Vorrecht der Grösse. - Es ist das Vorrecht der Grösse, mit geringen
Gaben hoch zu beglücken.
497.
Unwillkürlich vornehm. - Der Mensch beträgt sich unwillkürlich vornehm, wenn er sich gewöhnt hat, von den Menschen Nichts zu wollen und ihnen immer zu geben.
498.
Bedingung des Heroenthums. - Wenn Einer zum Helden werden will, so muss die Schlange vorher zum Drachen geworden sein, sonst fehlt ihm sein rechter Feind.
499.
Freund. - Mit Freude, nicht Mitleiden, macht den Freund.
500.
Ebbe und Fluth zu benutzen. - Man muss zum Zwecke der Erkenntniss jene innere Strömung zu benutzen wissen, welche uns zu einer Sache hinzieht und wiederum jene, welche uns nach einer Zeit von der Sache fortzieht.
501.