Das erste Sieb der sozialen Auslese, welches der angehende Staatsbürger zu passieren hat, und eines der wirksamsten überhaupt, ist die Schule. Besonders die höheren Schulen sind ein wesentliches Mittel der sozialen Auslese. Alle die verschiedenen Prüfungen und Berechtigungsscheine dienen mehr oder weniger bewußt der sozialen Auslese. Mehr als die Hälfte von denen, die in die höhere Schule eintreten, erreichen ihr Endziel nicht. Diejenigen aber, welche die höhere Schule mit ihrem ganzen Bildungsaufwand zu überwinden vermögen, stellen eine Auslese nach geistiger Begabung dar. Die soziale Auslese im späteren Berufsleben erfolgt freilich zum großen Teil nach andern Anlagen als die in der Schule. Aber auch jene berühmten Musterschüler, welche im späteren Leben versagen, bilden immerhin eine Auslese nach leichter Auffassung, gutem Gedächtnis und manchen andern geistigen Anlagen.

Die allgemeine Volksschule dient der sozialen Auslese in viel geringerem Maße. Wenn die Begabtesten zunächst denselben Unterricht erhalten wie die Unbegabten, so bedeutet das eine Hemmung der sozialen Auslese. Im Interesse einer stärkeren sozialen Auslese hat man mancherorts sogenannte „Begabtenschulen“ eingerichtet, in welche Kinder aufgenommen werden, die sich in der Volksschule besonders auszeichnen. Diese Einrichtung fördert zwar die soziale Individualauslese, wirkt aber wie jede Art von „Einheitsschule“ der sozialen Familienauslese, die sich im Laufe der Generationen vollzieht, eher entgegen.

Auf den Hochschulen pflegt im allgemeinen keine intensive soziale Auslese stattzufinden. Ein kleiner Bruchteil der Studenten verbummelt zwar endgültig; die allermeisten bestehen schließlich aber doch die Prüfungen, welche so milde gehandhabt zu werden pflegen, daß nur wenigen dadurch die angestrebte Laufbahn versperrt wird. Die Auslese durch die Hochschule geschieht daher hauptsächlich nach dem Vermögensstande der Eltern; d. h. sie ist eine Familienauslese. In Zukunft werden sogar voraussichtlich nur besonders wohlhabende Eltern ihre Söhne studieren lassen können.

An den Prüfungsergebnissen der Schulen muß sich natürlich auch die verschiedene Verteilung der erblichen Anlagen in den verschiedenen Ständen verfolgen lassen. Das hat besonders schlagend der Bremer Schulinspektor Hartnacke dargetan. In Bremen gibt es neben völlig unentgeltlichen Volksschulen, die auch noch Lehrmittelfreiheit gewähren, auch solche, die ein Schulgeld erheben. Daraus ergibt sich eine Auslese der Kinder nach der wirtschaftlichen Lage der Eltern. In den unentgeltlichen Schulen mußten nun im allgemeinen etwa dreimal soviele Schüler sitzen bleiben als in den entgeltlichen. Für den Übertritt in höhere Schulen waren nach dem Zeugnis der Lehrer in den unentgeltlichen nur 2,9%, in den entgeltlichen dagegen 11,5% geeignet. Hartnacke bemerkt dazu: „Man muß sich durchaus frei machen von der Vorstellung, als ob die Genies und Talente im Volke in Massen vorkämen. So erklecklich die Zahl absolut genommen ist, so gering ist sie relativ.“ Ganz Entsprechendes haben die Aufnahmeprüfungen für die Berliner Begabtenschulen gezeigt. Von den geeignet befundenen Kindern stammten 44% aus dem kleinen Mittelstande. (Kinder aus dem oberen Mittelstande kamen nicht in Betracht, da diese nicht die Volksschule besuchten.) 25% der begabten Kinder stammten aus dem an Zahl den Mittelstand übertreffenden Stande der gelernten Arbeiter und nur 17% aus dem der ungelernten Handarbeiter, obwohl dieser an Zahl alle anderen übertrifft und auch die meisten Kinder hat. (Die Väter der übrigen 14% waren entweder tot oder unbekannt.)

Auch aus den Untersuchungen von Peters, über welche im ersten Bande berichtet worden ist, folgt im Grunde dasselbe. Da sich die Schulbegabung unmittelbar als erblich bedingt erwiesen hat, so müssen natürlich auch die Kinder von Eltern, welche nach ihrer Begabung in verschiedene soziale Gruppen gelangt sind, ein verschiedenes Durchschnittsmaß der Begabung zeigen. Andererseits kann man die soeben mitgeteilten Tatsachen als weitere Belege für die erbliche Bedingtheit der Begabung ansehen.

