Preußische Provinzen. Zahl der Blinden: Auf 100000 Einwohner
entfallen Blinde:
Ostpreußen 1883 94,1
Westpreußen 1233 79,0
Stadtkreis Berlin 1036 54,5
Brandenburg 1899 61,2
Pommern 1158 71,0
Posen 1345 71,0
Schlesien 3012 64,5
Sachsen 1814 64,1
Schleswig-Holstein  897 64,5
Hannover 1462 56,4
Westfalen 1460 45,7
Hessen-Nassau 1087 57,2
Rheinprovinz 3286 57,0

Teilt man die Gesamtzahl der Blinden in zwei große Altersklassen, in Blinde unter 50 Jahren und in Blinde über 50 Jahren, so ergeben sich im Deutschen Reich:

für die 1. Gruppe 14084 Blinde  =  42%
2. 20250  =  58%
Auf 100000 Einwohner unter 50 Jahren entfallen  29,5 Blinde
über 230,8

26% aller Blinden sind in früher Jugend, 74% sind später erblindet. Im Alter von 1–5 Jahren erblindeten 15½% sämtlicher Blinden.

Im Alter von 5–15 Jahren, also ungefähr im schulpflichtigen Alter, standen 2340 Blinde = 6,8%. Die Gesamtzahl der männlichen Blinden betrug 17818, der weiblichen 16516 (männlich = 52%, weiblich = 48%). Aus Gemeinden bis zu 2000 Einwohnern (Landgemeinden) stammten 62%, aus größeren Gemeinden (Stadtgemeinden) stammten 38%.

In den ersten 5 Jahren herrscht große Erblindungsgefahr; die geringste Gefahr besteht während der Schulzeit. Vom 16. bis 50. Jahre nimmt die Erblindungsgefahr langsam aber stetig zu; vom 51. Lebensjahre ab steigt sie rasch an. Die höchste Erblindungsgefahr besteht zwischen dem 70. und 80. Lebensjahre.

Folgende Tabelle (nach Hirsch) zeigt die häufigsten Ursachen der Blindheit von 2210 in der Jugend erblindeten Augen.