es mir, abgesehen von einer Legende, welche Sir George Grey mitteilt, nicht, glaubhafte Anhaltspunkte dafür aufzufinden. Im allgemeinen darf man die Vielmännerei in Polynesien wohl nur als eine ausnahmsweise Erscheinung betrachten, weniger in Melanesien.[479] So ist es auf den Neuen Hebriden bei der Witwenschaft eine Art Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer Witwe leben; sie gehört beiden, ebenso die Kinder.

Zweifelhaft ist auch die Vielmännerei der Aleuten und Korjäken. Von ersteren berichtet allerdings Langsdorff, man finde zuweilen, dass eine und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich nach willkürlichen Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin ihres Lebens teilen;[480] doch scheint hier von keiner allgemeinen Gepflogenheit die Rede zu sein, und heute sind überdies auch solche Spuren völlig verschwunden. Von den Korjäken weiss man vollends nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch, dem Gastfreunde Frau und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche merkwürdige Sitte keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode der schon stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind die gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die Eskimo brechen, nach David Crantz, ohne Scheu von beiden Seiten die Ehe, wo sie können;[481] in manchen Gegenden kommen auch wirklich vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum guten Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen zu rechnen sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen Irokesenstämmen gestattet;[482] Humboldt traf sie in Südamerika bei den Avanos und Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur eine Frau besitzen.[483] Im allgemeinen trifft man Polyandrie in der Neuen Welt bloss vereinzelt. In Afrika begegnet man ihr bisweilen bei den Herero, nach Gustav Fritsch aus Armut,[484] wogegen nach Büttner eine gewisse Gemeinsamkeit der Frauen herrscht, nicht zwischen allen Stammesgliedern, sondern nur zwischen Angehörigen gewisser durch einen Bund geschlossenen Gemeinschaften, der Oma-Pange.[485] In Westafrika tritt die Vielmännerei in anderer, loserer Form bei reichen und vornehmen Frauen auf. So leben in Akra reiche Mädchen mit wem sie wollen, ohne dass ihre Unbeständigkeit Anstoss erregt. Dagegen ist das willkürliche Verstossen und Ersetzen des Gatten durch einen andern, wie bei den Fürstinnen in Kongo und Loango üblich, entschieden nicht als Vielmännerei aufzufassen, welche den geregelten Verkehr gleichzeitig — nicht nacheinander — mit mehreren Männern voraussetzt.

Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in Asien, insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten, allerdings weniger bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher Bruchteil arischen Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden Urvölkern, sowohl im Dekkan als im Himalaya. Insbesondere sind es die Bewohner der Nilgherry-Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm der Toda, Tuda oder Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche strenge Polyandrie üben und seit Generationen eng untereinander sich verbinden oder heiraten, wenn man dieses Wortes sich bedienen darf. Es bestehen aber unter ihnen fünf Kasten, und diese heiraten niemals untereinander. Die Gatten müssen stets derselben Kaste oder Klasse angehören. Sonst entscheidet aber nur die Neigung, wie Frau Janssen berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre Mutter, sie in die erwählte Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt der Bräutigam seinem Schwiegervater 20–30 Rupien (40–60 Mark), und damit ist die Ehe geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau zugleich die Gattin aller Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind gilt als das des ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten und so fort. Diese Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn es der Frau in der Familie ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie dieselbe verlassen, sich eine andere suchen und dieses Verfahren mehrmals wiederholen. Der Mann geniesst dasselbe Recht.[486] In dieser Darstellung der Frau Janssen fällt sicherlich auf, dass der Anstoss zur Heirat vom Mädchen ausgeht, was auf matriarchalische Sitten hindeutet. Etwas anders allerdings schildert den Vorgang Oberst William E. Marshall, dem wir ein anziehendes Buch[487] über jenes Hirtenvolk verdanken. Darnach erlangt der Jüngling die Einwilligung seines künftigen Schwiegervaters und vereinbart mit ihm den in wenigen Monaten zu entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist nunmehr geschlossen, bis auf die Zustimmung des Mädchens, welches diese von der üblichen Probe abhängig macht. Die beiden jungen Leute werden nämlich allein in eine Hütte gesperrt, in welche die Mutter des Mädchens Nahrungsmittel reicht, und nach vierundzwanzig Stunden giebt das Mädchen, je nach seiner Zufriedenheit, die Entscheidung kund. Es erscheint also auch in dieser Fassung immerhin das Mädchen als der wählende, sogar als der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf Monaten der vereinbarte Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als aufgelöst und der Vater nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück, wenn sie eines hat.[488] Weiteren Angaben des Major W. Ross King zufolge lebt die Todafrau mit jedem ihrer Männer einen Monat lang. Aus naheliegenden Gründen herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und Kind, was Marshall indes in Abrede stellt. Von den Mädchen, die geboren werden, lässt man nur eines am Leben und beseitigt die übrigen durch Erdrosselung, was Marshall als ein Liebeswerk, das ohne unnütze Härte ausgeübt wird, entschuldigt. Es giebt also in jeder Todafamilie höchstens eine Tochter und es erzeugt dies natürlich einen so beträchtlichen Weibermangel, dass sehr häufig ein junger Mann zu keiner Frau kommen kann. Nach W. Ross King, der drei Jahre unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam beobachtet hat, gestatten dann in solchen Fällen die Brüder-Männer oder Männer-Brüder, dass auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an ihrer gemeinschaftlichen Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt hinzu, dass die Verlobung mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend stattfindet; alle andern Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt ab an dessen zukünftige Frau gebunden. Nach Marshall muss dagegen jeder zweite Gatte von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis des ersten Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann der Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile zulässig.[489] Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt haben, bekennen sich die Toda, wie Mantegazza berichtet, allmählich zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige unter ihnen, die der Polygamie huldigten.[490]