Recht bemerkenswert ist auch die Erfahrung des Rechtslehrers Professor Krückmann: „Seit Jahren sehe ich bei den Referendar- und Doktorprüfungen die Personalakten der Prüflinge nach, und immer wieder ergibt sich, daß die besten Köpfe von Eltern stammen, die selber schon höhere Stellungen im Leben zu erringen wußten.“ Diese Feststellung ist um so bedeutsamer, als aus niederen Ständen im allgemeinen nur auffallend befähigte junge Leute zu studieren pflegen, während aus den gebildeten Kreisen auch alle minder begabten womöglich studieren wollen.

Von Leuten, denen die Tatsachen der Erblichkeit und der Auslese gegen ihre Wünsche gehen, pflegt immer wieder auf Fälle hingewiesen zu werden, in denen Söhne hochgestellter Männer unbegabt oder gar schwachsinnig waren. Wenn man den Blick aber nicht auf Ausnahmefälle, sondern auf den Durchschnitt richtet, so ergibt sich ein ganz anderes Bild. Wie es kommen kann, daß hochbegabte Männer unbegabte Söhne haben können, wurde schon im ersten Bande gezeigt. Außerdem ist daran zu erinnern, daß die gebildeten Stände mit ihrem hohen Heiratsalter ganz besonders den Gefahren der Syphilis und des Alkoholismus ausgesetzt sind; daraus erklärt sich meines Erachtens ein großer Teil der gedachten Fälle, die keineswegs die Regel darstellen.

Nach de Candolle stammten von den auswärtigen Mitgliedern der Pariser Akademie der Wissenschaften 41% aus den höchsten Gesellschaftskreisen, 52% aus dem oberen Mittelstande und nur 7% aus Familien von Handwerkern, Bauern u. ä., obwohl diese Gruppe mindestens 2⁄3 bis ¾ der Bevölkerung ausmachte. Von 60 der bedeutendsten französischen Forscher stammten 21 aus der ersten, 25 aus der zweiten, 14 aus der dritten Gruppe. Dabei muß man noch bedenken, daß die dritte Gruppe keineswegs einheitlich ist. Die Kinder von Handwerkern schneiden noch sehr viel besser als die von ungelernten Arbeitern ab; und im Bauernstande sind noch sehr verschiedene Arten und Grade der Veranlagung vorhanden, weil dieser von allen Ständen bisher am wenigsten von der sozialen Auslese ausgesiebt worden ist.

Es ist durchaus die Regel, daß die Nachkommen von Familien der höheren Stände wieder Berufe wählen, welche ein überdurchschnittliches Maß von Begabung erfordern, und daß sie sich auch darin bewähren. Besonders schlagend zeigt sich das an der Geschichte eines großen Verwandtschaftskreises, der in Amerika erforscht worden ist und der sich auf einen gemeinsamen Stammvater namens Jonathan Edwards zurückführen läßt. Von dessen 1394 Nachkommen bis zum Jahre 1900 promovierten 295 an einer Hochschule; davon wurden 65 Hochschulprofessoren, 13 Rektoren von Hochschulen; 60 waren Ärzte, über 100 Geistliche, 75 Offiziere, 60 bekannte Schriftsteller, über 100 Juristen, 30 Richter, 80 höhere Beamte und eine ganze Reihe bedeutender Politiker, Staatsmänner und Unternehmer. In diesem Zusammenhange sei noch einmal auf den Stammbaum Bardili (S. 271 des 1. Bandes) hingewiesen.[*]

Auch Unterschiede der Schönheit bzw. der Häßlichkeit sind von erheblicher Bedeutung für die soziale Auslese. Hübsche Mädchen haben viel größere Aussichten, in einen höheren Stand zu heiraten als häßliche. Aber auch der junge Mann kommt leichter voran, wenn er ein angenehmes Äußere hat. Dazu kommt noch, daß eine ausgesprochene Korrelation zwischen körperlicher Schönheit und geistiger Begabung besteht, wie z. B. Miß Gilmore auf dem Wege vorsichtiger Statistik festgestellt hat. So erklärt es sich, daß die Angehörigen der oberen Stände im Durchschnitt auch schöner sind als die der unteren.