Auch an der Klasse der Verbrecher sind die verschiedenen Rassen in verschiedenem Maße beteiligt. In Nordamerika haben die Neger eine bedeutend größere Kriminalität als die weiße Bevölkerung. Unter den Einwanderern aus den südlichen und östlichen Teilen Europas hat man eine erheblich größere Häufigkeit von Verbrechern als unter denen aus den nordwestlichen Ländern Europas festgestellt. Schon Lombroso hat darauf hingewiesen, daß in Europa Mord und Totschlag bei den germanischen Völkern am seltensten, bei den romanischen am häufigsten vorkommt, und daß in Italien diese Verbrechen in den Landesteilen mit überwiegend mediterranem Typus, also im Süden und auf den Inseln, bedeutend häufiger sind als in den übrigen, die vorwiegend alpinen Typus mit nordischem Einschlag haben.
In Deutschland ist die Häufigkeit von Verbrechen in den nordwestlichen Teilen, welche eine vorwiegend nordische Bevölkerung haben, bedeutend geringer als in den östlichen und südlichen Teilen, welche erheblichere Einschläge anderer Rassen haben.
In den Jahren 1882/91 kamen auf 100000 strafmündige Personen nach dem Wohnort der Täter zur Zeit der Tat folgende Zahlen von Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze in verschiedenen Landesteilen:
| Hannover, Oldenburg | 711 | Oberschlesien | 1711 |
| Hessen-Nassau, Großh. Hessen | 729 | Posen | 1612 |
| Rheinprovinz | 746 | Ost- und Westpreußen | 1570 |
| Württemberg und Baden | 811 | Bayern (ohne die Pfalz) | 1170 |
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Pommern, Schleswig-Holstein, Mecklenburg | 822 |
Schlesien (ohne Oberschlesien) | 1060 |
Die übrigen Gebiete standen in der Mitte, und auf den Reichsdurchschnitt kamen etwas über 1000 Vergehen auf 100000 Einwohner.
Natürlich kommt auch den Unterschieden der Wirtschaftslage und der Bildung ein bedeutender ursächlicher Einfluß zu; aber man darf andererseits nicht vergessen, daß auch diese Unterschiede durch die Rassenanlage wesentlich mitbedingt sind.
1892–1901 kamen im Deutschen Reich auf 100000 strafmündige Zivilpersonen 1207 Verfehlungen im Durchschnitt, bei den Juden nur 1030 gegenüber 1122 bei den Evangelischen und 1361 bei den Katholiken. Die Juden schneiden besonders günstig ab bei einfacher Körperverletzung (49 Fälle auf 100000 Personen gegen 71 bei den Christen), gefährlicher Körperverletzung (54 gegen 161), einfachem Diebstahl (80 gegen 231), schwerem Diebstahl (11 gegen 33), recht ungünstig dagegen bei der Beleidigung (200 gegen 143), Betrug (113 gegen 61), Urkundenfälschung (25 gegen 13). Auch beim Zustandekommen dieser Unterschiede spielt die soziale Lage und insbesondere die Berufstätigkeit natürlich eine große Rolle. Andererseits aber wirken die seelischen Rassenunterschiede, welche im ersten Teil erörtert wurden, offenbar in derselben Richtung. Ob dabei die geringere Widerstandskraft gegenüber Versuchungen zu Gewalttätigkeiten oder zu Betrügereien moralisch schwerer zu beurteilen sei, kann hier völlig dahingestellt bleiben.
Auf jeden Fall bestehen enge Beziehungen zwischen Rasse und Verbrechen. Selbst die alte Lehre Lombrosos, daß der „geborene Verbrecher“ einer besonderen primitiven Urrasse des Menschengeschlechts angehöre, scheint mir nicht ohne ein Körnchen von Wahrheit zu sein. Im Typus der Verbrecher findet man recht oft Züge, die an den Neandertalmenschen oder sonstige primitive Rassen erinnern durch vorspringende massige Kiefer, fliehende Stirn u. a. Wenn eine Rasse durch eine andere verdrängt wird, so pflegt ja im allgemeinen doch etwas von ihrer Erbmasse in Mischung erhalten zu bleiben, und es ist daher ganz gut möglich, daß auch von den frühdiluvialen Rassen Europas noch Erbanlagen in der europäischen Bevölkerung zerstreut vorhanden sind und daß ihre Träger mit den Forderungen des sozialen Lebens besonders leicht in Widerstreit geraten. Auch ist zu bedenken, daß es einen biologischen Wesensunterschied zwischen den Rassenanlagen und den sonstigen erblichen Anlagen einschließlich der krankhaften eigentlich nicht gibt (vgl. S. 285 des ersten Teils).